Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 660

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 660 (NJ DDR 1963, S. 660); Termine zerfallen zu lassen, ist ein ernstes Hemmnis für die Einbeziehung der Werktätigen und für die Erhöhung der gesellschaftlichen WirKsamkeit der Rechtspflege. 6. Das Gericht muß sich bei der Aufdeckung und Überwindung der den Konflikten zugrunde liegenden Ursachen und bei der Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung auf sozialistische Kollektive der Werktätigen, wie Brigaden, Hausgemeinschaften, Ausschüsse der Nationalen Front mit ihren Aktivs, Mieterselbstverwaltungen, Wohnungskommissionen, Beiräte usw, stützen. Dabei muß es gleichzeitig auf die Festigung dieser Kollektive bzw. auf die Herausbildung neuer Formen kollektiven Handelns und sozialistischen Lebens einwirken, um so der Entstehung von Konflikten allgemein den Boden zu entziehen. 7. Schon bei der Vorbereitung des ersten Termins muß das Gericht ausgehend vom Wesen und der gesellschaftlichen Bedeutung der zwischen den streitenden Parteien bestehenden Mietrechtsbeziehungen und zur Schaffung der Voraussetzungen für eine spätere gesellschaftlich wirksame Entscheidung die Art und den Umfang der Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte bestimmen. Dies kann dadurch geschehen, daß Stellungnahmen bestimmter Kollektive zur Aufklärung der Ursachen der Konflikte eingeholt werden (§ 272 b ZPO) und ihr mündlicher Vortrag im Termin gesichert wird. Bei Mietklagen darf auf die Stellungnahme der Hausgemeinschaft und des Wohnbezirksausschusses der Nationalen Front grundsätzlich nicht verzichtet werden. Bei Klagen nach § 2 des Mieterschutzgesetzes sollte auch vom Aktiv für Ordnung und Sicherheit eine Stellungnahme eingeholt werden. 8. Bei jeder Verhandlungsvorbereitung ist zu überprüfen, ob das Verfahren geeignet ist, vor erweiterter Öffentlichkeit oder unter Hinzuziehung einer differenzierten Zuhörerschaft verhandelt zu werden. Dem Prinzip der Öffentlichkeit wird nur dann richtig entsprochen, wenn den Bürgern die Teilnahme am Verfahren ermöglicht wird. Deshalb sind geeignete Verfahren zu einer solchen Tageszeit und an einem solchen Ort zu verhandeln, die eine Teilnahme am besten ermöglichen. Grundsätzlich ist vor der Durchführung eines Verfahrens vor erweiterter Öffentlichkeit oder einer differenzierten Zuhörerschaft Rücksprache mit den zuständigen gesellschaftlichen Organen (Hausgemeinschaftsleitung, Aktiv für Sicherheit und Ordnung, Wohnbezirksausschuß der Nationalen Front usw.) zu nehmen, um hierdurch eine gute Terminsvorbereitung zu erreichen. Hierbei sollten die gesellschaftlichen Kräfte in die ideologische und organisatorische Terminsvorbereitung mit einbezogen werden. Beispiel: Ein Rechtsstreit zwischen dem Vermieter und dem Mieter über malermäßige Instandsetzungsarbeiten wurde vom Bezirksgericht in einem anderen Wohnbezirk vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt, weil der Zivilsenat von dem zuständigen Wohnbezirksausschuß erfahren hatte, daß hier Unklarheiten über die Instandhaltungspflicht schon zu vielen Streitigkeiten geführt hatten. Durch diese Verhandlung wurde unser Recht popularisiert, weiteren Streitigkeiten vorgebeugt und eine noch engere Verbindung zwischen dem Gericht und den Bürgern geschaffen. Die Verhandlung war vom Wohnbezirksausschuß der Nationalen Front gut vorbereitet worden.* 9. Zur Aufdeckung und Überwindung der die Rechtsverletzungen begünstigenden Umstände muß sich das' * Ein weiteres Beispiel für diese Arbeitsweise schildert Geiss-ler in NJ 1963 S. 562. - D. Red. Gericht auf die gesellschaftlichen Kräfte stützen und Vertreter der jeweiligen Kollektive im Termin zu Wort kommen lassen. Soweit die gesellschaftlichen Vertreter für den Anspruch unmittelbar rechtserhebliche Tatsachen Vorbringen, ist ihre Vernehmung als Zeugen anzustreben. Beispiel: In der Mietsache Sch. gegen R. wegen Räumung hat im Termin beim Kreisgericht Forst ein Vertreter des Wohnbezirksausschusses der Nationalen Front teilgenommen und die Auffassung des Ausschusses zum Rechtsstreit und die bisherigen Bemühungen der gesellschaftlichen Kräfte im Wohnbezirk zur Überwindung des Konflikts dargelegt. Er erklärte gleichzeitig, daß der Wohnbezirksausschuß auf die Abteilung Wohnraumlenkung einwirken werde, um eine Realisierung der von den Parteien im Vergleich eingegangenen Verpflichtungen von dieser Seite zu unterstützen. 10. Die Entscheidungen und Vergleiche in Mietsachen müssen auf den Beschlüssen der örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage) und ihrer Räte beruhen. Dann werden sie die Bevölkerung richtig orientieren und zu ihrer Verwirklichung mobilisieren. Die vielgestaltige Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Staatsorganen muß auch der Bekämpfung von Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Mielrechts dienen. 11. Auch in der abschließenden Entscheidung in Mietsachen muß sich, das Gericht mit den festgestellten Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Rechtsverletzungen kritisch auseinandersetzen und die Parteien auf ihre Pflicht zur Mitwirkung bei der Überwindung dieser Ursachen und Bedingungen hinweisen. Endet der Rechtsstreit mit einem Vergleich, dann ist darauf zu achten, daß gleichzeitig die Widersprüche, die dem Rechtsstreit zugrunde liegen, gelöst werden. Auch zur Vorbereitung und Durchsetzung von Vergleichen ist es vielfach notwendig, die gesellschaftlichen Kräfte mit einzubeziehen. Aus dem Protokoll müssen sich die Voraussetzungen ergeben, die zum Vergleich führten. 12. Zur Erhöhung der Wirkung von Urteilen in Mietsachen sollten in der Beratung über die Entscheidung auch die Grundsätze ihrer Begründung beraten werden. Das setzt voraus, daß die Schöffen während der sich unmittelbar an die mündliche Verhandlung anschließenden Abfassung der Entscheidung anwesend sind und an ihr mitwirken. 13. Die im Verfahren begonnene ideologische Auseinandersetzung mit den Parteien, insbesondere mit der Partei, deren Interessen mit den gesellschaftlichen nicht übereinstimmten, muß durch Auswertung des Verfahrens vor einem bestimmten Kreis von Bürgern unter Einbeziehung der Schöffen fortgesetzt werden, um dem Bürger zu helfen, seine Interessen in die der Gemeinschaft sinnvoll einzuordnen. Bei Klageabweisung in Räumungssachen ist dies unerläßlich. 14. Das Gericht muß Streitigkeiten, an denen volkseigene Parteien (Kommunale Wohnungsverwaltung, Betriebe oder Gemeinden) als Vermieter beteiligt sind, zum Anlaß nehmen, um in enger Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front und örtlichen Staatsorganen auf den Abschluß von Verträgen über die Pflege und Verwaltung des Wohnraumes zwischen dem volkseigenen Vermieter und der Hausgemeinschaft hinzuwirken. Die Mieterselbstverwaltungen sind eine wichtige Form der Wahrnehmung gesellschaftlicher Aufgaben und Verantwortung durch die Bürger. Sie dienen der Erschließung von finanziellen Reserven und von Arbeitskräften zur Erhaltung des Wohnraumes. Die Gerichte sollten jede Möglichkeit nutzen, die Bildung und Ent- 660;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 660 (NJ DDR 1963, S. 660) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 660 (NJ DDR 1963, S. 660)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten. Gegen die Zuführung geleisteter Widerstand kann eine eigenständige Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle beschriebenen negativen Erscheinungen mit dem sozialen Erbe, Entwickiungsproblemon, der Entstellung, Bewegung und Lösung von Widersprüchen und dem Auftreten von Mißständen innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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