Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 66 (NJ DDR 1963, S. 66); / keine unangebrachte Milde; ihnen gegenüber ist und bleibt unser Recht eine scharte Waffe. 3. Seit der Bekanntmachung der Grundsätze des Entwurfs des Staatsratserlasses wurden sowohl mit den Schöffen wie auch mit der Bevölkerung bereits im beträchtlichen Umfange Aussprachen geführt. Insgesamt haben bis zum 17. Januar über 2000 Aussprachen stattgefunden, an denen fast 103 000 Menschen teilnahmen. Fast 11 000 Teilnehmer sprachen zur Diskussion, und 641 Vorschläge wurden bereits gemacht. Bei der Durchführung dieser Veranstaltungen, die zumeist von der Nationalen Front, aber auch vom FDGB getragen waren, haben die Bezirksleitungen und die Kreisleitungen großes Interesse gezeigt und Hilfe geleistet. Die weitere Erläuterung der Grundsätze des Rechtspflege-Erlasses im Zusammenhang mit den entsprechenden Teiler, des Parteiprogramms wird die erste Aufgabe der Mitarbeiter der Justiz nach dem Parteitag sein, und nach der Verabschiedung des Erlasses werden sie sich voll für seine Durchführung einsetzen. Zahlen über die Tätigkeit der Rechtspflege beweisen aber weniger als Zahlen der Produktion. Sie beweisen noch nicht die juristische und vor allem die menschliche Richtigkeit dessen, was dahintersteckt. Sie lassen nicht erkennen, wie die Entscheidung die Ursachen eines Verbrechens ausräumte, weiteren Verbrechen vorbeugte und zur Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse beitrug. Ich muß deshalb auch dazu etwas sagen, wie wir diese Richtigkeit der Entscheidungen sichern wollen. Genosse Walter Ulbricht hat den Dogmatismus einiger Rechtswissenschaftler kritisiert. Diese Kritik müssen wir aber auf uns alle beziehen, die wir in der Praxis solche Erscheinungen des Dogmatismus zugelassen oder nicht rechtzeitig erkannt haben. Die Kritik zeigt uns, daß wir für das Gebiet der Rechtspflege die Beschlüsse des V. Parteitages und die zu ihrer Konkretisierung und Erfüllung ergangenen weiteren Beschlüsse der Partei nicht genügend und mit der erforderlichen Gründlichkeit durchgesetzt haben. Die gegenwärtigen Auseinandersetzungen zwingen uns verstärkt dazu, dogmatische Positionen, wie sie auf allen Rechtsgebieten nicht nur im Strafrecht noch vorhanden sind, zu überwinden. Deshalb begrüßen wir auch die Diskussion um den Fall des Schlossers Kurt Noack, der im „Neuen Deutschland“ und in der „Sozialistischen Demokratie“ behandelt wurde**. Dogmatische Vorstellungen sind sehr zählebig. Sie sind nicht einfach durch neue Schlagworte zu überwinden, sondern nur durch gründliches Aufdecken aller ihrer Wurzeln, durch das Bewußtmachen aller ihrer Erscheinungen und gründliches Umdenken. Es besteht auch die Gefahr, daß sie aus verschiedensten Gründen wieder aufflackern. So nenne ich im besonderen ungenügende Kenntnisse angefangen von der ungenügenden Kenntnis des Marxismus-Leninismus über die Ökonomie bis zum Fehlen gründlicher Rechtskenntnisse. Das sind zugleich Probleme unserer juristischen Ausbildung wie der Fortbildung. Auch Genossen, die nicht Juristen und durch ihre Arbeit unmittelbarer mit dem praktischen Leben verbunden sind als die Genossen der Justiz, können, wie es gerade auch die Aussprache über den Fall Noack gezeigt hat, dogmatische Vorstellungen haben. Daher muß den Genossen Juristen bewußt sein: Sie sind es, die durch ihre Entscheidungen und die auch sonst von ihnen vertretenen Auffassungen weitgehend auf die Bildung der Rechtsanschauungen der Menschen einwirken; sie sind also mit dafür verantwortlich, wenn ** Das in dieser Sache ergangene Urteil des Obersten Gerichts vom 21. Dezember 1962 1 c Zst 29/62 ist in diesem Heft veröffentlicht. G6 unrichtige oder unrichtig gewordene Rechtsauffassungen in der Bevölkerung vertreten werden. Auf die Auseinandersetzung mit allen alten und neuen Erscheinungen von Dogmatismus müssen die Grundorganisationen in den Rechtspflegeorganen von den zentralen Organen bis zu den Kreisorganen besonderes Gewicht legen. Die Zahlen, die ich nannte, zeigen, daß die Mitarbeiter der Justiz bereit sind, den von der Partei gewiesenen Weg zu gehen. Hinter den Zahlen stehen Beispiele wie das Verfahren gegen einen jungen Arbeiter des Reifenwerkes Fürstenwalde, in dem das Kreisgericht versucht hat, im Sinne der Grundsätze des Staatsrates zu arbeiten und den Aufforderungen seiner Schöffen zu folgen, die sagten: „Ihr Richter müßt mehr Mut haben!“ Dieser junge Arbeiter war bereits vorbestraft, weil er Feuerwerkskörper zu Silvester entgegen den gesetzlichen Bestimmungen hergestellt hatte. Nun hatte er sich zu einer keineswegs leichtzunehmenden Straftat verleiten lassen. Das Gericht verschaffte sich ein Bild über diesen jungen Menschen: Er war ein begabter Junge, guter Facharbeiter, aber er wrar infolge einer „Strafversetzung“ nicht ohne Grund unzufrieden mit seiner Arbeit; man hielt ihm des öfteren seine Vorstrafe vor; er war unbefriedigt von den Möglichkeiten seiner Fortbildung, unbefriedigt von der Gestaltung des Lebens im Jugendwohnheim. Das Gericht informierte sich im Betrieb, bei seinem Kollektiv und den Funktionären des Betriebes und brachte ihm zunächst das Vertrauen entgegen, den Haftbefehl aufzuheben. Die Verhandlung wurde dann unter breiter Zuziehung der Kollegen durchgeführt, und trotz der Vorstrafe sprach das Gericht erneut eine bedingte Verurteilung aus, die inzwischen vom Bezirksgericht bestätigt wurde. Das Gericht tat aber noch mehr. Es besprach das Verfahren und die dabei getroffenen Feststellungen mit der Werkleitung, der FDJ und den Funktionären des Betriebes mit dem Ziel der Hilfe und weiteren Erziehung für den jungen Menschen, wirkte auf eine Änderung der Verhältnisse im Jugendheim ein und ging zum Schichtwechsel früh um 6 Uhr in den Betrieb, um auch den Kollegen seine Entscheidung zu erläutern und ihnen ihre Verpflichtung gegenüber diesem jungen Facharbeiter klarzumachen. Ich weiß, daß noch keineswegs alle Kreisgerichte so wie Fürstenwalde arbeiten. Aber es gibt mehr als eins. Ich weiß, daß daneben noch Gerichte stehen, die nur sehr langsam den Weg zum Neuen finden, wie das Kreisgericht Quedlinburg, über das die „Junge Welt“ berichtete, und noch einige andere. Deshalb hat die Anleitung der Rechtsprechung durch die oberen Gerichte, vor allem durch das Oberste Gericht, und die Rechenschaftslegung der gewählten Richter vor der Volksvertretung, deshalb hat gerade die Parteierziehung aller Genossen in der Justiz so große Bedeutung. Deshalb ist es auch notwendig, daß die Richter die Fragen der Ökonomie ganz anders beherrschen als bisher nicht, um das Recht durch die Ökonomie zu ersetzen, sondern, um jede Entscheidung in Übereinstimmung mit den ökonomischen Gesetzen zu treffen, vor allem aber, um das entscheidende Kettenglied aufzunehmen, das Ökonomie und Rechtspflege verbindet: die Einwirkung auf das Bewußtsein der Menschen. Auf das Bewußtsein wirkt jede Entscheidung des Gerichts ein; es schafft Vertrauen oder Mißtrauen, Zustimmung oder Ablehnung im Verhältnis zu unserem Staat, unserer Partei, Verärgerung oder Arbeitsfreude. Und wie all diese Umstände auf die schöpferische Initiative der Menschen und ihre Arbeitsproduktivität wirken, das ist uns ja in einer Reihe von Diskussionsreden sehr eindrucksvoll dargelegt worden und das ist zugleich iggäis säiiäibGiäiJ&-'- i■ L--' - 'j;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 66 (NJ DDR 1963, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 66 (NJ DDR 1963, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit voraus. Divergierende reak ionä Überzeugungen und Interessen. Die Erweiterung des Netzes im Operationsgebiet macht es erforderlich, auch divergierende reaktionäre Überzeugungen und Interessen zu nutzen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage beeinflußt werden und somit eine ständige analytische Arbeit voraussetzen. Die genaue Kenntnis der im Verantwortungsbereich konkret zu erwartenden Angriffe und Aktivitäten des Feindes, ihrer begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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