Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 659

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 659 (NJ DDR 1963, S. 659); ihren Fähigkeiten entspricht*. Diese Bestimmung muß konsequent durchgesetzt werden, da ein Werktätiger, gleich welchen Berufes, nur dann mit Interesse arbeiten und schöpferische Leistungen vollbringen wird, wenn er auch entsprechend seiner Qualifikation und seinen Fähigkeiten eingesetzt ist und nicht eine Arbeit verrichten muß, die er eher als eine zusätzliche Strafe empfindet. Diese Darlegungen zu einigen Aufgaben der Rechtspflegeorgane können nur Anregungen sein, die ihren Zweck erreichen, wenn sie zu einer Diskussion führen und dem Beginn einer Klärung dieser Probleme dienen. 5 Vgi. § 5 der VO über die Wiedereingliederung aus der Strafhaft entlassener Personen in das gesellschaftliche Leben (GBl. 1963 II S. 561) sowie § 32 StAG. Im Zusammenhang mit der Aufsicht und der vorbeugenden Tätigkeit der Staatsanwälte sollte vor allem die Staatsanwaltschaft eine Konzeption über ihre Aufgaben und die Arbeitsweise auf den hier dargelegten Gebieten entwickeln. Es erscheint z. B. als vorteilhaft, daß sich jeweils ein Mitarbeiter der Staatsanwälte der Bezirke mit dem Neuerer-, Patent-, Muster- und Zeichenwesen gründlich vertraut macht, die einschlägige Literatur verfolgt und mit einigen Leit-BfN zusammenarbeitet. In einigen Bezirken, insbesondere in Magdeburg, wurde auf diesem Gebiet bereits ein Anfang gemacht. Die weitere Arbeit in diesem Bezirk, vor allem die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit den BfN und dem Patentamt, sollten für die gesamte Staatsanwaltschaft ausgewertet werden. &us den. yBlen.urtugn.ngen. der Bezirksgerichte Die Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses in der Mietrechtsprechung Aus dem Beschluß des Plenums des Bezirksgerichts Cottbus vom 26. August 1963 Die Grundsätze des Rechtspflegeerlasses heben die wachsende Bedeutung des sozialistischen Rechts als eines wichtigen Instruments unseres Staates zur Organisierung der gesellschaftlichen Entwicklung und zur Regelung des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen, der Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat hervor. Diese Feststellung erstreckt sich auch auf das Zivilrecht, insbesondere auf das Mietrecht. Das Mietrecht berührt sowohl die Interessen unserer Bürger als auch die der Gesellschaft aufs engste. Die Erhaltung des Wohnraums und die befriedigende Gestaltung der Wohnverhältnisse haben eine nicht zu unterschätzende ökonomische und soziale Bedeutung. Die nachfolgenden Schlußfolgerungen sollen an Hand von Beispielen aus dem Mietrecht zeigen, wie mit vielfältigen Formen und Methoden der Rechtspflegeerlaß auch in der Zivilrechtspflege duchgesetzt werden kann. 1. Das Gericht erfährt in den Sprechstunden und durch Eingaben eine Vielzahl von sich anbahnenden oder bereits entstandenen Konflikten mietrechtlicher Art. Es wird seiner Verpflichtung aus § 2 GVG aber nicht voll gerecht, wenn es sich daraufhin mit einer Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen begnügt. Es ist vielmehr verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, welche die Beseitigung der dem jeweiligen Konflikt zugrunde liegenden Widersprüche auch tatsächlich garantieren. Zur Einleitung, Kontrolle und gegebenenfalls auch zur eigenen Durchführung solcher den Konflikt überwindenden Maßnahmen sind neben anderen gesellschaftlichen Kräften die Schöffen gut in der Lage. Dies gilt besonders auch dann, wenn der Konflikt vorerst noch interner Natur und noch nicht an das Gericht zur Entscheidung herangetragen ist. In solchen Fällen muß in der Regel die Einleitung bestimmter Maßnahmen von der Zustimmung des Rechtsuchenden abhängig gemacht werden. Solche Maßnahmen können z. B. sein: Durchführung einer Hausversammlung, Herbeiführung des Abschlusses eines Miet- oder Pachtvertrages, Ausarbeitung und Annahme einer detaillierten Hausordnung sowie Hinweise an staatliche Dienststellen, Betriebe usw. 2. Zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten, Konflikte durch Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der Gesetze wirksam zu überwinden, sollte vor der Klageaufnahme noch eine Aussprache mit einem Richter und den Schöffen oder dem Sekretär über die Möglichkeiten einer gütlichen außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeiten unter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte stattfinden. Aus den Klageschriften soll ersichtlich sein, welche Schritte bisher zur gütlichen Beilegung des Konflikts unternommen wurden und was eine gütliche Einigung verhindert hat. 3. Zur Verstärkung der vorbeugenden Tätigkeit gegenüber Rechtsverletzungen in Mietsachen hat es sich bewährt, wenn Schöffenkollektive in ihrem Wirkungskreis (Betrieb, Patenbetrieb, Wohnbezirk) gemeinsam mit Abgeordneten, Schiedsmännern, Mitgliedern von Konfliktkommissionen usw. Sprechstunden durchführen. Das Schöffenkollektiv im VEB BKW Heide hat durch diese Arbeitsweise gute Erfolge erzielt. 4. Die Vorbereitung eines Termins muß im erstinstanzlichen Verfahren durch den Vorsitzenden und die beiden Schöffen und im Berufungsverfahren durch den Vorsitzenden und die beisitzenden Richter in gründlicher kollektiver Beratung erfolgen. Bei der Vorbereitung von Terminen in Mietsachen ist die Produktions- und Lebenserfahrung der Schöffen in gleicher Weise zu nutzen wie bei der Eröffnung von Strafverfahren. Die Schöffen werden z. B. wichtige Hinweise zur Konzentration des Verfahrens und zur damit verbundenen bestmöglichen Einbeziehung der Werktätigen in das Verfahren sowie zur Zusammenarbeit mit staatlichen und gesellschaftlichen Organen und zur Auswertung des Verfahrens geben können. Bei ökonomisch besonders bedeutsamen Verfahren ist die Hinzuziehung von Schöffen und anderen Bürgern mit Fachkenntnissen auf dem jeweiligen Gebiet bei der Terminsvorbereitung ebenso bedeutsam wie die Konsultation mit den zuständigen staatlichen Organen. 5. Die Gerichte sollten sich in Miet- und Pachtsachen nicht auf die Einholung von Auskünften beschränken. Auf die Parteien ist vielmehr gern. § 139 ZPO einzuwirken, entsprechende Anträge auf Vernehmung von Zeugen, sachverständigen Zeugen und Sachverständigen zu stellen. Dies muß bereits bei der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung geschehen, damit falls die Güteverhandlung scheitert möglichst in einer, aber dafür umfassenden streitigen Verhandlung der gesamte Konfliktstoff erschöpfend behandelt und aufgeklärt wird (§§ 272 b. 499 b ZPO). Die noch anzutreffende Gepflogenheit, das Verfahren in drei und mehr 659;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 659 (NJ DDR 1963, S. 659) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 659 (NJ DDR 1963, S. 659)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei Neues Deutschland., Seite - Honecker, Stoph, Ulbricht, Honecker, Stoph, Bericht über den Umtausch der Parteidokumente Tagung des der Neues Deutschland., Seite.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X