Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 657

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 657 (NJ DDR 1963, S. 657); müssen selbst entscheiden, wie viele Mitarbeiter in ihrem Organ zur Förderung und Lenkung der Neuererbewegung und zur Leitung des Patent-, Muster- und Zeichenwesens erforderlich sind. Die Teilnahme der Werktätigen an der Förderung und Lenkung der Neuererbewegung Die NVO verpflichtet die Leiter, die Teilnahme der Werktätigen an der Förderung und Lenkung der Neuererbewegung zu sichern (§ 4 Abs. 1 NVO). Zu diesem Zweck sind als beratende Organe in den Betrieben die Arbeitsgruppe Neuererwesen beim Betriebskomitee Neue Technik (soweit zweckmäßig: an deren Stelle in Großbetrieben ein Neuererrat) und die Neuererbrigaden in den Meisterbereichen oder Abteilungen zu bilden (§ 6 Abs. 1 NVO). Diese Organe beraten die Leiter in allen grundsätzlichen und wichtigen Einzelfragen der Neuererbewegung. Insbesondere beurteilen sie die im Betrieb eingereichten und die dem Betrieb übersandten Neuerungen auf Anwendbarkeit und empfehlen dem Leiter die Annahme oder Ablehnung sowie die zur Durchsetzung von Neuerungen erforderlichen Maßnahmen. Über diese durch die Mitarbeit der Neuerer in den beratenden Organen erfolgende Mitwirkung an der Förderung und Lenkung der Neuererbewegung hinaus erweist sich die Neuerertätigkeit überhaupt als eine Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Diese aktive Rolle der Werktätigen findet auch durch die erstmalig in der Neuererverordnung festgelegten Rechte und Pflichten der Neuerer ihre rechtliche Gestaltung (§ 3 NVO). So ist z. B. die Mitwirkung an der Planung der Aufgaben für die Neuerer und an der Durchsetzung ihrer Neuerungen Ausdruck der Teilnahme der Werktätigen an der Planung und Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Neu sind auch die im § 5 NVO geregelten Rechte der gesellschaftlichen Organisationen und die Pflicht der Leiter, alle grundsätzlichen Fragen der Neuererbewegung mit der Leitung der Betriebsparteiorganisation und den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen zu beraten. Zu einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit gehört die thematische Planung technisch - ökonomischer Schwerpunktaufgaben für die Neuerer. In der Neuerer-verordnung ist daher festgelegt, daß in den Betrieben und für die Bereiche der den Betrieben unmittelbar übergeordneten Organe jeweils ein Plan der Aufgaben für die Neuerer auszuarbeiten ist (§ 8 und § 20 Ziff. 1 NVO). Dieser Plan ist Bestandteil des Planes Neue Technik. Er ist damit Gegenstand der Plandiskussion, der Planverteidigung und unterliegt der Plankontrolle sowie der Planabrechnung. Die Leiter sind verpflichtet, vor allem mit sozialistischen Kollektiven Neuerervereinbarungen abzuschließen (§ 9 NVO). Die Neuerervereinbarung ermöglicht es, zum vereinbarten Termin Lösungen zu erhalten, die der Betrieb dringend benötigt. Mit Abschluß einer Neuerervereinbarung wird die Übernahme der Aufgabe, die technisch-schöpferische Arbeit zur Lösung und die Realisierung der Neuerung rechtlich gestaltet. Während die anderen Normen des Neuererrechts überwiegend erst mit oder nach Einreichung einer Neuerung zu wirken beginnen, erfaßt die Neuerervereinbarung also den gesamten Prozeß der Neuerertätigkeit von der Übertragung der Aufgabe an bis zur Realisierung der als Vorschlag oder Erfindung unterbreiteten Lösung. Von besonderer Bedeutung, vor allem für die schnelle und umfassende Anwendung der Neuerungen ist der gern. § 16 Abs. 2 NVO mögliche Abschluß von Realisierungsvereinbarungen. Neu ist auch die im gesellschaftlichen und im persönlichen Interesse der Werk- tätigen getroffene Festlegung,- daß mit der Realisierung von Neuerungen neue, technisch begründete Normen, insbesondere neue Arbeitsnormen und Materialverbrauchsnormen, einzuführen sind (§ 16 Abs. 3 NVO). Die Verbreitung der Neuerungen Um einen optimalen Nutzeffekt der Neuererleistungen zu erzielen, ist eine umfassende Verbreitung aller Neuerungen mit überbetrieblichem Charakter notwendig. Der Anteil des Nutzens aus der Benutzung überbetrieblicher Neuerervorschläge am Gesamtnutzen von nur 7,27% im Jahre 1962 und 7,85% im 1. Halbjahr 1963 entspricht keinesfalls der tatsächlichen Benutzungsfähigkeit der Neuerervorschläge, deren Qualität vor allem mit der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit ständig wächst. Die Neuererverordnung regelt die grundlegenden Aufgaben der Leiter und ihrer Organe zur Verbesserung der überbetrieblichen Verbreitung und umfassenden Benutzung der Neuerungen (§§ 17 und 19 NVO). Die Betriebsleiter sind dafür verantwortlich, daß Neuerungen mit überbetrieblichem Charakter dem fachlich zuständigen Organ zugeleitet werden. Danach sind z. B. in einem Textilbetrieb solche Vorschläge, die eine Textilmaschine betreffen, nicht der eigenen WB, sondern der WB Textilmaschinenbau zu übersenden. Die WB erhalten also die Neuerungen mit überbetrieblichem Charakter in ihrer Eigenschaft als fachlich zuständige Organe. Die Leiter dieser Organe organisieren die umfassende Verbreitung dieser Neuerungen. Die Methoden der Verbreitung sind die Information, die Empfehlung und die obligatorische Einführung. Kurze Informationen erhalten alle Betriebe, Institutionen und andere Bereiche der Volkswirtschaft, in denen eine Neuerung anwendbar sein könnte. Die Informationen sollen dem Empfänger eine Grobeinschätzung der Anwendungsmöglichkeiten ermöglichen. Volkswirtschaftlich wertvolle Neuerungen werden den Betrieben und anderen Bereichen zur Anwendung empfohlen, wenn zu erwarten ist, daß die Bedingungen dafür gegeben sind. Zur Empfehlung gehören die erforderlichen technischen, technologischen und ökonomischen Unterlagen. Die wichtigste Methode zur Durchsetzung von Neuerungen ist deren obligatorische Einführung. Sie erfolgt durch Aufnahme in den Plan der obligatorischen Einführung von Erfindungen, Neuerermethoden und Neuerervorschlägen, der ein Teil des Planes Neue Technik der WB ist. Eine wichtige Regelung enthält auch § 19 Abs. 4 NVO. Danach können die Leiter der den Betrieben übergeordneten Organe (einschließlich der zentralen Organe des Staatsapparates) zur schnellen und umfassenden Einführung vor allem bedeutsamer Neuerungen Neuerer und andere befähigte Werktätige als Neuererinstrukteure einsetzen. Sie werden unter Weiterzahlung des Durchschnittsverdienstes zeitweise von der arbeits-vertra glich vereinbarten Tätigkeit freigestellt und unterstützen andere Betriebe durch praktische Vorführungen, Konsultationen usw. bei der Einführung sowie bei der Qualifizierung der Werktätigen, die die Neuerungen anwenden sollen. Neues Vergütungssystem Mit der Neuererverordnung und ihrer 1. Durchführungsbestimmung vom 31. Juli 1963 (GBl. II S. 536) wurde auch das Vergütungssystem für Neuerungen verändert. Danach gibt es z. B. keine unterschiedliche Vergütungshöhe für Produktionsrationalisierungen und technische Vervollkommnungen mehr. Die Vergütung für Neuerervorschläge und Neuerermethoden erfolgt einheitlich auf der Grundlage des errechneten oder geschätzten Nutzens eines Benutzungsjahres (§ 27 NVO). Läßt sich der Nutzen nicht errechnen und nicht mit 657;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Führung und Leitung des Klärungsprozesses er ist wer? in seiner Gesamtheit. Diese AuXsaben und Orientierungen haben prinzipiell auch für die operative Personenkontrolle als einem wichtigen Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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