Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 654

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 654 (NJ DDR 1963, S. 654); / damit nichts anderes gemeint ist, als einen Meinungsaustausch zu führen, um das Blickfeld des Richters zu vergrößern und damit die Voraussetzungen für seine freie Entscheidung zu schaffen. In der Beschwerde hätte das Gericht nicht nur auf eine Konsultation mit dem Staatsanwalt, sondern auf eine Aussprache mit den Werktätigen des Betriebes hingewiesen werden müssen. Die Werktätigen hätten aus der Kenntnis der Probleme ihres Betriebes dem Gericht helfen können, die gesellschaftlich wirksamste Entscheidung zu treffen. Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört, „daß die Gerichte im Rahmen und auf der Grundlage der einheitlichen Gesetzlichkeit den konkreten örtlichen Verhältnissen stets Beachtung schenken und mit Hilfe der Rechtsprechung zur bewußten Überwindung der in den jeweiligen territorialen Bereichen bestehenden Widersprüche beitragen“3. Eine einseitige Betrachtung der richterlichen Unabhängigkeit führt zu falschen Entscheidungen. Als gern. § 300 StPO der Bezirksstaatsanwalt vor der Entscheidung über die Beschwerde gehört wurde, war die erste Frage, ob die Staatsanwaltschaft vor der Beschlußfassung durch das Kreisgericht bereits die Verhandlung im Betrieb festgelegt habe. Die erste Frage hätte doch aber lauten müssen, woraus sich die Notwendigkeit der Verbindung der Sachen Sch. und B. und der Verhandlung im Betrieb ergebe. Der Staatsanwalt ist verpflichtet, während des Ermittlungsverfahrens zu prüfen, ob die Notwendigkeit einer Ver- 3 Vgl. Herrmann/Schüsseler, „Inhalt und Bedeutung der Unabhängigkeit des Richters in der DDR“, NJ 1963 S. 131. handlung im Betrieb gegeben ist. Wie könnte er sonst in der Anklage den Antrag auf eine Verhandlung im Betrieb stellen?! Daß hierzu Aussprachen mit Werktätigen des Betriebes erforderlich sind, bedarf keiner weiteren Erklärung. Richtig ist auch, wenn er dem Leiter des Betriebes mitteilt, daß er in der Anklage unter Darlegung der Gründe den Antrag auf eine Verhandlung im Betrieb gestellt habe. In diesem Zusammenhang muß er natürlich darauf hinweisen das ist im konkreten Fall erfolgt , daß darüber das Gericht die endgültige Entscheidung treffen werde. Seit Inkrafttreten des Rechtspflegeerlasses wurden bisher vom Kreisgericht nur wenige Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit durchgeführt. Den Direktoren der Gerichte, den Staatsanwälten und den Leitern der Volkspolizei wird im Beschluß des Bezirkstages „über die Aufgaben der örtlichen Staatsorgane des Bezirks zur breitesten Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um die Lösung der ökonomischen Aufgaben durch die weitere schrittweise Zu-rückdrängung der Kriminalität und durch die optimale Erhöhung der Ordnung und Sicherheit auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens“ empfohlen, „Erfahrungen zu sammeln, wie durch Gerichtsverhandlungen in Betrieben und Wohngebieten die gesellschaftliche Wirksamkeit von Strafverfahren in geeigneten Fällen erhöht und der gesamte gesellschaftliche Erziehungsprozeß unterstützt werden kann“. Erste Schlußfolgerungen, die die Richter in Auswertung der Bezirkstagssitzung gezogen haben, lassen erkennen, daß sie auf dem richtigen Wege sind und daß sich solche Beispiele formaler Arbeitsweise nicht wiederholen werden. Consultation HEINZ MULITZE, Abteilungsleiter im Amt für Erfindungs- und Patentwesen Das Neuererrecht Instrument zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte der Werktätigen Unser sozialistisches Recht „dient dazu, die Produktivkräfte und die sozialistischen Produktionsverhältnisse planmäßig zu entfalten Mit seiner Hilfe müssen die objektiven Gesetze des Sozialismus, die Erkenntnisse von Naturwissenschaft und Technik verwirklicht werden“1. Von grundlegender Bedeutung für die planmäßige Entwicklung der Produktivkräfte und der sozialistischen Produktionsverhältnisse ist das Neuererrecht. In Übereinstimmung mit der im Programm der SED gestellten Aufgabe, vordringlich die Rechtsnormen zu vervollkommnen, die die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Tätigkeit der Staatsund Wirtschaftsorgane regeln und zur freien Entfaltung der Kräfte, Talente und Fähigkeiten der Menschen beitragen2, hat der Ministerrat die Verordnung über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (Neuererverordnung) vom 31. Juli 1963 (GBl. II S. 525) erlassen. Mit der Neuererverordnung (NVO) und den mit ihr erlassenen Durchführungs- und Nebenbestimmungen ist eine neue Etappe in der Entwicklung des Neuererrechts erreicht, die dem Entwicklungsstand der Neuererbewegung entspricht und der Förderung und Entwicklung neuer Formen der schöpferischen Initiative der Werktätigen zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes breiten Raum gibt. Es ist vor allem die Aufgabe der staatlichen Leiter und leitenden Mitarbeiter in den Betrieben, Staats- und Wirtschaftsorganen und in den zentralen Organen des 1 Programm der SED, Berlin 1963, S. 357. 2 a. a. O., S. 358. Staatsapparates sowie der Büros für die Neuererbewegung (BfN), die für die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung in den verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft verantwortlich sind, diese neuen Bestimmungen richtig anzuwenden und umfassend durchzusetzen. Die Rolle der Neuerertätigkeit als eine bedeutsame Form der schöpferischen Arbeit im Sozialismus und ihre Bedeutung für die Entwicklung unserer Volkswirtschaft sowie für die Herausbildung des Menschen der sozialistischen Gesellschaft erfordern jedoch, daß die Mitarbeiter aller Staatsorgane, vor allem der Organe der Rechtspflege, mit den grundlegenden Problemen der Neuererbewegung vertraut sind und diese in ihrer Tätigkeit berücksichtigen. Die folgenden Darlegungen sollen vor allem die Mitarbeiter der Organe der Rechtspflege dazu anregen, sich mit den Problemen der Neuererbewegung und mit dem Neuererrecht näher zu beschäftigen. Die Rolle der Neuererbewegung beim umfassenden Aufbau des Sozialismus Die Entwicklung der Neuererbewegung ist Ausdruck der wachsenden Initiative der Werktätigen für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, für das Erreichen und Mitbestimmen des wissenschaftlich-technischen Höchststandes. Im Jahre 1961 haben sich 12,2 %, im Jahre 1962 14 % aller Werktätigen mit Vorschlägen an der Neuererbewegung beteiligt. Der ökonomische Nutzen der Neuererleistungen betrug 1961 rd. 1,08 Milliarden DM, 1962 rd. 1,2 Milliarden DM. 654;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 654 (NJ DDR 1963, S. 654) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 654 (NJ DDR 1963, S. 654)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

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