Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 647

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 647 (NJ DDR 1963, S. 647); von Leumundszeugen. Dabei werden Vertreter der Kollektive noch häufig als Leumundszeugen betrachtet. Es muß sich die Erkenntnis durchsetzen, daß eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit nur durch eine qualitative Veränderung der Arbeitsweise erreicht werden kann. Die unmittelbare Mitwirkung der Öffentlichkeit am Strafverfahren ist mit formaler bürokratischer Arbeitsweise unvereinbar. Die Unterschätzung und Verkennung der Funktion eines Vertreters des Kollektivs kommt im Beschluß des Plenums des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) vom 2. September 1963 und kn Ergebnis auch im Beschluß des Plenums des Stadtgerichts von Groß-Berlin vom 25. September 1963 zum Ausdruck. Der Beschluß des Plenums des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder), der die Durchsetzung der neuen Formen der Einbeziehung der Werktätigen in die Strafrechtsprechung zum Gegenstand hat, sagt überhaupt nichts über die Mitwirkung von Vertretern der Kollektive der Werktätigen, d. h., ihre Mitwirkung wird nicht als neue Form der Einbeziehung der Öffentlichkeit begriffen. Ausgangspunkt für das Verständnis der neuen Formen der unmittelbaren Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren ist die Feststellung im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu bei, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, ihre Verbundenheit zu den Organen ihres sozialistischen Staates zu festigen, die erzieherische Wirkung der- Hauptverhandlung zu erhöhen und die Kraft der Öffentlichkeit auf die Überwindung von Gesetzesverletzungen zu lenken.“1 Die Einbeziehung von Vertretern der Kollektive der Werktätigen und das Auftreten gesellschaftlicher Ankläger und Verteidiger sind unterschiedliche Formen der unmittelbaren Mitwirkung der Öffentlichkeit am Strafverfahren. Die Aufgabenstellung Mitwirkung an der umfassenden Aufklärung der Tat, der Persönlichkeit des Täters, der Ursachen der Straftat und der sie begünstigenden Bedingungen und Mobilisierung der gesellschaftlichen Kräfte zur systematischen Überwindung der Kriminalität haben sie gemeinsam. Zur Mitwirkung von Vertretern der Kollektive der Werktätigen Die Stellung der Vertreter der Kollektive Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates verpflichtet die Gerichte, zur umfassenden Aufklärung von Straftaten Vertreter der Kollektive aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Angeklagten zur Teilnahme an der Hauptverhandlung zu laden. Sie sollen eine im Kollektiv erarbeitete Auffassung zur Tat und zum Täter vortragen. Durch ihre spezifischen Kenntnisse können sie wesentlich an der Erforschung der objektiven Wahrheit mit-wirken. Insoweit sind die Vertreter der Kollektive der Werktätigen zugleich Beweismittel. Ihre Funktion erschöpft sich aber darin nicht; sie üben vielmehr eine Doppelfunktion aus. Sie sind Beweismittel und mobilisierende Kraft im Kampf gegen die Kriminalität. Nur wenn sich die Organe der Strafrechtspflege auf die Mitarbeit der Menschen im Arbeitsund Lebensbereich des Täters stützen, können sie das Wissen erlangen, das notwendig ist, um die für die Beurteilung bedeutsamen gesellschaftlichen Zusammenhänge und Umstände der Straftat festzustellen. Die Vertreter der Kollektive kennen die örtlichen Verhältnisse und betrieblichen Bedingungen genauer als die 1 Rechtspflegeerlaß bedeutsame Weiterentwicklung unserer sozialistischen Demokratie. Schriftenreihe des Staatsrates der DDR, Nr. 2/1963, S. 127. Organe der Strafrechtspflege. Sie können einen Einblick in die erzieherische Kraft des Kollektivs vermitteln und auf wichtige Fakten hinweisen, die ohne ihre Mitarbeit unbeachtet bleiben würden. Solche Hinweise bilden oft den Schlüssel zur Erkenntnis der Beweggründe des Täters. Die Einbeziehung von Vertretern der Kollektive der Werktätigen ist ein ausschlaggebender Faktor für die Exaktheit und die Qualität der Untersuchungsergebnisse, für die Überzeugungskraft des Urteils und die mobilisierende Wirkung des Strafverfahrens. Die Beteiligung der Vertreter der Kollektive erhöht aber nicht nur das Niveau der Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege, sondern ist zugleich ein bedeutsamer Hebel zur Bewußtseinsbildung. Indem unter Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte die den Straftaten zugrunde liegenden Widersprüche erforscht werden, werden die Kollektive selbst veranlaßt, sich mit der in der Straftat zum Ausdruck kommenden Rückständigkeit oder Feindseligkeit auseinanderzusetzen. Die eigene Betätigung der Werktätigen zur Überwindung der im Strafverfahren aufgedeckten Mängel führt sie selbst zu neuen Erkenntnissen und hilft ihnen in ihrer Arbeit. Das Begreifen der Wechselbeziehungen zwischen der Notwendigkeit der Aufklärung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat, der umfassenden Erforschung der objektiven Wahrheit u n d der unmittelbaren Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren ist eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafrechtspflege. Das Verständnis dieser Wechselbeziehungen bildet auch die Grundlage für die richtige Arbeit mit den Vertretern der Kollektive der Werktätigen im Strafverfahren. Zur Einbeziehung der Vertreter der Kollektive Die Gerichte wirken noch ungenügend darauf hin, daß bereits im Ermittlungsverfahren das Kollektiv, in dem der Beschuldigte arbeitet und lebt, über die Beschuldigung informiert und zu einer Auseinandersetzung darüber veranlaßt wird. Nur mit Hilfe der gesellschaftlichen Kräfte können die Untersuchungsorgane ihre Aufgaben im Ermittlungsverfahren lösen. Sie sollen die Kollektive auf die Notwendigkeit der Auseinandersetzung über Tat und Täter sowie über die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat in kameradschaftlicher Weise orientieren und auf die Möglichkeit der Beauftragung eines gesellschaftlichen Anklägers oder eines gesellschaftlichen Verteidigers hinweisen. Die gerichtliche Prüfung im Eröffnungsverfahren umfaßt auch die Feststellung, ob im Ermittlungsverfahren Vertreter des Kollektivs gehört wurden. Ist das nicht geschehen, dann wird u. E. meist die Rückgabe in das Ermittlungsverfahren gern. § 174 StPO notwendig sein. Versuche der Gerichte, Vertreter der Kollektive der Werktätigen noch kurz vor der Hauptverhandlung zu ermitteln und zu laden, führten häufig nicht zum gewünschten Erfolg. Außerdem gehören strafprozessuale Ermittlungen nicht zu den Aufgaben des Gerichts und lenken es von seiner eigentlichen Aufgabe ab. Die Praxis einiger Gerichte im Bezirk Halle bestätigt diese Feststellung. Oft wenden sich Gerichte im Stadium der Vorbereitung der Hauptverhandlung schriftlich an den Betrieb oder den Wohnbezirksausschuß der Nationalen Front mit der Bitte, er möge „einen Verantwortlichen entsenden, der in der Lage ist, den Angeklagten zu beurteilen“. Damit wird dem Zufall überlassen, wer delegiert wird. Bei dieser Verfahrensweise kann natürlich nicht gewährleistet werden, daß der Vertreter des Kollektivs eine kollektiv erarbeitete Auffassung vorträgt. 647;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 647 (NJ DDR 1963, S. 647) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 647 (NJ DDR 1963, S. 647)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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