Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 646

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 646 (NJ DDR 1963, S. 646); lichkeit in ihrer Gesamtheit noch nicht ausreichend sind. Um eine Persönlichkeit zu charakterisieren, müssen auch die Charaktereigenschaften und die Fähigkeiten der betreffenden Persönlichkeit, ihr Bildungsniveau dargelegt werden5. In der sich ständig vollziehenden gegenseitigen Durchdringung von Ideologie und gesellschaftlicher Psychologie kommt der Ideologie das Primat zu, da sie als Widerspiegelung des Wesens der gegebenen Gesellschaft der Klasse und ihren Angehörigen ihre Stellung, Rolle und ihre Aufgaben bewußt macht. Die Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit hängt unter anderem ab von dem Reichtum der Beziehungen des jeweiligen Kollektivs und des einzelnen Angehörigen dieses Kollektivs sowie von dem allgemeinen Bildungsstand des betreffenden Kollektivs und seiner Angehörigen. Das Persönlichkeitsbild des Menschen zu erfassen, verlangt deshalb das Verständnis der widerspruchsvollen Einheit von Ideologie und gesellschaftlicher Psychologie. Ziehen wir hieraus Schlußfolgerungen, so ergibt sich, daß eine Beurteilung folgende Punkte enthalten muß: 1. eine vollständige und konkrete Charakterisierung der unmittelbaren objektiven Lebensverhältnisse, 2. eine Charakterisierung des Verhaltens der betreffenden Persönlichkeit zu diesen objektiven Lebensverhältnissen. In der Beurteilung müssen die wechselseitigen Beziehungen von Ideologie und gesellschaftlicher Psychologie erfaßt und in ihrer Entwicklung gesehen werden. Es ist klar, daß weder Richter, Staatsanwalt und Untersuchungsorgan noch Kaderleiter in der Lage sind, Beurteilungen, die diesen Erfordernissen entsprechen, allein anzufertigen. Wir erreichen solche Beurteilungen nur dann, wenn erstens die Beurteilung von jenem Personenkreis erfolgt, der einen ständigen unmittelbaren Kontakt zu dem zu Beurteilenden hat, und zwei- 5 Die Untersuchung dieser Seiten ist unbedingt erforderlich, erfolgt aber im wesentlichen durch die Neurophysiologie und Individualpsychologie und muß deshalb außerhalb der Betrachtungen unserer Darlegungen bleiben. tens, wenn Beurteilungen nicht mehr zufällig aus diesem oder jenem Anlaß angefertigt, sondern von den Leitern der Kollektive als wesentliches Mittel der sozialistischen Menschenführung erkannt und benutzt werden. Mit Hilfe solcher Beurteilungen kann der betreffende Leiter des Kollektivs sowohl die positiven als auch die negativen Entwicklungstendenzen konkret erfassen und gestützt darauf zielstrebig an der Entwicklung sozialistischer Gesellschaftsbeziehungen im Kollektiv arbeiten. Durch eine solche Arbeitsweise werden die in den verschiedenen Lebensbereichen existierenden begünstigenden Bedingungen für Rechtsverletzungen in zunehmendem Maße aufgedeckt und wird die Gesellschaft selbst zu deren Überwindung mobilisiert. Die Leiter von Kollektiven und alle Werktätigen auf diesen Weg zu führen, ist eine wichtige Aufgabe der Rechtspflegeorgane. Die hier dargelegten Probleme sollten deshalb in der gesamten Tätigkeit der Untersuchungsorgane, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts berücksichtigt werden (bei der Beschuldigtenvernehmung, der Vernehmung von Zeugen über die Persönlichkeit des Beschuldigten und der Vernehmung zur Person in der Hauptverhandlung). Da. die Beurteilungen von Betrieben oder von Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei in der Vergangenheit nicht die Möglichkeit gaben, die Persönlichkeit des Täters umfassend zu beurteilen, sind die Rechtspflegeorgane im Bezirk Dresden davon abgegangen, Beurteilungen anzufordern. Zur Person des Täters werden im Ermittlungsverfahren Aussprachen mit dem Arbeitskollektiv, Bürgern der Hausgemeinschaft oder des Wohnbezirks geführt bzw. Vertreter dieser Kollektive gehört. Es ist selbstverständlich, daß hier die gleichen Kriterien gelten, die wir für die Beurteilung genannt haben. Die Beachtung dieser Faktoren wird es erleichtern, zu einem wahrheitsgetreuen Bild der Täterpersönlichkeit zu gelangen, ohne in „Psychologismus“ zu verfallen, der ebenso schädlich ist wie das Nichtbeachten psychologischer Aspekte. Zur Qiskussiou KARL-HEINZ BEYER, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Prof. Dr. RUDOLF HERRMANN, Institut für Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle Die Mitwirkung von Vertretern der Kollektive der Werktätigen sowie und Verteidigern Untersuchungen im Bezirk Halle und Feststellungen in andefen Bezirken zeigen Unklarheiten über die Aufgaben und die Stellung von Vertretern der Kollektive der Werktätigen sowie von gesellschaftlichen Anklägern und gesellschaftlichen Verteidigern im Strafverfahren. Vor allem wird die Bedeutung der Einbeziehung von Vertretern der Kollektive als eine spezifische Form der unmittelbaren Mitwirkung der Öffentlichkeit am Strafverfahren vielfach nicht erkannt. Das volle Verständnis der Funktion der Vertreter der Kollektive ist aber zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Erkenntnis der Aufgaben von gesellschaftlichen Anklägern bzw. Verteidigern. Im Bezirk Halle, aber auch in anderen Bezirken, traten bei nicht wenigen Gerichten nur vereinzelt Vertreter der Kollektive der Werktätigen oder gesellschaftliche Ankläger bzw. Verteidiger auf, während andererseits bei einigen Kreisgerichten die von gesellschaftlichen Anklägern irrige Auffassung vertreten wird, daß gesellschaftliche Ankläger bzw. Verteidiger möglichst in jedem Verfahren mitwirken sollten. Insgesamt wird gegenwärtig jedoch von diesen neuen Formen der unmittelbaren Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren noch unzureichend Gebrauch gemacht. Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger bzw. Verteidiger werden wenn überhaupt häufig erst nach Anklageerhebung oder sogar erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens benannt. Insbesondere in diesen Fällen mangelt es an gründlichen Auseinandersetzungen im beauftragenden Kollektiv. Die Gerichte prüfen auch nicht immer exakt die Voraussetzungen für die Zulassung eines gesellschaftlichen Anklägers bzw. Verteidigers sowie für das Auftreten eines Vertreters des Kollektivs, oder sie begnügen sich mit schriftlichen Beurteilungen bzw. mit der Vernehmung 646;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Peindes in den Bestand auszurichten ist. Dazu noch folgendes: Dieser Seite der inoffiziellen Arbeit ist künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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