Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 634

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 634 (NJ DDR 1963, S. 634); Bisher sind keine weiteren Brände wie die gesellschaftlichen Kräfte durch Pflichtverletzungen ent- organisiert werden müssen, um standen. Hemmnisse in der ökonomischen Auch dieses Beispiel zeigt, daß in Entwicklung unseres Kreises zu den kritischen Auseinandersetzun- überwinden, gen mit unseren Arbeitsergebnissen edgar ende. Direktor Klarheit darüber geschaffen wurde, des Kreisgerichts Kalbe (Milde) Komplexe Verfahrensauswertung schuf Ordnung und Sicherheit im Handel Vor der Strafkammer des Kreisgerichts Schönebeck hatten sich die Verkaufsstellenleiterin G. und eine Angestellte einer Großhandelsgesell-schaft wegen Untreue, Diebstahls im schweren Fall und gewerbsmäßiger Hehlerei zum Nachteil des gesellschaftlichen Eigentums zu verantworten. Die Hauptverhandlung ergab unter anderem, daß es den Angeklagten durch schlechte Anleitung und Kontrolle sehr leicht gemacht worden war, sich am gesellschaftlichen Eigentum zu vergreifen. Die 51jährige Angeklagte G. war seit ihrer Schulentlassung im Handel tätig und hatte sich durch gute Arbeit als Verkäuferin das Vertrauen der Leitung der Handelsorganisation erworben. Das veranlaßte die leitenden Mitarbeiter der HO, ihr auch als Verkaufsstellenleiterin blindes Vertrauen entgegenzubringen und die Anleitung und Kontrolle ihrer Arbeit zu unterlassen. Die Angeklagte rechtfertigte dieses Vertrauen nicht. Sie entnahm der Tageskasse laufend Gelder, mit denen sie ihren ganzen Lebensbedarf bestritt' und größere Anschaffungen machte, sie kontrollierte nicht mehr die Tageseinnahmen und duldete, daß Verkäuferinnen private Verbindlichkeiten aus der Geschäftskasse beglichen und in beliebiger Menge Waren mit nach Hause nahmen unter dem Versprechen, diese am Gehaltstag zu bezahlen. Durch Täuschung der sorglosen Kontrolleure und durch Fälschung von vorbereiteten Inventurlisten gelang es der Angeklagten, ein 1958 entstandenes Manko in Höhe von 30 000 DM bis 1962 zu verschleiern. En% 1958 nahm die Angeklagte Verbindung zu einer Angestellten der GHG auf. Beide kamen überein, Waren der GHG an die Verkaufsstelle ohne Belastung zu liefern und den Erlös zu teilen. Bis Mitte 1960 wurden auf diese Weise Waren im Werte von 40 000 DM der Verkaufsstelle zugeführt. Der Erlös wurde geteilt. Die Mitte 1962 durchgeführte Inventur endete mit einem Manko von 70 000 DM. Die Angeklagten wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. In der Beweisaufnahme wurde fest- gestellt, daß die Angeklagte G. ihre Handlungen über Jahre erstrecken konnte, weil die Leitung der Handelsorganisation ihre Anleitungsund Kontrollpflichten gröblichst verletzt hatte. Der Handelsbereichsleiter unterließ pflichtwidrig jede Kassenprüfung. Er wie auch der Direktor des HO-Kreisbetriebes und der Leiter der Kontrollabteilung vertrauten der Angeklagten blindlings. Hinzu kam, daß sie entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in eigener Sache fingierte Teilzahlungsverträge mit der Angeklagten abgeschlossen hatten und auch hierdurch bei der Durchsetzung ihrer Pflichten gehemmt waren. Die Straftaten der Angeklagten wurden wesentlich durch die oberflächlich vorgenommenen, hauptsächlich von der Angeklagten selbst geleiteten Inventuren begünstigt. Im Verfahren wurde besonders kritisiert, daß jegliche Einbeziehung von gesellschaftlichen Kräften, z. B. von HO-Beiräten, in die Kontrolle der Verkaufsstelle unterblieben war. Ähnliche verbrechensbegünstigende Umstände lagen auch in der GHG Magdeburg, Lager Schönebeck, vor. Nur deshalb konnten Waren im Werte von 40 000 DM unbemerkt aus dem Lager herausgebracht werden. Die Leitung der GHG hatte wohl das ständig steigende Manko bemerkt, die Inventuren aber nicht ausgewertet und die Ursachen der Manki nicht erforscht. Diese Umstände und ihre Ursachen wurden in der Hauptverwaltung erörtert. An ihr nahmen Vertreter der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und Handel und Versorgung des Kreistages, HO-Beiräte und Verkaufsstellen-Ausschüsse der Konsumgenossenschaft teil. Nach dem Verfahren wurde mit ihnen beraten, wie die im Prozeß aufgedeckten Ursachen und begünstigenden Bedingungen für die Straftaten beseitigt und künftig verhindert werden können. Das Verfahren wurde im ganzen Bezirk ausgewertet. Die Justizfunktionäre und die Mitglieder der genannten Ständigen Kommissionen des Kreis- und Bezirkstages sprachen mit leitenden Handelsfunktionären und Konfliktkommissionsmitgliedern der Konsumgenossenschaften und der HO. Die Handelsorganisation Schönebeck arbeitete in Auswertung des Verfahrens einen Plan der Ordnung und Sicherheit aus. Danach stehen vorbeugende Kontrollen im Mittelpunkt der Leitungstätigkeit. Diese vorbeugenden Kontrollen werden einmal im Quartal in jeder Verkaufsstelle durchgeführt, Mängel werden schriftlich festgehalten und im Leitungskollektiv ausgewertet. Die danach beschlossenen Maßnahmen zur Veränderung werden den Verkaufsstellen als Auflage mit Terminstellung vom Direktor erteilt. Der Bereichsleiter kontrolliert, ob die Festlegungen erfüllt wurden, und berichtet der Leitung darüber. Weiterhin wurden eine Schlüsselordnung und eine Ordnung zur Kassenabrechnung und Führung von Kassenbüchern ausgearbeitet, mit den Verkaufskräften beraten und dann als verbindliche Anweisung an alle Verkaufsstellen herausgegeben. Die Leitung der HO arbeitete eine Wettbewerbskonzeption aus, in deren Mittelpunkt der Kampf gegen Handelsverluste, insbesondere Inventurdifferenzen, steht. Diese Konzeption führt das System der Zielprämien in die Handelspraxis unseres Kreises ein. Jeder Mitarbeiter der Verkaufsstelle kann danach eine bestimmte Prämie erhalten, wenn im Quartal der Plan erfüllt und die geplanten Lohn- und Sachkosten eingehalten werden, keine Plus- oder Minusdifferenzen auf-treten und die Kunden sauber und höflich bedient wurden. Von dieser Prämie werden 50 Prozent sofort und 50 Prozent am Jahresende ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung der zuletzt genannten 50 Prozent ist, daß in allen Quartalen diese Bedingungen erfüllt wurden. Darüber hinaus erhält die Verkaufsstelle eine Ehrentafel mit der Beschriftung: „Wir arbeiten ohne Inventurdifferenzen“. Seit Durchführung des Verfahrens hat die HO 39 Verträge über erhöhte kollektive materielle Verantwortlichkeit und 51 Verträge über die erhöhte materielle Verantwortlichkeit (§ 113 Abs. 2 Buchst, b GBA) mit Leitern von Einmann-Verkaufsstellen oder Familienobjekten abgeschlossen. Zur Zeit schaffen die HO-Beiräte, die gesellschaftlichen Organisationen, Justizorgane, Volkspolizei und das v 634;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 634 (NJ DDR 1963, S. 634) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 634 (NJ DDR 1963, S. 634)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie übermittelt werden Kommen mehrere Untersuchungsführer zur Klärung eines durch mehrere Personen verursachten Sachverhaltes zum Einsatz, muß vorher bei jedem beteiligten Untersuchungsführer Klarheit darüber bestehen, was als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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