Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 633

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 633 (NJ DDR 1963, S. 633); I Höhere Wirksamkeit der Strafveifahren durch Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen Die gesellschaftliche Wirksamkeit sehen Einzelhandels für diesen der Rechtsprechung hängt mit davon ab, wie wir es verstehen, bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und anderen Gesetzesverletzungen , mit den örtlichen Organen der Staatsmacht zusammenzuarbeiten und zur umfassenden Sachaufklärung Sachverständige in das Verfahren einzubeziehen. Diese Schlußfolgerung zogen die Justiz- und Ermittlungsorgane des Kreises Kalbe (Milde) aus einer kritischen Auseinandersetzung mit den bisherigen Arbeitsergebnissen. Die Ergebnisse der Auseinandersetzung, die zugleich den Stand der Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses in unserem Kreis widerspiegelten, werteten Gericht und Staatsanwaltschaft mit den Mitgliedern des Rates des Kreises, mit den Vorsitzenden der ständigen Kommissionen des Kreistags und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Kreises aus. Unser wichtigstes Anliegen war,' zu erreichen, daß die Volksvertretungen und ihre Organe die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung zum Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit machen und helfen, die Grundsätze der sozialistischen Rechtspflege in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens durch die tägliche Arbeit mit den Menschen zu verwirklichen. Dieses . Bemühen führte zu ersten sichtbaren Erfolgen. So konnten beispielsweise in dem Strafverfahren gegen die Sparkassenagenturverwalterin H., die 5000 DM Spargelder unterschlagen hatte, durch die Mitwirkung eines Sachverständigen, sachkundiger Schöffen und durch die gute .Mitarbeit des Verteidigers die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat gründlich erforscht und in einem Kritikbeschluß sachlich begründete Forderungen zur Verbesserung der Arbeit der Kreissparkasse erhoben werden. Die Beweisaufnahme ergab u. a., daß formale Methoden der Anleitung und Kontrolle der Agentur-verwalter durch die Kreissparkasse strafbare Handlungen begünstigt hatten. Die Revisionen erstredeten sich nur auf die Buchungs- und Abrechnungsarbeiten und wurden im Bestreben, der Angeklagten zu „helfen“, regelmäßig angekündigt. Dadurch war es der Angeklagten möglich, den jeweiligen Kassenfehlbetrag vorübergehend auszugleichen, indem sie mit fingierten Belegen Abhebungen von vorschriftswidrig verwahrten Sparbüchern vornahm und Einzahlungen des sozialisti- Zweck zurückhielt. Die Revisionen wurden nicht ausgewertet. Die Agenturverwalter wurden nur in finanztechnischen Dingen unterwiesen, nicht aber mit dem Inhalt ihrer Tätigkeit und dem Verwendungs- zweck der Spargelder vertraut gemacht. Die Fachabteilung beim Rat des Bezirks wertete den Kritikbeschluß des Kreisgerichts mit den Direktoren der Kreissparkassen aus. In Übereinstimmung mit den Forderungen des Gerichts wies die Fachabteilung des Rates des Bezirkes alle Kreise an, die Entgegennahme von Verkaufserlösen des sozialistischen Einzelhandels in den Sparkassenagenturen einzustellen, die Verwendung der Vordrucke und Auszahlungsquittungen exakt zu kontrollieren und zu sichern, daß die Revisionen unangemeldet durchgeführt , werden. Die Fachabteilung kontrollierte gleichzeitig die Durchführung der Weisung. So führten die Schlußfolgerungen aus dem Gerichtsverfahren schnell zu Veränderungen in der Leitungstätigkeit. Die Wirksamkeit des Strafverfahrens zeigt sich aber nicht nur darin, daß durch das Zusammenwirken mit den örtlichen Organen die Sicherheit im Spar- und Zahlungsverkehr erhöht wurde und verbrechensbegünstigende Bedingungen beseitigt wurden. Vielmehr konnte durch die Hauptverhandlung, an der Mitarbeiter der Sparkassen aus mehreren Kreisen teilnahmen, und durch die Auswertung des Verfahrens auch Klarheit darüber geschaffen werden, daß im Mittelpunkt der Leitungstätigkeit der Sparkassen die Arbeit mit dem Menschen stehen muß. Eine hohe Wirksamkeit erreichten wir auch in dem Strafverfahren gegen den LPG-Vorsitzenden S. und den Viehpfleger K. wegen fahrlässiger Brandstiftung. Der LPG-Vor-sitzende hatte es unterlassen, 'hm bekannte Mängel in den Ställen zu beseitigen. So konnte es geschehen, daß die unzulässige Verwendung von Infrarotstrahlern durch den Viehpfleger K. zu einem Stallbrand führte und einen Schaden von 45 000 DM anrichtete. Da die wesentlichsten Ursachen der Brände im Kreis, wie auch dieses Verfahren bestätigte, darin liegen, daß die Vorsitzenden der LPGs und die Bürgermeister der Gemeinden noch nicht überall ihre Verantwortung für die Durchsetzung und Ein- haltung der Brandschutzbestimmungen erkannt haben und Mängel nicht sofort beseitigt werden, verhandelten wir das Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit. Die Vorbereitungen zur Hauptverhandlung wurden mit dem Kreislandwirtschaftsrat und den Ständigen Kommissionen Landwirtschaft und Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz getroffen. An dem Verfahren nahmen vorwiegend Vorsitzende der LPGs, Brandschutzverantwortliche, Viehzuchtbrigadiere und Bürgermeister aus solchen Gemeinden teil, die Schwerpunkte in der örtlichen Landwirtschaft sind. Durch die Mitwirkung mehrerer Sachverständiger, und zwar eines Brandursachenermittlers, des Leiters der Feuerwehr und des Kreisarbeits-' Schutzinspektors, sowie durch die Zeugenaussagen konnte das Gericht den Anwesenden die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Brandgeschehens, die Situation auf dem Gebiet des Brandschutzes in der betreffenden LPG und im gesamten Kreis eingehend darlegen und ihnen die Auswirkungen der Pflichtverletzungen im Brandschutz bewußt machen. Die Hauptverhandlung hat dazu beigetragen, daß die Brandschutzverantwortlichen ihre Aufgaben verantwortungsbewußt erfüllen. Im Gegensatz zu vergangenen Jahren wurden in den Genossenschaften rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz der Ernte festgelegt. Im Mittelpunkt stehen vor allem solche Maßnahmen wie regelmäßige Arbeits- und Brandschutzbelehrungen und deren schriftlicher Nachweis, ständige Überwachung der Sicherheit in den Stallungen, Garagen, Treib- und Schmierstofflagern und an den Druschplätzen, regelmäßige Temperaturüberwachung der eingelagerten Heu- und Getreideernte. Positiv ist auch, daß in einigen LPGs die innere Betriebsordnung dahingehend ergänzt würde, daß die Vorstandsmitglieder .nur dann Anspruch auf unverkürzte Vorschußzahlungen haben, wenn sie nach-weisen, daß sie die jeweiligen Brand- und Arbeitsschutzbelehrungen in ihrem Verantwortungsbereich vorgenommen haben. Der Rat des Kreises schätzte ein, daß das Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit zu einem Aufschwung in der Arbeit auf dem Gebiete des Brandschutzes geführt hat, und beschloß Maßnahmen, die eine ständige Kontrolle der Organisierung und Durchführung des Brandschutzes in den Gemeinden sichern. 633;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 633 (NJ DDR 1963, S. 633) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 633 (NJ DDR 1963, S. 633)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei, zur Aufklärung und Entlarvung feindlicher Plane und Aktionen sowie zur umfassenden Klärung des Straftatverdachts und seiner Zusammenhänge beitragen. Dazu bedarf es zielstrebigen und überlegten Vorgehens des Untersuchungsführers in der Konfrontation mit dem Dugendlichen voraus. Durch den Untersuchungsführer sind die Anforderungen an sein individuelles Vorgehen, die sich aus den Zusammenhängen der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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