Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 631

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 631 (NJ DDR 1963, S. 631); &as dar JOraxis für die Praxis Die Wochenmeldung als Quellefür die Einschätzung der Rechtsprechung Das Bezirksgericht kann die Rechtsprechung der Kreisgerichte nur dann richtig leiten, wenn eine umfassende Kontrolle aller Entscheidungen der Gerichte des Bezirks gewährleistet ist. Dazu werden zunächst die Entscheidungen der Senate des Bezirksgerichts analysiert, denn die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im anleitenden Organ selbst ist die wichtigste Voraussetzung für die, Anleitung der Kreisgerichte. Die Entscheidungen werden mit- Auswertungsbogen versehen, auf denen die Senate Vorschläge unterbreiten, ob den Kreisgerichten nur die Rechtssätze oder die Entscheidung vollständig oder auszugsweise mitgeteilt werden soll. Das gilt sowohl für die Rechtsmittelurteile als auch für die erstinstanzlichen Entscheidungen des Bezirksgerichts. Solche Entscheidungen, die entweder als besonders positiv hervorzuheben sind oder aber den Anforderungen nicht genügen, werden in der Dienstbesprechung mit allen Richtern des Bezirksgerichts zur Diskussion gestellt und gründlich ausgewertet. Dabei richten wir besonderes Augenmerk auf die gesellschaftliche Wirksamkeit der Entscheidungen. Das Bezirksgericht analysiert regelmäßig auch diejenigen Entscheidungen der Kreisgerichte, die nicht durch Rechtsmittel angefochten werden. Wir haben dazu das System der Wochenmeldung in folgender Weise ausgebaut: 1. Untersuchungshaftpraxis (Anzahl der Haftbefehle, kurze Darlegung des Sachverhalts, der, Täterpersönlichkeit und des jeweiligen Haftgrundes sowie Einschätzung durch den Direktor auf der Grundlage der Richtlinie Nr. 15 des Obersten Gerichts). 2. Strafpraxis (Anwendung von Freiheitsstrafen, von kurzen Freiheitsstrafen und von Strafen ohne Freiheitsentzug). Die einzelnen Verfahren sind unter kurzer Darlegung des Sachverhalts und der Persönlichkeit des Täters zu analysieren. Zusammenfassend ist die Strafpraxis insgesamt einzuschätzen. 3. Meldung von Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren, die gemäß § 28 GVG wegen ihrer Bedeutung vor das Bezirksgericht gehören, aber bei den Kreisgerichten angeklagt bzw. anhängig wurden. Die Bedeutung der Verfahren ist zu begründen. Die Akten sind beizufügen. 4. Entscheidungen, die unter dem Gesichtspunkt der Kass'ationspraxis des Obersten Gerichts dem Bezirksgericht zur Kassation empfohlen werden. 5. Meldung der Termine von Verfahren, in denen ein gesellschaftlicher Ankläger oder Verteidiger auftritt. Einschätzung der Wirksamkeit des Auftretens der gesellschaftlichen Ankläger oder Verteidiger sowie der Übernahme der Bürgschaft. 6. In welchen Verfahren wurde Gerichtskritik geübt? Der Kritikbeschluß und eine Einschätzung der Wirksamkeit der Gerichtskritik sind beizufügen. 7. Meldung aller Verfahren, die unmittelbar in sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchgeführt werden sollen. Die Gründe hierfür sind darzulegen. 8. Informationen über besondere Vorkommnisse. 9. Entscheidungen der Kreisgerichte, die auf Einsprüche gegen Maßnahmen der Konfliktkommission ergehen. Diese Wochenmeldungen der Kreisgerichte werden durch eine wöchentliche Einschätzung der Rechtsprechung durch die Senate ergänzt. Der Inhalt dieser Berichte wird von dem Stellvertreter des Direktors in einer Wochenmeldung für die Leitung des Bezirksgerichts zusammengefaßt und den Vorsitzenden der Senate zur Kenntnis gebracht. Im Ergebnis dieses Systems der Kontrolle als Mittel der Leitungstätigkeit sind wir jeweils am Donnerstag der laufenden Woche in der Lage, die Haft- und Strafpolitik der Kreisgerichte sowie die Wirksamkeit der Anleitungspraxis der Senate einzuschätzen. Der ständige Überblick über die Rechtsprechung ist eine gute Grundlage für die Anleitung der Kreisgerichte. In problematischen Fällen überprüft die Inspektionsgruppe bzw. ein Senat die Akten. Diese Form der Kontrolle der Rechtsprechung, in die alle Richter einbezogen werden, hat ferner für die Kassationstätigkeit des Bezirksgerichts Bedeutung. Des weiteren hat der Direktor des Bezirksgerichts die Möglichkeit, dem Obersten Gericht Erfahrungen von genereller Bedeutung schnell zu übermitteln, damit sie in der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts berücksichtigt werden können. Auch die Verantwortlichkeit der Direktoren der Kreisgerichte und der Senatsvorsitzenden wird gehoben und eine stärkere Kollektivität in der Kontrolle und der Anleitung der Rechtsprechung erreicht. So melden z. B. die Direktoren der Kreisgerichte verantwortungsbewußt solche Verfahren, die bei den Kreisgerichten anhängig werden, aber gemäß § 28 GVG in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts gehören. Der Direktor des Bezirksgerichts konnte dadurch bereits mehrere Verfahren an das Bezirksgericht heranziehen und mit ihrer' Hilfe in Zusammenarbeit mit den wirtschaftsleitenden Organen die Einheitlichkeit in der staatlichen Leitungstätigkeit herstellen. Dafür folgendes Beispiel: Der Direktor des Kreisgerichts Halle (West) meldete zwei Strafverfahren. In beiden Fällen hatten die Angeklagten als Verkaufsstellenleiter im sozialistischen Handel jahrelang durch Verstöße gegen Preisbestimmungen dem gesellschaftlichen Eigentum und dem persönlichen Eigentum einen hohen Schaden zugefügt (60 000 und 25 000 DM). In beiden Fällen wurden die Hinweise der Verkäuferinnen an die Kaderabteilungen nicht beachtet bzw. war die Arbeit der Revisionsabteilung ungenügend. Beide Verfahren wurden an das Bezirksgericht herange-zögen, und noch während der Durchführung des einen Verfahrens leitete der Rat des Bezirks erste Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle im Handel ein. Die Rechtsmittelsenate werten die Urteile der Kreisgerichte, die nach Aufhebung und Zurückverweisung ergehen, ständig aus, um die Wirkung der Anleitung der Rechtsprechung zu kontrollieren. Wir haben festgestellt, daß die Kreisgerichte die Weisungen der Senate befolgen. Durch diese Methode der Kontrolle der Rechtsprechung haben wir erreicht, daß das Bezirksgericht ohne eine Vielzahl operativer Einsätze durch die Inspektiorfsgruppe einen schnellen und umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des gesamten Bezirks gewinnen kann. Die Inspektionsgruppe kann sich folglich auf die Erfüllung ihrer Hauptaufgaben die Vorbereitung und Kontrolle der Beschlüsse des Plenums des Bezirksgerichts konzentrieren. Insgesamt wird durch dieses System der Wochenmeldung eine Kontrolle der Rechtsprechung gewährleistet, die die gegenwärtigen Probleme und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Anleitung erkennen läßt. KARL BARWINSKY. Stellv. Direktor GEORG KNECHT. Oberrichter am Bezirksgericht Halle;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 631 (NJ DDR 1963, S. 631) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 631 (NJ DDR 1963, S. 631)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung stören, beoder verhindern.

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