Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 622

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 622 (NJ DDR 1963, S. 622); Bedingungen zur Herausbildung der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft lassen die Möglichkeit der Zurückdrängung und Beseitigung der Kriminalität zur Wirklichkeit werden. Infolge des Übergangscharakters unserer gesellschaftlichen Ordnung enthält sie aber nicht nur diese Möglichkeit, sondern auch die entgegengesetzte Möglichkeit, nämlich daß noch durch individualistisch eingestellte Menschen strafbare Handlungen begangen werden. Das ganze Problem der Verhütung der Kriminalität besteht deshalb darin, diesen widersprüchlichen Prozeß zu erfassen, die progressive Seite der Möglichkeit mit allen Mitteln zu entwickeln und die reaktionäre, konservative Seite systematisch zurückzudrängen. Der gesetzmäßige Sieg der Möglichkeit der erfolgreichen Zurückdrängung und schließlichen Beseitigung der Kriminalität bedeutet die Aufhebung der entgegengesetzten Möglichkeit des Bestehens der Kriminalität. Die einzelnen strafbaren Handlungen entstehen nicht losgelöst von den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR. Ihnen liegt in jedem Fall das Wirken ganz bestimmter gesellschaftlicher (in der Regel nichtantagonistischer) Widersprüche zugrunde. Diese Widersprüche können zur Herausbildung und zum Fortbestehen solcher individualistischen Einstellungen und Ansichten führen, die strafbaren Handlungen zugrunde liegen. Hinzu kommt, daß sich auf deutschem Boden noch der imperialistische westdeutsche Staat und Westberlin befinden, von denen starke reaktionäre Einflüsse aus-gehen. Wenn also die Frage nach den in unserer sozialistischen Ordnung und unter den konkreten Verhältnissen vorhandenen objektiven Möglichkeiten für die Herausbildung, Konservierung und Entwicklung von individualistischen Denk- und Lebensgewohnheiten aufgeworfen wird, so sind hier zwei Faktoren zu berücksichtigen, die Einfluß auf die Bewußtseinsentwicklung haben: a) Der Einfluß des imperialistischen Lagers, insbesondere Westdeutschlands und Westberlins; b) die Verletzung ökonomischer und anderer objektiver Gesetze des Sozialismus. Der Einfluß des imperialistischen Lagers Der Einfluß des imperialistischen Lagers wirkt sich hemmend auf die Entwicklung und Bildung des sozialistischen Bewußtseins von Teilen unserer Bevölkerung aus, indem kapitalistische Denk- und Lebensweisen konserviert werden oder direkt entstehen. Die Quellen des westlichen Einflusses sind sehr verschiedenartig. Deshalb wäre es verfehlt, bei einer globalen Einschätzung stehenzubleiben; vielmehr müssen in jedem Verfahren diese Einflüsse auf die Entwicklung des Täters konkret festgestellt werden. Solche Quellen können, abgesehen von staatsfeindlichen Verbindungen, sein: Reisen nach Westdeutschland und Westberlin, Empfang westlicher Rundfunk- und Ferrfsehsendungen, Beeinflussung durch Rückkehrer und Neuzuziehende, Lesen westlicher Literatur, Empfang von Post und Geschenksendungen. Dabei, muß beachtet werden, daß bei den einzelnen Deliktsarten dieser Einfluß sehr unterschiedlich ist. Die Verletzung ökonomischer Gesetze des Sozialismus Die objektiven Gegebenheiten in unserer Ordnung, welche individualistische Einstellungen und Anschauungen erhalten, konservieren und entwickeln können, die bestimmten Straftaten zugrunde liegen, sind vielfältiger Natur. Es wäre deshalb verfehlt, ein bestimmtes Schema zu entwickeln. In jeder einzelnen Straftat wirken verschiedenartige, meist nichtantagonistische Widersprüche. Es ist die Aufgabe der Organe der sozialistischen Strafrechtspflege, beide Seiten des beim Täter vorhandenen Widerspruchs aufzudecken. Die Grundlage dafür, daß individualistische Tendenzen und Einstellungen bei einzelnen Personen erhalten bleiben, ist u. a. auch in den Disproportionen in der wirtschaftlichen Entwicklung unserer Ordnung und in der damit verbundenen Unmöglichkeit, alle Bedürfnisse der Mitglieder der Gesellschaft schon jetzt zu befriedigen, zu suchen. Daraus resultiert auch die Ungleichheit der Anteile für den einzelnen Bürger bei der Verteilung des Nationaleinkommens. Unsere gesellschaftlichen Verhältnisse geben jedem Bürger die Möglichkeit, die in der Übergangsperiode auftretenden Widersprüche in aktiver Auseinandersetzung und- mit Hilfe der gesamten Gesellschaft im positiven Sinne zu lösen, und die Mehrzahl der Bürger handelt auch so. Der Rechtsbrecher dagegen erkennt nicht die positive Lösung der Widersprüche als gesellschaftliche Notwendigkeit, sondern versucht, die Widersprüche auf der Grundlage seiner individualistischen Einstellung auf eigene, gesellschaftswidrige Art zu lösen. Zur Illustration soll hier das Beispiel eines Elektromonteurs angeführt werden, der Werkzeuge und Material in geringen Mengen aus seiner PGH entwendete. Uber sein Einkommen als PGH-Mitglied hinaus hat er sich durch Nebenarbeiten zusätzliche Mittel verschafft. Er nutzte die Tatsache aus, daß bei uns zur Zeit die Kapazität der Elektroinstallationsbetriebe nicht ausreicht, und betrieb faktisch ohne Genehmigung ein „eigenes Geschäft“. Um sich das nötige Material und Werkzeug zu verschaffen, ging er zu Diebstählen über. Die Bedingungen in der Persönlichkeitsentwicklung des Rechtsbrechers, die zur Herausbildung individualistischer Einstellungen und Anschauungen führen Die von der Forschungsgruppe im Bezirk Erfurt durchgeführten Untersuchungen ergaben, daß es eine Vielzahl von Bedingungen gibt, die Einfluß auf die Persönlichkeitsentwicklung der Rechtsverletzer hatten und die mit ursächlich für die Herausbildung oder Verstärkung individualistischer Einstellungen und Anschauungen waren. Auf diesem Gebiet hat es in der Vergangenheit schon einige Ergebnisse gegeben’3. Darauf aufbauend, kristallisieren sich jedoch nach den Erfahrungen der neuesten Forschungsarbeit folgende Hauptgruppen heraus, die umfassender sind: X. Mängel in der Kindheits- und Jugenderziehung; 2. Mängel in der schulischen Erziehung und Bildung; 3. Mängel in bezug auf berufliche Qualifikation und berufliche Entwicklung; 4. Mängel in der erzieherischen Arbeit des Arbeitskollektivs, ungünstige Verhältnisse am Arbeitsplatz; 5. Mängel in der Erziehung zur gesellschaftlichen Aktivität; 6. negativer Umgang, ungünstige Verhältnisse im Wohngebiet; 7. ungünstige Familien- und Eheverhältnisse; unzulängliche Wohnverhältnisse. Eine umfassende Würdigung dieser Faktoren ist hier nicht möglich. Es soll nur auf einige hervorstechende Momente aufmerksam gemacht werden. Zu den Mängeln in der Kindheits- und Jugenderziehung ergaben die Untersuchungen, daß sie besonders häufig zur negativen Entwicklung straffällig gewordener Bürger beigetragen haben. Während bei älteren Tätern diese Einflüsse in der Regel nicht bestimmend für ihren jetzigen Bewußtseinsstand waren, mußten bei den straffällig gewordenen Personen bis zu 30 Jahren in der Mehrzahl der Fälle derartige Mängel festgestellt werden. Die Erziehungsmängel drückten sich vor allem in folgenden Erscheinungen aus: Verwöhnung, Nach- 13 622 13 vgl. M. Benjamin, a. a. O., S. 50.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 622 (NJ DDR 1963, S. 622) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 622 (NJ DDR 1963, S. 622)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind diesbezüglich die Durchsetzung der im fixierten gesetzlichen Forderungen nach Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Aufklärung der straftatverdächtigen Handlungen. Zusammen mit den in er Beweisrichtlinie des Obersten Gerichts.

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