Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 617

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 617 (NJ DDR 1963, S. 617); imperialistischen Strafprozeß darum, das Strafrecht dort zur Anwendung zu bringen, wo von subjektiven Gesichtspunkten her lediglich der Verdacht eines strafbaren Verhaltens gegeben ist. Es wäre ein ernster Fehler, zu glauben, daß die geschilderten Tendenzen subjektivistischer Arbeitsweise bei der Aufklärung von Straftaten, daß Voreingenommenheit gegenüber dem Beschuldigten oder Angeklagten etwa ein Ausdruck parteilicher Haltung seien. Sozialistische, marxistische Parteilichkeit hat mit Subjektivismus nichts gemein. Zum Subjektivismus, zur Willkür, zur Entstellung und Verfälschung der Tatsachen, zum' Verzicht auf Wissenschaftlichkeit führt die bürgerliche Parteilichkeit, die die objektive wissenschaftliche Forschung ausschließt, weil diese der Bourgeoisie das Ende ihrer Herrschaft zeigen würde. Sozialistische, marxistische Parteilichkeit dagegen ist ein’ untrennbarer Bestandteil des wissenschaftlichen Herangehens an die Erscheinungen der Wirklichkeit. Sie gewährleistet „die gründlichste, objektivste und allseitigste Erkenntnis der Wirklichkeit, der Gesetze des gesellschaftlichen Lebens. Die Interessen der Arbeiterklasse stimmen mit dem objektiven Verlauf der historischen Entwicklung überein. Das Proletariat ist eine konsequent revolutionäre Klasse und im Hinblick auf die revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft an einer objektiven, d. h. echten Erkenntnis interessiert. Darum fallen wahre Wissenschaftlichkeit und kommunistische Parteilichkeit zusammen“10. Wahre parteiliche Haltung bei der Erforschung von Straftaten zeigt sich also niemals darin, daß mit subjektivem Maß gemessen wird; sie liegt vielmehr in wissenschaftlicher strafprozessualer Forschung begründet, die durch die allseitige Aufklärung der Straftaten und die Mobilisierung der gesellschaftlichen Kräfte dazu beiträgt, die Kriminalität Schritt für Schritt aus dem Leben der Gesellschaft zurückzudräiVgfen. Grundsätze der Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit Einen wichtigen Platz bei der Erforschung der objektiven Wahrheit nehmen die Grundsätze der Auf-klärungs- und Untersuchungstätigkeit ein. Auch sie müssen der Aufgabenstellung des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates entsprechen. Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates hebt hervor, daß mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR grundlegende Veränderungen herbeigeführt wurden. Den neuen Aufgaben der sozialistischen Strafrechtspflege in der Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus entspricht es, wenn wir den sozialistischen Strafprozeß als ein Instrument der Führung der Menschen zu einem bewußt gesellschaftlichen Verhalten charakterisieren. In seinem Mittelpunkt steht das Ringen unffden Menschen, um seine feste Eingliederung in die sozialistische Gesellschaft. Auf dieser Basis lassen sich folgende Grundsätze der Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit entwickeln: Die Unmittelbarkeit der Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit Die Führung und Erziehung* von Menschen zu -einem bewußt gesellschaftlichen Verhalten mit Hilfe des Strafverfahrens ist nur möglich, wenn die Aufklärung und Untersuchung der Straftat .und der Persönlichkeit des Rechtsbrechers in engster Verbindung mit der Praxis der sozialistischen Entwicklung erfolgt. Jede Isolierung der Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit von dieser Praxis ist' falsch und schädlich, führt zum Subjektivismus, zur Blindheit der Justiz gegenüber der tO Grundlagen der marxistischen Philosoohie. Berlin 1961, S. 405. (Hervorhebung im Zitat von mir - R. Sch.) gesellschaftlichen Entwicklung. Deshalb müssen folgende Forderungen an die Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit gestellt werden: 1. Alle zur Urteilsfindung zu verwendenden Tatsachen müssen von den Organen der Strafrechtspflege in eigener Untersuchung geprüft und beurteilt werden. Dabei ist vom Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, von den Widersprüchen und Konflikten und den damit verbundenen Problemen des Lebens der Werktätigen, insbesondere den Schwierigkeiten ihrer Bewußtseinsbildung, auszugehen. 2. Die Organe der Strafrechtspflege müssen sich bei der Untersuchung der Straftaten auf die gesellschaftlichen Kräfte stützen und deren Erfahrungen über die politische, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung, besonders im Bereich der Volkswirtschaft, bei der allseitigen und sachkundigen Aufklärung der Straftaten und der Überwindung der aufgedeckten Ursachen und Bedingungen der Strafrechtsverletzungen nutzen. Diese Forderungen gewährleisten die enge, unmittelbare Verbindung der Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit mit der Praxis der sozialistischen Entwicklung und die aktive Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte bei der Aufklärung von Straftaten und der Aufdeckung und Überwindung ihrer Ursachen und Bedingungen. Die erste Forderung sichert, daß bereits die Untersuchungsorgane im Stadium der Prüfung der Anzeige, d. h. vor der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, sich nicht mit der bloßen Befragung des Anzeigeerstatters begnügen, sondern sich im Arbeits- und Lebensbereich des Rechtsbrechers eine eigene Auffassung über die Begründetheit der Anzeige bilden und ihre Entscheidung so auf eine konkrete Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse stützen, unter denen die Handlung begangen wurde. Diese Arbeitsweise bietet weitgehend die Gewähr dafür, daß sich die Untersuchungsorgane von Beginn il)rer Tätigkeit an mit den gesellschaftlichen Zusammenhängen befassen, die zwischen der den Verdacht einer Straftat begründenden Handlung und der gesellschaftlichen Entwicklung im gegebenen örtlichen oder betrieblichen Bereich bestehen. Damit wird eiqe Isolierung der Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit vom gesellschaftlichen Leben vermieden. Im Verlauf des Ermittlungsverfahrens und der gerichtlichen Hauptverhandlung, insbesondere der Beweisaufnahme, sind alle tatsächlichen Angaben, die die Organe der Strafrechtspflege über die zur Untersuchung stehende Handlung erhalten, in eigener Untersuchung objektiv zu überprüfen. Im Hinblick auf den Staatsanwalt hebt der Rechtspflegeerlaß diese Verpflichtung ausdrücklich hervor, indem er fordert, daß der Staatsanwalt die Ermittlungsergebnisse der Untersuchungsorgane durch e i g e n e Feststellungen auf .ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen hat11. Die gleiche Verpflichtung gilt auch für das Gericht. Dieses darf sich weder darauf berufen, daß das Untersuchungsorgan oder der StaatsanwalJt die objektive Wahrheit in ihrem ganzen Umfange festgestellt haben, noch darf es sich darauf verlassen, daß von diesen Organen die tatsächlichen Angaben der einzelnen Beweismittel überprüft wurden. Es trägt als erkennendes Gericht die volle Verantwortung für die Erforschung der objektiven Wahrheit. In diesem Sinne bildet die genannte Forderung eine wichtige Garantie für das eigenverantwortliche Handeln jedes Organs der Strafrechtspflege. Die zweite Forderung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit orientiert die Organe der Strafrechtspflege auf die Ein- 41 Zweiter Teil, Dritter Abschnitt. I 6, und § 18 Buchst. K StAG. / 617;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 617 (NJ DDR 1963, S. 617) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 617 (NJ DDR 1963, S. 617)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arbeitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden wind Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der kriminellen Mens chenhändlerbanden, die Entwicklung neuer in Schwerpunktbereichen, die Entwicklung von zur Absicherung von Schwerpunkten vor Angriffen der Banden, das.

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