Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 610

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 610 (NJ DDR 1963, S. 610); Werktätigen wird die sozialistische Bewußtseinsbildung gefördert und das Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und der sozialistischen Staatsmacht noch enger gestaltet. Diese Tätigkeit ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des in unserem Staat real garantierten Rechts auf Arbeit und gegen Bürokratismus und Herzlosigkeit gerichtet, die sich als Hemmnis bei der Entfaltung der schöpferischen Initiative der Werktätigen auswirken. Ebenso sind die Möglichkeiten der Erziehung und Selbsterziehung im Kollektiv zur Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin viel stärker änzuwenden. Die Erfahrung zeigt, daß verschiedene Betriebsleiter die fristlose Entlassung ungerechtfertigt aussprechen. Sie entziehen sich damit nicht nur der komplizierten Erziehungsarbeit, sondern überlassen es anderen Betriebskollektiven, unter viel ungünstigeren Bedingungen solche Werktätigen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. II Die richtige Entscheidung von Arbeitsrechtäsachen durch die Gerichte auf der Grundlage des Gesetzbuches der Arbeit ist ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung und Gestaltung wahrhaft sozialistischer Verhältnisse in den Betrieben. Sie dient der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, der Organisierung und Leitung der gesellschaftlichen Arbeit und der Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit der Werktätigen. Mit der Arbeitsrechtsprechung sind die Ursachen und Bedingungen für die Entstehung von Konflikten auf. dem Gebiet der wichtigsten Rechtsverhältnisse in der sozialistischen Gesellschaft, der gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse, aufzudecken und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung sowie zur Verhütung künftiger Konflikte durch die Kraft der gesamten Gesellschaft einzuleiten. Dabei ist Einfluß auf die sozialistische Gestaltung aller Arbeitsverhältnisse zu nehmen. Jede Entscheidung muß auf einer gründlichen Analyse beruhen, die durch die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte zu einem richtigen Ergebnis führt. Vor den Kreis- und Bezirksgerichten steht die Aufgabe, die Arbeitsrechtsprechung organisch in ihre Tätigkeit einzufügen und sich mit dem neuen Aufgabengebiet vertraut zu machen. Der jetzt vollzogene Schritt in der Entwicklung der Arbeitsrechtsprechung muß sich sehr schnell in einer höheren Qualität der Entscheidung von Arbeitsrechtssachen widerspiegeln. Die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte haben dafür zu sorgen, daß die Kenntnisse und Erfahrungen ihrer Richter den Richtern und Mitarbeitern der früheren Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte vermittelt werden. Ebenso sollen die Erfahrungen der Arbeitsrechtsprechung in die Tätigkeit der Kreis- und Bezirksgerichte einfließen. Die Summe der gemeinsamen Erfahrungen muß schnell in einer komplexen Arbeitsweise sichtbar werdefi, um die vielfältigen Wechselbeziehungen des gesellschaftlichen Lebens für die Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung zu nutzen. Neue Formen und erfolgreiche Methoden in der Arbeit sind stärker zu popularisieren, damit sie schnell zum Allgemeingut aller Richter werden. Den Direktoren der Bezirksgerichte wird empfohlen, in den Plenartagungen und Sitzungen der Präsidien wichtige arbeitsrechtliche Fragen zu behandeln. Die Kreis-und Bezirksgerichte haben dazu die in ihrem Bereich auftretenden Hauptgruppen von Arbeitss.treitigkeiten auf ihre Ursachen und die dabei sichtbar werdenden Fehler in der Gestaltung der betrieblichen Verhältnisse auf der Grundlage des Gesetzbuches der Arbeit und der „Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ hin zu untersuchen. Die Ergebnisse der Analyse bilden die Grundlage für die zielstrebige Arbeit nach Schwerpunkten. Sie haben dabei, wie überhaupt in ihrer Tätigkeit, mit den leitenden Organen der Industrie, den WB, den Bezirkswirtschaftsräten, den Landwirtschaftsräten, den Leitungen des Verkehrswesens, des Handels usw. eng zusammenzuarbeiten. Die bisherigen guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sind von den Kreis- und Bezirksgerichten auszuwerten und weiterzuführen. Das Neue der gewerkschaftlichen Mitwirkung in arbeitsrechtlichen Verfahren darauf sollen die Gerichte orientieren besteht in der vollen Wahrnehmung der Rechte aus § 3 Abs. 3 AGO, im arbeitsgerichtlichen Verfahren Gutachten zu erstatten, Empfehlungen zur Sachaufklärung zu geben, Beweisanträge zu stellen sowie die Beibringung von Unterlägen und den Ausspruch einer Gerichtskritik zu beantragen. Die Vorstände des FDGB sind bei der Anleitung der Konfliktkommissionen weiter zu unterstützen. Bei den Beschlüssen der Konfliktkommissionen, die abgeändert oder aufgehoben werden müssen, sind die Ursachen zu analysieren und den Gewerkschaften zu übermitteln, damit die Mängel durch eine qualifizierte und zielgerichtete Schulung überwunden werden. Die Unterstützung der Anleitung der Konfliktkommissionen muß sich in der Qualität der Beschlüsse der Konfliktkommissionen widerspiegeln. Das Mittel der Gerichtskritik ist zur Überwindung von Gesetzesverletzungen, fehlerhafter Leitungstätigkeit, bürokratischer und herzloser Arbeitsweise stärker anzuwenden. Auch die Gewerkschaften sind für die Beseitigung der kritisierten Zustände und die Organisierung der Kontrolle zu gewinnen. Vor allem die Kreisgerichte haben im Interesse einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit der Entscheidung von Arbeitsrechtssachen die Möglichkeiten zu nutzen, die bei der Behandlung dazu geeigneter Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb bestehen. Es reicht nicht aus, nur die Zahl der Verhandlungen im Betrieb zu erhöhen. Entscheidend ist die Erhöhung ihrer Qualität. Der gründlichen Vorbereitung der Gerichtsverhandlung im Betrieb ist größte Aufmerksamkeit zu schenken, weil davon der Erfolg abhängt. Der Kreis von Werktätigen, für den die Verhandlung und Entscheidung von Interesse und besonderer Bedeutung ist, ist sowohl zur Teilnahme an der Verhandlung als auch zur aktiven Mitwirkung bei der Klärung der Probleme zu befähigen, und der zur Entscheidung stehende Konflikt ist einer richtigen Lösung zuzuführen. Um noch mehr Werktätigen die Möglichkeit für eine Teilnahme und aktive" Mitwirkung an den Verhandlungen zu geben, sollen die Verhandlungen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Eine gute * Zusammenarbeit mit dem Leiter des Betriebes und den im Betrieb tätigen gesellschaftlichen Organisationen ist in jedem Falle herbeizuführen. Auch dabei verfügen die Arbeitsrichter in verschiedenen Bezirken bereits über gute Erfahrungen, die zu verallgemeinern sind. So wird es gelingen, die Werktätigen zur Mitwirkung an der Entscheidung von Arbeitsrechtssachen anzuregen und zu befähigen. Damit Arbeitsrechtssachen von hoher politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung beispielhaft für die Tätigkeit der Gerichte im Bezirk vorbereitet, verhandelt, entschieden und ausgewertet werden, haben die Direktoren der Bezirksgerichte geeignete Fälle gern. §28 GVG heranzuziehen und vor den Senaten für Arbeitsrechtssachen in erster Instanz zur Entscheidung zu bringen. Dazu müssen sie allerdings sichern, daß ihnen die Kreisgerichte nicht nur regelmäßig eine Übersicht über die bedeutsamen Strafsachen, sondern auch über Arbeitsrechtssachen geben. Die Vorsitzenden der 610;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 610 (NJ DDR 1963, S. 610) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 610 (NJ DDR 1963, S. 610)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Verhalten beenden. Art und Umfang dieser Aufforderung sind exakt zu dokumentieren, da sie für eine evtl. Feststellung der strafrechtliehen Verantwortlichkeit von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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