Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 6 (NJ DDR 1963, S. 6); ler findet dann in Werturteilen und Phrasen seinen Niederschlag und mindert damit die Überzeugungskraft des Urteils. An einem Beispiel wurde auch verdeutlicht, daß manche Bezirksgerichte sich mit Mängeln in der Rechtsprechung der Kreisgerichte deshalb nur ungenügend auseinandersetzen, weil sie selbst in ihrer erstinstanzlichen Rechtsprechung erhebliche Schwächen aufweisen. Das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt z. B. verurteilte einen Arbeiter wegen Hetze. Es handelte sich um einen von seinem Betrieb sehr gut beurteilten Arbeiter. Seine ausgezeichneten Arbeitsergebnisse, die im Verfahren nicht übergangen werden konnten, wurden aber vom Bezirksgericht dahin gedeutet, daß sich der Arbeiter damit getarnt habe. Bei der Auswertung dieses fehlerhaften, noch nicht rechtskräftigen Urteils im Betrieb brachten die Werktätigen zum Ausdruck, daß die Entscheidung kein Verständnis bei den Kollegen finde. Ihre berechtigte Kritik führte dazu, daß das Oberste Gericht im Rechtsmittelverfahren das Urteil des Bezirksgerichts aufhob. Eine danach vom Obersten Gericht im gleichen Betrieb durchgeführte Auswertung bestätigte die Richtigkeit der Entscheidung des Obersten Gerichts und trug zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsdisziplin im Betrieb bei. Das Beispiel zeigte anschaulich, wie leicht ein falsches Urteil das Vertrauensverhältnis zwischen den Werktätigen und der Justiz stören kann; es zeigte zugleich, wie solche falschen Entscheidungen vermieden werden können, wenn das Gericht sich rechtzeitig über die Situation im Betrieb informiert und die Meinung des Kollektivs der Werktätigen im Verfahren beachtet. Die in der Diskussion an Hand von Beispielen nachgewiesenen Mängel in der Strafrechtsprechung sind in gleichem Maße auch in der Rechtsprechung in Zivil- und Familiensachen zu finden. Auch hier zeigen sich dogmatische Auffassungen, z. B. in der Einstellung mancher Richter, daß Volkseigentum als klagende Partei grundsätzlich obsiegen oder aber die Klage abgewiesen werden muß, wenn gegen Volkseigentum geklagt wird. Zum anderen ist die Bearbeitungsdauer in Zivilsachen zu lang, so daß es berechtigte Kritik von seiten der Bevölkerung gibt. In Familiensachen hat sich der Schwerpunkt des Scheidungsrechts auf die Kreisgerichte verlagert, so daß auch schwierige Probleme nicht mehr an die Bezirksgerichte herangetragen werden. Bei Überprüfungen wurde eine große Anzahl von fehlerhaften erstinstanzlichen Entscheidungen festgestellt. Als gutes Beispiel der Einbeziehung der Gesellschaft wurde die Einrichtung von Eheberatungsstellen in den Bezirken Magdeburg und Halle erwähnt. Wenn von der Verstärkung der Unabhängigkeit der Richter gesprochen wird, wird oftmals nur hervorgehoben, daß die administrative Leitung der Rechtsprechung beseitigt wird. Viel wichtiger ist jedoch, daß die Unabhängigkeit des Richters eine hohe Qualifikation und Verantwortungsbewußtsein erfordert. In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, ob es mit dem Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit zu vereinbaren ist, grundsätzliche Rechtsfragen einer anhängigen Sache im Kollektiv der Richter vor der Urteilsfällung zu diskutieren. Die kollektive Diskussion von Grundsatzfragen ist äußerst fruchtbar und trägt zur allgemeinen Qualifizierung bei. Sie darf jedoch keine Stellungnahme zum konkreten Einzelfall sein und die Entscheidung nicht inhaltlich vorwegnehmen. Außerdem sind die mit der Sache befaßten Richter selbstverständlich nicht an die Meinung des Kollektivs oder einzelner Richter gebunden. Die Kammer bzw. der Senat muß die Entscheidung vielmehr eigenverantwortlich fällen. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen spielte in der Diskussion vor allem die Berichterstattung der Gerichte eine wesentliche Rolle. Die Berichte müssen die Widersprüche und Hemmnisse, die in den analysierten Verfahren zutage getreten sind, konkret darlegen und die Volksvertretungen und ihre Räte in die Lage versetzen, Veränderungen in der staatlichen Leitungstätigkeit vorzunehmen. Die Bezirksgerichte müssen bei der Berichterstattung vor dem Bezirkstag auch die Erfahrungen aus den Kreisen verallgemeinern. Das erfordert eine kollektive, gründliche Einschätzung des Standes der Rechtsprechung im jeweiligen Bereich. Die offene Diskussion, in der die hauptsächlichen Mängel in der Rechtsprechung prinzipiell analysiert wurden, hinterließ keineswegs den Eindruck, als ob das Negative überwiege. Vielmehr wurde deutlich, daß die Gerichte große Anstrengungen zur Verwirklichung der Staatsratsbeschlüsse gemacht haben und im wesentlichen richtig entscheiden. Es wurde Klarheit darüber geschaffen, daß es sich bei den Grundsätzen des Staatsratserlasses um eine Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Rechtspflege entsprechend der neuen Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR handelt, die auch eine neue Qualität in der Arbeit der Rechtspflegeorgane erfordert. * In der zentralen Tagung der Obersten Staatsanwaltschaft ging Generalstaatsanwalt Josef Streit in seinem einleitenden Referat davon aus, daß es jetzt nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse nicht nur möglich, sondern notwendig ist, die sozialistische Rechtspflege weiter zu vervollkommnen. Unter diesem Gesichtspunkt setzte er sich mit den noch vorhandenen Schwächen und Mängeln in der Arbeit der Staatsanwaltschaft auseinander und erläuterte, wie schon während der Volksaussprache über die Grundsätze des Staatsratserlasses mit deren Verwirklichung begonnen und die Arbeit der Staatsanwälte verbessert werden kann. Die wesentlichsten Gedanken seiner Ausführungen haben in dem Leitartikel dieses Heftes ihren Niederschlag gefunden. In der anschließenden Diskussion standen zwei Probleme im Mittelpunkt: Wie muß die Aussprache mit der Bevölkerung geführt werden? Wie kann die Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit erhöht werden? Mehrere Staatsanwälte wiesen darauf hin, daß die vergangene Arbeit und die ersten Aussprachen bewiesen haben, wie groß die Bereitschaft der Bevölkerung ist, an der Rechtspflege mitzuwirken, und daß es reale Möglichkeiten gibt, die Kriminalität schrittweise zu überwinden. Kritisch setzten sich die Staatsanwälte mit der Qualität der Arbeit im Ermittlungsverfahren auseinander und zeigten, wie durch die Einbeziehung der Werktätigen bereits in das Ermittlungsverfahren Straftaten besser und schneller aufgeklärt werden können. So konnte z. B. in Rostock ein Hetzer, der in einem Großbetrieb faschistische Hetzlosungen angeschmiert hatte, schnell entlarvt werden, weil es die Mitarbeiter der Volkspolizei verstanden hatten, die Arbeiter im Betrieb zur Wachsamkeit. zu mobilisieren. Besonders notwendig ist es, die Qualität der Ermittlungen bei Wirtschaftsverbrechen zu erhöhen. Die Kriminalpolizei bemüht sich, durch die Entwicklung von Spezialisten für die Aufklärung bestimmter Verbrechensarten z. B. im Bauwesen, in der Landwirtschaft usw. Mängel auf diesem Gebiet zu beseitigen. Der Staatsanwalt des Bezirks Dresden sprach sich dafür aus, auch in den Betriebsschutzämtern solche Spezialisten einzusetzen bzw. auszubilden. Im Zusammenhang mit der Aussprache über die Aufsicht über die Gesetzlichkeit im Ermittlungsverfahren 6;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 6 (NJ DDR 1963, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 6 (NJ DDR 1963, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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