Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 578

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 578 (NJ DDR 1963, S. 578); Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung in Strafsachen erhöhen! In Weiterführung seiner Beratungen vom 17. Juli 1963* beschäftigte sich das Präsidium des Obersten Gerichts in seiner Sitzung am 14. August 1963 damit, wie die Strafsenate des Obersten Gerichts dazu beigetragen haben, die den Rechtspflegeorganen mit dem Staatsratserlaß gestellten Hauptaufgaben durchzusetzen, d. h.; wie es ihnen gelungen ist, den Kampf gegen Strafrechtsverletzungen und ihre Ursachen unter Einbeziehung der Werktätigen als Bestandteil des Kampfes für den gesellschaftlichen Fortschritt und gegen alle dem umfassenden Aufbau des Sozialismus entgegenstehenden Hemmnisse zu führen. Ferner beriet das Präsidium einen Bericht über die Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung und die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Eigentums-, Wirtschafts- und Branddelikte in der Landwirtschaft des Bezirks Schwerin. * Insgesamt kann festgestellt werden, daß sich in der Arbeit der Strafsenate und der Kassationsantragsabteilung des Obersten Gerichts die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß die allseitige Erforschung und Aufdeckung der Ursachen und der sozialen, politischen und ökonomischen Zusammenhänge der Rechtsverletzungen notwendige Voraussetzung der richtigen Entscheidung des Einzelfalles und der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung ist. Deshalb haben sich die Strafsenate in Vorbereitung ihrer Entscheidungen darauf konzentriert, sich die erforderlichen Kenntnisse über die vielfältigen, oftmals komplizierten und im Hinblick auf das jeweilige Sachgebiet speziellen Probleme anzueignen, um tiefer in die jeweilige Problematik eindringen und Entscheidungen treffen zu können, die im Einklang mit den gesellschaftlichen Erfordernissen stehen. Diesem Ziel dienten Konsultationen zentraler und anderer staatlicher Organe, Beratungen mit Fachleuten und Spezialisten, mit sachverständigen Bürgern und Kollektiven aus Betrieben und Institutionen, Aussprachen mit Senaten des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und das Studium der Fachliteratur des jeweiligen Sachgebietes. Die Spezialsenate haben vorwiegend aus Anlaß eines zur Entscheidung stehenden Verfahrens Verbindung mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen aufgenommen, z. B. mit dem Ministerium für Bauwesen, der Regierungskommission für Preise, der Obersten Bergbehörde der DDR, mit dem Landwirtschaftsrat und der WB Tierzucht, mit dem Ministerium für Finanzen, dem Volkswirtschaftsrat, dem Deutschen Konsumgenossenschaftsverband und der Hauptdirektion der HO. Der Spezialsenat für Handelskriminalität hat mit der Hauptdirektion der HO konkrete Vereinbarungen getroffen, wonach ihm regelmäßig die vierteljährlichen Analysen über die Entwicklung der Inventurdifferenzen, die Halbjahresberichte und die Anweisungen und grundsätzlichen Schreiben, die nicht in den „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung“ zur Veröffentlichung kommen, übersandt werden. Der Senat wird Einladungen zu Tagungen dieser zentralen Dienststelle erhalten, deren Thematik die Arbeit der Justizorgane berührt. Darüber hinaus wird die Hauptdirektion der HO ihre Bezirksdirektionen anweisen, die Bezirksgerichte bei der Durchführung von Plenen, die sich mit der Kriminalität im * Vgl. den Bericht „Auf dem Wege zu einer gesellschaftlich wirksamen Rechtsprechung“, NJ 1S63 S. 516 ff. Handel befassen, zu unterstützen. Mit dem Deutschen Konsumgenossenschaftsverband sollen ähnliche Vereinbarungen getroffen werden. In dieser Richtung müssen auch die Beziehungen der übrigen Senate zu den entsprechenden zentralen staatlichen Organen weiter ausgebaut werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen hat sich hinsichtlich der entschiedenen bzw. zur Entscheidung vorbereiteten Rechtsmittel- und Kassationsverfahren als außerordentlich nützlich erwiesen. Dies soll an zwei Beispielen erläutert werden. In einem Verfahren gegen den Geschäftsführer einer privaten Leitergerüstfirma wegen Preisverstoßes wurde diesem zur Last gelegt, durch ungesetzliche Berechnung von Erschwernissen einen Mehrerlös von insgesamt 270 000 DM erzielt zu haben. Das Bezirksgericht hatte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Dagegen richteten sich der Protest des Staatsanwalts und die Berufung des Angeklagten. Für die Entscheidung der Sache war es notwendig, daß sich der Senat einen genauen Überblick über die Preisgestaltung bei ) Gerüstbauarbeiten, die von privaten Baunebenleistungsbetrieben ausgeführt werden, verschaffte. An Hand des Gesetzblattes war das nicht möglich, weil die Preisbildung außer auf der Grundlage von Preisanordnungen auch nach privaten Preislisten erfolgt, die jeweils von den staatlichen Preisstellen genehmigt werden. Erst durch eine Aussprache mit der Regierungskommission für Preise konnte der Senat Klarheit über diese Frage gewinnen. Einige gesetzliche Bestimmungen (z. B. der § 4 der Preisverordnung Nr. 387 und die §§ 2 und 3 der Preisanordnung Nr. 442) bedurften der Auslegung. Um eine mit den Erfordernissen der Praxis in Einklang stehende Auslegung zu finden, mußte sich der Senat umfassend mit der Problematik vertraut machen. Dies wurde durch Aussprachen mit der Regierungskommissiön für Preise sowie mit dem VEB Ausbau Berlin und dem Stadtbezirksbauamt Friedrichshain erreicht. Eine besondere Bedeutung kam in diesem Verfahren der Frage zu, welche Arbeiten beim Gerüstbau als „Erschwernisse“ anerkannt und in Rechnung gestellt werden dürfen. Hierzu gibt es zwar einige Hinweise in den Tarifverträgen, die jedoch bei weitem nicht die gesamte Problematik umfassen. Diese konnte erst nach Rücksprache mit Vertretern des Ministeriums für Bauwesen geklärt werden. Der Entscheidung mußte weiterhin eine genaue Nachprüfung des Gutachtens der Preisstelle und der Berechnungsunterlagen des Betriebes vorausgehen. Die Preisstelle hatte den Mehrerlös durch verschiedene Methoden der „Kostenverprobung“ geschätzt, weil er nicht mehr exakt festgestellt werden konnte. Der Senat konnte erst nach Rücksprache mit der Regierungskommission für Preise klären, ob die dabei angewandten Methoden zulässig sind. Um in Auswertung des Verfahrens auf eine exakte Preisbildung orientieren zu können, war es notwendig, daß der Senat die bisherigen Methoden der Kalkulation kennenlernte. Dabei waren ihm der VEB Ausbau Berlin und das Bezirksbauamt Friedrichshain behilflich. Im Zusammenhang mit den vom Senat geführten Aussprachen konnte festgestellt werden, daß die im Verfahren aufgetretenen Probleme in ihrer Bedeutung weit über die Entscheidung des Einzelfalles hinausgingen. Das Ministerium für Bauwesen hat die Fragen der Festpreisbildung und Arbeitsnormierung beim Ge- 578;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 578 (NJ DDR 1963, S. 578) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 578 (NJ DDR 1963, S. 578)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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