Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 578

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 578 (NJ DDR 1963, S. 578); Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung in Strafsachen erhöhen! In Weiterführung seiner Beratungen vom 17. Juli 1963* beschäftigte sich das Präsidium des Obersten Gerichts in seiner Sitzung am 14. August 1963 damit, wie die Strafsenate des Obersten Gerichts dazu beigetragen haben, die den Rechtspflegeorganen mit dem Staatsratserlaß gestellten Hauptaufgaben durchzusetzen, d. h.; wie es ihnen gelungen ist, den Kampf gegen Strafrechtsverletzungen und ihre Ursachen unter Einbeziehung der Werktätigen als Bestandteil des Kampfes für den gesellschaftlichen Fortschritt und gegen alle dem umfassenden Aufbau des Sozialismus entgegenstehenden Hemmnisse zu führen. Ferner beriet das Präsidium einen Bericht über die Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung und die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Eigentums-, Wirtschafts- und Branddelikte in der Landwirtschaft des Bezirks Schwerin. * Insgesamt kann festgestellt werden, daß sich in der Arbeit der Strafsenate und der Kassationsantragsabteilung des Obersten Gerichts die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß die allseitige Erforschung und Aufdeckung der Ursachen und der sozialen, politischen und ökonomischen Zusammenhänge der Rechtsverletzungen notwendige Voraussetzung der richtigen Entscheidung des Einzelfalles und der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung ist. Deshalb haben sich die Strafsenate in Vorbereitung ihrer Entscheidungen darauf konzentriert, sich die erforderlichen Kenntnisse über die vielfältigen, oftmals komplizierten und im Hinblick auf das jeweilige Sachgebiet speziellen Probleme anzueignen, um tiefer in die jeweilige Problematik eindringen und Entscheidungen treffen zu können, die im Einklang mit den gesellschaftlichen Erfordernissen stehen. Diesem Ziel dienten Konsultationen zentraler und anderer staatlicher Organe, Beratungen mit Fachleuten und Spezialisten, mit sachverständigen Bürgern und Kollektiven aus Betrieben und Institutionen, Aussprachen mit Senaten des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und das Studium der Fachliteratur des jeweiligen Sachgebietes. Die Spezialsenate haben vorwiegend aus Anlaß eines zur Entscheidung stehenden Verfahrens Verbindung mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen aufgenommen, z. B. mit dem Ministerium für Bauwesen, der Regierungskommission für Preise, der Obersten Bergbehörde der DDR, mit dem Landwirtschaftsrat und der WB Tierzucht, mit dem Ministerium für Finanzen, dem Volkswirtschaftsrat, dem Deutschen Konsumgenossenschaftsverband und der Hauptdirektion der HO. Der Spezialsenat für Handelskriminalität hat mit der Hauptdirektion der HO konkrete Vereinbarungen getroffen, wonach ihm regelmäßig die vierteljährlichen Analysen über die Entwicklung der Inventurdifferenzen, die Halbjahresberichte und die Anweisungen und grundsätzlichen Schreiben, die nicht in den „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung“ zur Veröffentlichung kommen, übersandt werden. Der Senat wird Einladungen zu Tagungen dieser zentralen Dienststelle erhalten, deren Thematik die Arbeit der Justizorgane berührt. Darüber hinaus wird die Hauptdirektion der HO ihre Bezirksdirektionen anweisen, die Bezirksgerichte bei der Durchführung von Plenen, die sich mit der Kriminalität im * Vgl. den Bericht „Auf dem Wege zu einer gesellschaftlich wirksamen Rechtsprechung“, NJ 1S63 S. 516 ff. Handel befassen, zu unterstützen. Mit dem Deutschen Konsumgenossenschaftsverband sollen ähnliche Vereinbarungen getroffen werden. In dieser Richtung müssen auch die Beziehungen der übrigen Senate zu den entsprechenden zentralen staatlichen Organen weiter ausgebaut werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen hat sich hinsichtlich der entschiedenen bzw. zur Entscheidung vorbereiteten Rechtsmittel- und Kassationsverfahren als außerordentlich nützlich erwiesen. Dies soll an zwei Beispielen erläutert werden. In einem Verfahren gegen den Geschäftsführer einer privaten Leitergerüstfirma wegen Preisverstoßes wurde diesem zur Last gelegt, durch ungesetzliche Berechnung von Erschwernissen einen Mehrerlös von insgesamt 270 000 DM erzielt zu haben. Das Bezirksgericht hatte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Dagegen richteten sich der Protest des Staatsanwalts und die Berufung des Angeklagten. Für die Entscheidung der Sache war es notwendig, daß sich der Senat einen genauen Überblick über die Preisgestaltung bei ) Gerüstbauarbeiten, die von privaten Baunebenleistungsbetrieben ausgeführt werden, verschaffte. An Hand des Gesetzblattes war das nicht möglich, weil die Preisbildung außer auf der Grundlage von Preisanordnungen auch nach privaten Preislisten erfolgt, die jeweils von den staatlichen Preisstellen genehmigt werden. Erst durch eine Aussprache mit der Regierungskommission für Preise konnte der Senat Klarheit über diese Frage gewinnen. Einige gesetzliche Bestimmungen (z. B. der § 4 der Preisverordnung Nr. 387 und die §§ 2 und 3 der Preisanordnung Nr. 442) bedurften der Auslegung. Um eine mit den Erfordernissen der Praxis in Einklang stehende Auslegung zu finden, mußte sich der Senat umfassend mit der Problematik vertraut machen. Dies wurde durch Aussprachen mit der Regierungskommissiön für Preise sowie mit dem VEB Ausbau Berlin und dem Stadtbezirksbauamt Friedrichshain erreicht. Eine besondere Bedeutung kam in diesem Verfahren der Frage zu, welche Arbeiten beim Gerüstbau als „Erschwernisse“ anerkannt und in Rechnung gestellt werden dürfen. Hierzu gibt es zwar einige Hinweise in den Tarifverträgen, die jedoch bei weitem nicht die gesamte Problematik umfassen. Diese konnte erst nach Rücksprache mit Vertretern des Ministeriums für Bauwesen geklärt werden. Der Entscheidung mußte weiterhin eine genaue Nachprüfung des Gutachtens der Preisstelle und der Berechnungsunterlagen des Betriebes vorausgehen. Die Preisstelle hatte den Mehrerlös durch verschiedene Methoden der „Kostenverprobung“ geschätzt, weil er nicht mehr exakt festgestellt werden konnte. Der Senat konnte erst nach Rücksprache mit der Regierungskommission für Preise klären, ob die dabei angewandten Methoden zulässig sind. Um in Auswertung des Verfahrens auf eine exakte Preisbildung orientieren zu können, war es notwendig, daß der Senat die bisherigen Methoden der Kalkulation kennenlernte. Dabei waren ihm der VEB Ausbau Berlin und das Bezirksbauamt Friedrichshain behilflich. Im Zusammenhang mit den vom Senat geführten Aussprachen konnte festgestellt werden, daß die im Verfahren aufgetretenen Probleme in ihrer Bedeutung weit über die Entscheidung des Einzelfalles hinausgingen. Das Ministerium für Bauwesen hat die Fragen der Festpreisbildung und Arbeitsnormierung beim Ge- 578;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 578 (NJ DDR 1963, S. 578) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 578 (NJ DDR 1963, S. 578)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß alle feindlichen Aktivitäten der Inhaftierten durch die Angehörigen der Linie rechtzeitig erkannt, erfolgreich abgewehrt und verhindert werden. Deshalb kann und darf sich die sichere Verwahrung Inhaftierter auch nicht nur auf die Bürger der DDR; sondern auch auf die Ausländer, die sich im Staatsgebiet der aufhalten und gegen die Strafgesetze der Dpir verstoßen haben, Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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