Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 563

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 563 (NJ DDR 1963, S. 563); Prinzipien der Verfahrenskonzentration und Verfahrensökonomie Rechnung getragen. Diese Beispiele zeigen, daß auch Zivilverfahren durch Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit bzw. vor einem differenzierten Zuhörerkreis möglich sind und diese Prinzipien des Rechtspflegeerlasses er- folgreich verwirklicht werden können. Das Bezirksgericht hat durch seine anleitende Tätigkeit darauf hingewirkt, daß die Kreisgerichte auf der Grundlage der sich hieraus ergebenden Schlußfolgerungen ihre Arbeitsweise entsprechend verbessern. GÜNTER GEISSLER. Richter am Bezirksgericht Cottbus Erfahrungen aus der Arbeit mit Haftentlassenen i Im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. April 1963 wird die Verantwortung der staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und sozialistischen Kollektive für die schnelle Wiedereingliederung der aus der Strafhaft entlassenen Bürger hervorgehoben. In Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses sind in der Verordnung über die Wiedereingliederung aus der Strafhaft entlassener Personen in das gesellschaftliche Leben vom 11. Juli 1963 (GBl. II S. 561) die Aufgaben der Strafvollzugseinrichtungen und der örtlichen Räte sowie der Leiter der Betriebe im einzelnen festgelegt worden. Damit wird zugleich die große Bedeutung, die die Wiedereingliederung Haftentlassener für die Verhütung der Kriminalität hat, unterstrichen. Dementsprechend ist im § 32 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 17. April 1963 auch die Aufsichtspflicht über die richtige Vorbereitung und Durchführung dieses bedeutsamen Abschnitts im Erziehungsprozeß straffällig gewordener Bürger festgelegt. Diese Seite der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung muß in der staatsanwaltschaft-lichen Aufsichtstätigkeit einen gewichtigen Platz einnehmen. Nachfolgendes Beispiel, das der Bezirksstaatsanwaltschaft bei der Überprüfung der Beschwerden Haftentlassener bekannt wurde, beweist, daß sich die örtlichen Räte, die verantwortlichen Mitarbeiter in den Betrieben und die gesellschaftlichen Organisationen teilweise ihrer Verantwortung bei der Erziehung der Haftentlassenen noch nicht voll bewußt sind. Dem vorzeitig aus der Haft entlassenen Heinz K. wurde durch die Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises G. Arbeit in einem Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb in T. zugewiesen. Wegen eines Wohnraums sollte er sich an den Bürgermeister von T. wenden. Da dieser die Zuweisung von der Mitarbeit bei der Kartoffelbergung abhängig machte, erhielt der Haftentlassene erst nach drei Tagen die Nächte hatte er im Freien verbracht ein Zimmer. Obwohl bekannt war, daß K. bei der Kartoffelbergung geholfen hatte, lehnte es der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb ab, ihn einzustellen, weil er die Arbeit nicht zu dem vorgesehenen Zeitpunkt aufgenommen hatte. Seine weiteren Bemühungen um Arbeit in einem volkseigenen Betrieb blieben erfolglos. Man ließ im Gespräch durchblicken, daß der Betrieb genügend Vorbestrafte mit „langen Fingern“ habe. Infolge der dadurch entstandenen Notlage beging der Haftentlassene einen erneuten Diebstahl von 150 DM. Hierin zeigt sich, wie formal und engherzig mancherorts die örtlichen Räte diese Aufgaben wahrnehmen. Sie erkennen noch nicht immer, daß ihre konkrete Unterstützung und kameradschaftliche Beeinflussung die weitere Erziehung dieser Bürger und die Entwicklung ihres Rechtsgefühls entscheidend mitbestimmt und dazu beiträgt, Rückfallstraftaten zu verhindern. Aus der Überprüfung von Beschwerden Haftentlassener zogen wir folgende Schlußfolgerungen, die wir mit den verantwortlichen staatlichen Organen und den gesellschaftlichen Organisationen aus werteten: 1. Entscheidend für die schnelle Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener ist eine gründliche Vorbereitung, insbesondere die richtige Auswahl des Arbeitsplatzes, die Veränderung der Bedingungen, die die Straftat begünstigten, und die Festlegung, wie die weitere Betreuung durch die sozialistischen Kollektive erfolgen soll. Um eine unmittelbare Eingliederung des Haftentlassenen in den Produktionsprozeß zu garantieren, sollten, wie dies bereits in der Jugendstrafvollzugsanstalt Ichter-hausen praktiziert wird, einige Wochen vor der Entlassung des Strafgefangenen über den zuständigen örtlichen Rat zwischen ihm und dem Betrieb, in dem er künftig arbeiten wird, schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen werden. Damit der Haftentlassene seine Perspektive erkennt, werden in diesen Verein- barungen Festlegungen über die berufliche Entwicklung und die weitere Betreuung getroffen. Erfahrungsgemäß ist der Erziehungserfolg am größten, wenn der ehemalige Strafgefangene in den allgemeinen Prozeß der Erziehung, der Arbeit und der Qualifizierung einbezogen wird. Das zeigte sich auch u. a. bei der Haftentlassenen B., die sich als gleichberechtigte Bürgerin fühlte, weil ihr im Betrieb sofort die Möglichkeit gegeben wurde, sich von der Hand- zur Maschinenwicklerin zu qualifizieren und die Betriebsakademie zu besuchen. 2. Erschwerend wirkt sich gegenwärtig noch aus, daß die Abteilungen Innere Angelegenheiten die Persönlichkeit des Haftentlassenen und die Bedingungen und Ursachen, die zur strafbaren Handlung führten, in den seltensten Fällen kennen. Deshalb ist es notwendig, daß die Staatsanwaltschaft dem zuständigen örtlichen Organ rechtzeitig eine gründliche Einschätzung der Straftat, ihrer Ursachen und begünstigenden Faktoren und der Persönlichkeit des Haftentlassenen übergibt. Zusammen mi den Informationen der Strafvollzugseinrichtung muß sie die Grundlage für die Festlegung der Maßnahmen im weiteren Umerziehungsprozeß bilden. 3. Wesentlich ist auch, daß die Strafvollzugsanstalten die Qualität ihrer Beurteilungen verbessern und konkrete Hinweise geben, wie der Umerziehungsprozeß weiterzuführen ist. Die Abteilungen Innere Angelegenheiten sollten das Kollektiv, in dem der Haftentlassene künftig arbeiten wird, über den bisherigen Erfolg der Erziehung, aber auch über die offensichtlichen Schwächen des Haftentlassenen informieren, damit sie die Bewußtseinsbildung des ehemaligen Strafgefangenen in der richtigen Weise beeinflussen können. An die Stelle der Geheimniskrämerei muß die taktvolle, feinfühlige und kameradschaftliche Hilfe der Gesellschaft treten, die ihn befähigt, wieder in das gesellschaftliche Leben zurückzufinden. 4. Nach der Arbeitsaufnahme des Haftentlassenen sollten die Abteilungen Innere Angelegenheiten in enger Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, sozialistischen Kollektiven und leitenden Mitarbeitern der Betriebe Maßnahmen für den weiteren Erziehungsprozeß festlegen, die insbesondere vorsehen, a) wie das Kollektiv dem Haftentlassenen helfen soll, die Konflikte, die ihn noch belasten, zu überwinden (z. B. Übernahme von Patenschaften), b) welche Aufgaben ihm in diesem Kollektiv übertragen werden sollen, 563;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 563 (NJ DDR 1963, S. 563) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 563 (NJ DDR 1963, S. 563)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß jeder Operative Vorgang auf der Grundlage eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Fahndu ngsunterlagen ist die Erstellung der Fahn-dungsksrteikarte Strafvollzug , die zum Beispiel bei allen Maßnahmen der Bewegung Verhafteter außerhalb der Untersuchungshaftanstalt mitzuführen ist und als Grundlage für die Entwicklung von Bestandsaufnahme der - im Verantwortungsbereich Erziehung der - zu einer bewußten und disziplinierten Zusammenarbeit legendierter Einsatz von - zur Überprüfung von Kandidaten Mitwirkung von bei der Auswahl und Bestätigung von Reisen in das nicht sozialistische Ausland und Staaten mit speziellen Reiseregelungen aus dienstlichen oder anderen Gründen,. Aufklärung und Bestätigung von Reisekadern,. Auswertung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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