Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 562

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 562 (NJ DDR 1963, S. 562); Verbindung mit dem konkreten Stand der allseitigen und termingerechten Planerfüllung in den einzelnen Produktionsbereichen. Besonders in der Brigade, die in der Vergangenheit auf vielfältige Weise versucht hatte, ihrem wiederholt straffällig gewordenen Mitglied zu helfen, das richtige Verhältnis zur Arbeitsdisziplin und zur Gesetzlichkeit zu finden, bereitete man sich gründlich auf die Hauptverhandlung vor, um hier die Auffassung des Kollektivs zu den Ursachen des strafbaren Verhaltens des Angeklagten darlegen und die eigene Erziehungsarbeit einschätzen zu können. 2. Rechtspflegeorgane, Betriebsleitung, gesellschaftliche Organisationen, Konfliktkommissionen und Schöffenkollektive entwickelten eine gute Zusammenarbeit, um den Werktätigen des Betriebes den Zusammenhang zwischen Ökonomie und Recht und ihre Aufgaben bei der Verhütung von Straftaten zu erläutern. Das war vor allen Dingen deshalb möglich, weil Gericht und Staatsanwaltschaft die Verbindung zwischen der konkreten Straftat und den sich aus dem Programm des VI. Parteitags ergebenden Aufgaben für die Werktätigen dieses Betriebes herstellten. Neben Aussprachen mit dem Richter und dem Staatsanwalt vor und nach dem Verfahren in den Produktionsbereichen wurden auch der Betriebsfunk und die Betriebszeitung für die erzieherische Einflußnahme genutzt. So fanden sich z. B. Mitglieder der Brigaden der Angeklagten zu einem Gespräch mit dem Kreisstaatsanwalt zusammen, das über den Betriebsfunk gesendet ■wurde. In geeigneten Fällen ist es auch möglich und notwendig, bei Beleidigungen die Öffentlichkeit in das Verfahren einzubeziehen, insbesondere dann, wenn die Streitigkeiten unmittelbar die Arbeitsergebnisse eines Kollektivs beeinflussen und seine Entwicklung hemmen. So verhandelte das Kreisgericht ein Verfahren wegen Beleidigung eines Genossenschaftsmitgliedes durch ein anderes Mitglied in der betreffenden LPG, da es hier trotz Auswertung von gleichen Verfahren durch das Kreisgericht immer wieder zu persönlichen Auseinandersetzungen kam, die das Zusammenleben der Mitglieder störten. An dieser Verhandlung, die mit Unterstützung des Vorstandes der LPG und des Ortsausschusses der Nationalen Front vorbereitet wurde, nahmen fast alle Genossenschaftsmitglieder teil. Mit diesen Strafverfahren konnten Gericht und Staatsanwaltschaft die Entwicklung sozialistischer Beziehungen zwischen den Genossenschaftsmitgliedern unterstützen. RUDI EINERT. Staatsanwalt des Kreises Döbeln Zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Zivilveriahren Der Zivilsenat des Bezirksgerichts Cottbus hat in Auswertung des Rechtspflegeerlasses nach Wegen gesucht, durch die Verbesserung seiner Arbeitsweise die gesellschaftliche Wirksamkeit der Zivilverfahren zu erhöhen. Insbesondere hat er sich bemüht, die Verfahren sorgfältiger vorzubereiten und schon bei der Vorbereitung zu prüfen, ob es richtig ist, das Verfahren vor einem größeren Personenkreis, in einem Betrieb, Wohnbezirk oder in einer Hausgemeinschaft, durchzuführen. Als dafür geeignet werden vor allem solche Zivilverfahren angesehen; durch die ein besonderer erzieherischer Zweck erreicht werden kann, bei denen die Widersprüche, die dem betreffenden Rechtsstreit zugrunde liegen, vielfach aufgetreten oder die dazu dienen können, unsere werktätigen Menschen mit dem neuen, sozialistischen Recht vertraut zu machen. Geeignet sind auch Verfahren, die dazu beitragen können, die Bildung sozialistischer Kollektive zu fördern oder diese zu festigen. Vor der Entscheidung über den Teilnehmerkreis und den Ort der Ver- handlung hat der Senat stets mit den zuständigen gesellschaftlichen Organen (Wohnbezirksausschuß der Nationalen Front, Aktiv für Sicherheit und Ordnung, Hausgemeinschaftsleitung usw.) gesprochen. Diese haben den Verhandlungstermin popularisiert und alle organisatorischen Vorbereitungen getroffen. Gleichzeitig ist die Durchführung von Justizaussprachen im Anschluß an die Verhandlungen mit dem eingeladenen Personenkreis festgelegt worden. In diesen Aussprachen wurden aktuelle Probleme und allgemeine Rechtsfragen behandelt. Der Zivilsenat hat häufig Verhandlungen in den Abendstunden durchgeführt. Das ermöglichte es den Bürgern, an den Verhandlungen teilzunehmen. Die beiden nachfolgenden Beispiele sollen zeigen, inwieweit es uns gelungen ist, die Forderungen des Rechtspflegeerlasses durchzusetzen. Ein Vermieter hatte anläßlich von Instandsetzungsarbeiten das an der Straßenfront verlegte Antennenkabel sowie die auf dem Dach befindliche Antenne eines Mieters ab- montieren lassen. Um Beschädigungen des Daches und der neu abgeputzten Hauswand zu vermeiden und um das Stadtbild durch das herabhängende Antennenkabel nicht zu beeinträchtigen, weigerte er sich nun, die Antenne und das Kabel an der bisherigen Stelle wieder anbringen zu lassen. Dem Senat, der in dieser Sache auf die Berufung des Vermieters zu entscheiden hatte, war durch Rücksprache mit dem Aktiv für Sicherheit und Ordnung bekannt, daß eine Hausgemeinschaft wegen der Streitigkeiten zwischen den Parteien des Mietvertrages bisher nicht zustande gekommen war. Wir haben deshalb den Rechtsstreit in diesem Haus verhandelt. An der Verhandlung, die in den Abendstunden stattfand, nahmen fast alle Mieter teil. Nach einer eingehenden Erörterung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mietparteien und des Sachverhalts, zu dessen allseitiger Einschätzung die Ortsbesichtigung wesentlich beitrug, haben die Parteien einen Vergleich abgeschlossen. In der anschließenden Aussprache bestätigten die Mieter, daß das Verfahren bei Bestehen einer guten Hausgemeinschaft nicht erforderlich gewesen wäre. Sie hätte den Streit selbst, und zwar nicht nur für die beiden Parteien, sondern für die ganze Hausgemeinschaft zufriedenstellend lösen können. In der Hausversammlung wurde auch Klarheit über weitere Streitigkeiten gewonnen und somit die Grundlage für eine Hausgemeinschaft geschaffen. Es konnte sogar eine Hausgemeinschaftsleitung gebildet werden. Dieses Beispiel zeigt, daß der Senat mit seinem neuen Arbeitsstil nicht nur den Einzelkonflikt gelöst, sondern darüber hinaus Umstände beseitigt hat, die sich hemmend auf die Bildung einer sozialistischen Hausgemeinschaft auswirkten. Gleichzeitig hat der Senat weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt. In einem zweitinstanzlichen Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche einer LPG gegenüber ihrer ehemaligen Buchhalterin war es zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Erforschung der objektiven Wahrheit erforderlich, mehrere LPG-Mitglie-der als Zeugen zu hören. Da sie vom Gericht sehr weit entfernt wohnten, hätte das für sie einen Arbeitsausfall von mindestens einem Tag bedeutet. Aus diesem Grunde führte der Senat die Verhandlung in der LPG durch. Die aufgetretenen Probleme konnten während der Verhandlung sofort durch die Beiziehung der Buchungsunterlagen und Hinzuziehung der jetzigen Buchhalterin geklärt werden. Insofern wurde auch den 562;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 562 (NJ DDR 1963, S. 562) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 562 (NJ DDR 1963, S. 562)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß bezüglich der gesellschaftlichen Pflichten für die die gleichen Normen gelten wie für jedes andere Mitglied unserer Partei für jeden anderen Bürger unserer Republik.

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