Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 561

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 561 (NJ DDR 1963, S. 561); Ordnung grundsätzlich nicht zu vereinbarende Verhaltensweise handelt. Kurze Zeit nach der Hauptverhandlung fand auf Initiative des Kreisgerichts eine Aussprache mit den vier Brigaden der Baustelle statt, denen die Täter angehören. Damit überließ man die Diskussion und die Beseitigung der begünstigenden Umstände nicht dem Selbstlauf, sondern mobilisierte zielstrebig die gesellschaftlichen Kräfte des Betriebes, um Veränderungen herbeizuführen. Diese Aussprache zeigte, daß die nochmalige Verbindungsaufnahme mit dem Zuhörerkreis nach Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit eine wichtige Quelle ist, um zur Verbesserung der Arbeit des Gerichts selbst zu gelangen. So zeigte sich z. B., daß die Vorschläge des Kreisgerichts für eine sinnvollere Freizeitgestaltung nicht von den realen Möglichkeiten ausgingen. Die Anwesenden schätzten auch kritisch ein, daß sich die Richter bei der Vorbereitung der Verhandlung noch gründlichere Kenntnisse über den Arbeitsprozeß, an dem der Angeklagte beteiligt ist, aneignen müßten. Aus verschiedenen Fragen des Gerichts hatten die Zuhörer entnommen, daß das Gericht sich mit diesen Problemen nur oberflächlich vertraut gemacht hatte. Anders dagegen ist das Kreisgericht Spremberg verfahren. Dort wurde in einem Baubereich des Kombinats Sch. die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten, der noch innerhalb der bedingten Strafaussetzung eine Körperverletzung begangen hatte, durchgeführt. Das Bezirksgericht stellte hier fest, daß sich das Kreisgericht obwohl es die Hauptverhandlung selbst bis ins einzelne vorbereitet hatte noch nicht vergewissert hat, wie sich die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit auf die Erziehungsarbeit am Baubereich auswirkte. Auch die gesellschaftlichen und betrieblichen Organe hatten darüber keinen vollständigen Überblick. In diesem Fall hatte die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit bislang keine wesentlich höhere Wirkung als eine Verhandlung im Gerichtssaal. Daraus ergibt sich die Lehre, daß bei einer Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit gut durchdachte Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um den Kreis von Zuhörern zu organisieren, für den die Teilnahme an der Strafsache von unmittelbarer Bedeutung ist. In einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr, bei der der Angeklagte unter Alkoholeinwirkung stand, hatte das Kreisgericht Weißwasser alle Fahrschulen des Kreises und die Verkehrssicher- heitsaktivs ersucht, Vertreter zur Hauptverhandlung zu entsenden bzw. leichtfertige Kraftfahrer aus ihrem Wirkungsbereich zur Hauptverhandlung einzüladen. Auf Grund einer Pressenotiz erschienen jedoch zur Hauptverhandlung so viele Bürger, daß einige unmittelbar interessierte Kraftfahrer keinen Eintritt mehr erhielten. Die bisher vor erweiterter Öffentlichkeit durchgeführten Verhandlungen zeigen auch, daß sich die Gerichte noch sorgfältiger auf die Verhandlungen vorbereiten müssen. Die Erfordernisse einer guten Verhandlungsführung und einer überzeugenden Entscheidung gewinnen hierbei noch an Bedeutung, wie z. B. die völlig klare und gründliche Feststellung sowohl des Tatablaufs als auch der Persönlichkeit des Täters, aber auch die Heranziehung von sachkundigen Schöffen und eine zwar gründliche, aber nicht langatmige und weitschweifige Verhandlungsführung. Schließlich ist es auch erforderlich, das neue Verhältnis zwischen Bürger und Staat in der Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit zu beachten und zum Ausdruck zu bringen. Wir können feststellen, daß die Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit mehr und mehr zu einer unentbehrlichen Methode für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit und zu einem guten Ausgangspunkt für die weitgehende Einbeziehung der Werktätigen in die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Umständen der Kriminalität werden. HELMUT KEIL, Direktor des Bezirksgerichts Cottbus III Das auf dem VI. Parteitag beschlossene Programm der' Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates veranschaulichen die enge Verbindung von Ökonomie und Recht. Um die aktive Rolle des Rechts bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse in jedem Verfahren wirksam werden zu lassen, ist es notwendig, die Prinzipien des Rechtspflegeerlasses klug und durchdacht zu verwirklichen. Hier soll über ein Strafverfahren berichtet werden, in dem das Gericht und die Staatsanwaltschaft durch die Verhandlung unmittelbar in einem Betrieb die Selbsterziehung der Werktätigen förderten, deren Kraft entfalteten und dadurch zur Erhöhung der Arbeitsmoral und -diszi-plin und zur Entwicklung des Staatsund Rechtsbewußtseins der Angehörigen dieses Betriebes beitrugen: Zwei junge Arbeiter aus dem VEB R. hatten in einer Bahnhofsgaststätte gemeinsam einen Einbruchs- diebstahl begangen, um sich Geld zu verschaffen. Einer der beiden Angeklagten war bereits zweimal wegen Diebstahls von gesellschaftlichem Eigentum verurteilt worden. Das Arbeitskollektiv bemühte sich beide Male um die weitere Erziehung dieses jungen Bürgers. Auch die Konfliktkommission nahm vorbeugend Einfluß auf ihn, als er hin und wieder übermäßig dem Alkohol zusprach und anderntags der Arbeit fernblieb. Trotzdem wurde er nach anfänglich diszipliniertem Verhalten und guten Produktionsleistungen er nahm auch am gesellschaftlichen Leben im Betrieb teil wieder straffällig. Warum hielten wir dieses Verfahren für geeignet, vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt zu werden? Beide Angeklagte leisten eine gute Arbeit, deren Ergebnisse aber durch ihr undiszipliniertes Verhalten beeinträchtigt werden. Insbesondere darin sahen wir den Anknüpfungspunkt, um ihnen wie auch anderen Betriebsangehörigen, die ähnliche Schwächen haben, im Verlaufe und auch schon während der Vorbereitung des Verfahrens bewußt zu machen, daß sie durch ständige Verletzungen der Arbeitsdisziplin die sozialistische Gemeinschaft, ihr Kollektiv und sich selbst schädigen. Die betreffende Abteilung, in der einer der Angeklagten arbeitet, produziert für unseren eigenen Bedarf sowie für den Export wichtige Halbfertigteile. Seine unregelmäßigen Arbeitsleistungen waren ausschlaggebend, daß die Brigade des Angeklagten, die um den Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ kämpft, in Planschulden geriet. Aus diesen Gründen regte die Staatsanwaltschaft an, die Hauptverhandlung im Betrieb durchzuführen. Das planvoll organisierte Zusammenwirken des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der gesellschaftlichen Kräfte, auch der Mitglieder der Konfliktkommissionen und Schöffen des Betriebes bei der Vorbereitung der Verhandlung sicherte eine breite erzieherische Wirksamkeit des Verfahrens. Durch Aussprachen in den Gewerkschaftsgruppen wurde erreicht, daß auch solche Betriebsangehörigen an der Hauptverhandlung teilnahmen, die es mit der Arbeitsdisziplin noch nicht so genau nehmen. Welche Schlußfolgerungen konnten wir aus diesem Verfahren ziehen? 1. Wir stellten fest, daß schon in Vorbereitung der Verhandlung in den einzelnen Brigaden und Gewerkschaftsgruppen rege über Probleme der sozialistischen Arbeitsmoral und -disziplin diskutiert wurde. Das geschah nicht losgelöst von den betrieblichen Aufgaben, sondern in enger 561;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 561 (NJ DDR 1963, S. 561) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 561 (NJ DDR 1963, S. 561)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksam- keit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politischoperativ bedeutsamer Vorkommnisse Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu qualifizieren und ist gleichzeitig ein höherer Beitrag der Linie: bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit zu leisten.

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