Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 545

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 545 (NJ DDR 1963, S. 545); NUMMER 17 JAHRGANG 16 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT NEUElUSTfZ FÜR RECHT UND RECHTSWl! BERLIN 1963 1. SEPTEMBERHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Oberstleutnant HEINRICH MEHNER, Mitarbeiter im Ministerium des Innern Die Aufgaben des sozialistischen Strafvollzugs bei der Umerziehung von Rechtsbrechern * Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates stellt dem sozialistischen Strafvollzug die Aufgabe, „die zu Freiheitsstrafen verurteilten Bürger zum Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht und der Rechte der Bürger zeitweilig Von der unmittelbaren Einwirkung auf das Leben der Gesellschaft auszuschließen“ und „durch eine vom Strafzweck bestimmte Differenzierung der Ordnung und Verhaltensregeln, der kollektiven, gesellschaftlichnützlichen Arbeit und politisch-kulturellen Einwirkung zur Achtung der Gesetzlichkeit und zur Einhaltung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erziehen“1. Daraus ergibt sich auch eindeutig die Stellung des Strafvollzugs im System der Staatsorgane in der Deutschen Demokratischen Republik, der somit eine Schutz- und eine spezielle Erziehungsfunktion zu erfüllen hat. In der Ausgestaltung des Vollzugs der Freiheitsstrafe hat der sozialistische Strafvollzug in Weiterführung der mit dem Strafverfahren eingeleiteten Umerziehung die Pflicht, im Prozeß der produktiven Arbeit der Strafgefangenen deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu beachten, in der Form und Organisation des Arbeitseinsatzes den Kollektivgeist und das gesamte gesellschaftliche Verantwortungsbewußtsein zu entwickeln bzw. zu heben, durch ein differenziertes System der materiellen Interessiertheit zur Festigung der Arbeitsdisziplin und der Arbeitsmoral beizutragen und vielfältige und differenzierte Formen der Qualifizierung und politisch-kulturellen Einwirkung zu sichern. Bei Jugendlichen besteht besonders die Notwendigkeit, eine qualifizierte Berufsausbildung zu gewährleisten und die polytechnische, allgemeine und weltanschauliche Bildung und Erziehung zu fördern; den Vollzug der Freiheitsstrafe unter Beachtung des Charakters und der Schwere der Straftaten und entsprechend den festgelegten Kategorien in drei verschiedenen Arten durchzuführen, die durch unterschiedliche Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, Unterschiede im Arbeitseinsatz und in der politisch-kulturellen Einwirkung gekennzeichnet sind; die Erziehung der Strafgefangenen durch eine richtige Anwendung der bedingten Strafaussetzung zu fördern, ständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, um gegebenenfalls entsprechende Anträge bei Gericht zu stellen; mit der Aufnahme zum Vollzug alle Maßnahmen und die gesamte spezielle Erziehungsarbeit so einzurichten bzw. zu gestalten, daß die Wiedereingliederung der Strafgefangenen in das gesellschaftliche Leben bei deren Entlassung allseitig gesichert ist. l Rechtspflegeerlaß bedeutsame Welterentwidclung unserer sozialistischen Demokratie, Schriftenreihe des Staatsrates der DDR Nr. 2/1963, S. 157. Der Inhalt der Erziehung im Strafvollzug Nach den Gesetzen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates ist die Freiheitsstrafe zweifelsohne eine der härtesten Maßnahmen des Strafrechts, die eine zwangsweise Erziehung zur Folge hat. Trotz der Durchführung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in individuell differenzierter Form ist der Verurteilte in seiner Freiheit eingeschränkt, wird er im Strafvollzug dazu angehalten, die festgelegten Regeln der Ordnung und Disziplin zu achten und einzuhalten. Deshalb kann die erste Aufgabe des Strafvollzugs nur darin bestehen, die sich im Urteil ausdrückende Sanktion mit einem speziellen Erziehungsauftrag zu verwirklichen, d. h. ihre Durchführung zu garantieren. Auf dieser Grundlage baut sich auch der Erziehungsprozeß auf. Der Strafvollzug kann also erst dann wirksam werden, wenn das Gericht nach Prüfung aller Umstände zu dem Entschluß gelangt, daß im konkreten Fall einer strafbaren Handlung eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe erforderlich ist. Das erfordert vom Strafvollzug die Beachtung einer Anzahl strafrechtlicher, psychologisch-pädagogischer und nicht zuletzt auch bestimmter biologisch-ethischer Gesichtspunkte. Er muß den Vollzug von Freiheitsstrafen differenzieren2. Eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe erfolgt nur dann, wenn im Interesse des Schutzes der Gesellschaft eine zwangsweise Erziehung notwendig ist. Deshalb drückt sich in der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zugleich ein staatlicher Auftrag an den Strafvollzug aus. Dieser Auftrag enthält aber nicht die Aufgabe einer Erziehung schlechthin, sondern einer speziellen und folgerichtigen Erziehung und damit auch ihrer Sickerung. Deshalb muß der Strafvollzug in der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben diese beiden Seiten als einen einheitlichen Prozeß ständig beachten. In diesem Zusammenhang muß betont werden, daß der Strafvollzug jedoch kein Instrument der Volksbildung ist, sondern ein Organ der staatlichen Sicherheit, dessen Aufgabe darin besteht, Sicherheit und Erziehung sinnvoll in seiner praktischen Arbeit zu verknüpfen. Dabei hat der sozialistische Strafvollzug eine Umerziehungsarbeit zu leisten, die schwerpunktmäßig an die bisherige Entwicklung des Verurteilten anknüpft, die aufgetretenen Mängel sorgfältig analysiert und die Persönlichkeit des Strafgefangenen vor allem auch hinsichtlich seiner Mentalität und Sensibilität beachtet. So ist dieser spezielle Erziehungsprozeß im Strafvollzug ? Auf die Differenzierung als ein spezielles Problem in der Durchführung des Vollzugs der Freiheitsstrafe kann in diesem Beitrag nicht eingegangen werden. Vgl. dazu Mehner, „Probleme der Differenzierung im Strafvollzug“. Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1963, Heft 5, S. 464 ff. 545;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern. mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu Merscherhändier-banden und anderen feindlichen Einrichtungen Personen, die von der oder Westberlin aus illegal in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Tatbegehung, im engeren Sinne: Die in den speziellen Strafrechtsnormen vorhandene exakte Beschreibung der in der die Straftat realisiert werden kann.

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