Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 542

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 542 (NJ DDR 1963, S. 542); dZecktsprazhuMCf Gerichtskiitiken § 4 StPO i. d. F. des § 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. April 1963 (GBl. II S. 65); § 4 Preisstrafrechlsverordnung (PrStrVO) vom 3. Juni 1939 (RGBl. I S. 999) i. d. F. vom 26. Oktober 1944 (RGBl. I S. 264). Sind die in einem Strafverfahren aufgedeckten Preisverstöße durch mangelhafte Tätigkeit staatlicher Organe begünstigt worden, so ist im Wege der Gerichtskritik darauf hinzuwirken, daß diese staatlichen Organe ihre Arbeitsweise qualifizieren und die Preise als wichtige ökonomische Hebel im System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zur Anwendung bringen. BG Potsdam, Besehl. vom 5. Juni 1963 II BS 1/63. Der 2. Strafsenat hat am 27. Mai 1963 die Angeklagten L. und K. wegen Preisverstoßes verurteilt. Außerdem wurden bei beiden Angeklagten die durch Preisverstöße erzielten Mehrerlöse eingezogen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde; Der Angeklagte L. war Produktionsvertreter der Chemischen Fabrik O. in W., die ein chemisches Reinigungsmittel für Kessel- und Rohrleitungsanlagen herstellt. Er erhielt für den Umsatz 25 % Provision und erzielte bereits damit ein monatliches Einkommen von mehreren tausend DM Entsprechend den Lieferungsbedingungen war diese Firma verpflichtet, bei den Käufern des Reinigungsmittels durch den Provisionsvertreter, der eine ingenieurmäßige Qualifikation aufweisen mußte, folgende Leistungen zu erbringen, die im Kaufpreis eingeschlossen waren: 1. Analyse des Kesselsteinansatzes, 2. Berechnung der erforderlichen Menge des Reinigungsmittels, 3. Beratung und Überwachung der Reinigungsarbeiten, die von dem bestellenden Betrieb auszuführen sind. Die Sachverständigen bestätigten, daß es sich hierbei um ein hochproduktives Verfahren handelt, welches gegenüber einer mechanischen Reinigung verschiedene Vorteile bietet und auch weniger Zeit und Arbeitsaufwand erfordert. Bei den vom Verklagten belieferten Betrieben stellte sich das Bedürfnis heraus, die notwendigen Arbeiten durch betriebsfremde Kräfte ausführen zu lassen. Der Angeklagte erkannte sofort die großen Gewinnmöglichkeiten, die sich hier boten, und übernahm über die von ihm entsprechend seinem Provisionsvertrag zu leistenden und bezahlten Arbeiten hinaus in eigener Regie die Durchführung von Kesselreinigungen. Es gelang ihm, den Rat des Kreises Oranienburg zu täuschen und eine hohe Wissenschaftlichkeit seiner Arbeiten vorzuspiegeln. Daß er im Rahmen seines Provisionsvertrages bereits bestimmte Leistungen zu erbringen hatte, verschwieg er. Damit erlangte er eine Steuerbegünstigung für freiberufliche Tätigkeit. Die von ihm berechneten Preise entsprachen keiner Preisvereinbarung. Er verstand es, bei den Betrieben den Eindruck zu erwecken, daß diese Leistungen nach der Gebührenordnung für Ingenieure berechnet werden. In den Jahren von 1958 bis 1962 hatte er einen Umsatz von über 310 000 DM und erzielte durch Preisverstöße einen Mehrerlös von 263 627 DM. Der Angeklagte L. gewann für diese Tätigkeit auch den Angeklagten K. Dieser verschaffte sich auch eine Steuervergünstigung für freiberufliche Tätigkeit, obwohl die Voraussetzungen dafür bei ihm nicht Vorlagen. K. war in den Jahren 1961 bis 1962 im gleichen Maße tätig und hatte für Reinigungsarbeiten einen Umsatz von 266 365 DM. Der strafrechtlich beachtliche Mehrerlös beträgt 226 410 DM. Da K. mit diesen Arbeiten anfänglich noch nicht so vertraut war, übernahm L. seine Anleitung und ließ sich von K. 60 % seines Gewinns für sich und seinen Sohn, der ebenfalls als Hilfskraft bei K. tätig war, auszahlen. Im Verlaufe des Verfahrens sind eine Reihe von Umständen aufgedeckt worden, welche die Gesetzesverlet- zungen der Angeklagten begünstigt haben und auch in ökonomischer Hinsicht von Bedeutung sind. Der Senat hält es deshalb für erforderlich, den Rat des Kreises Oranienburg und den Rat des Bezirks durch Gerichtskritik gern. § 4 StPO i. d. F. des § 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. April 1963 (GBl. II S. 65) auf diese Feststellungen aufmerksam zu machen. Aus den Gründen; In den Jahren der Tätigkeit der Angeklagten hat sich mit Ausnahme des VEB Chemische Werke F. und eines Betriebes im Bezirk Rostock kein volkseigener Betrieb davon überzeugt, ob die Kalkulationen der Angeklagten richtig waren. Es ergeben sich aus dem Verfahren folgende Schlußfolgerungen: 1. Die Frage, ob eine Steuerbegünstigung für eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur gewährt werden kann, muß mit Sachkenntnis entschieden werden. Der betreffende Mitarbeiter des Rates des Kreises Oranienburg hätte sich nicht auf die fragwürdigen Angaben der Angeklagten verlassen dürfen. Es ist eine Veränderung der Praxis der Organe des Rates des Kreises Oranienburg und unter Umständen weiterer Räte erforderlich, damit der Staatshaushalt nicht um erhebliche Steuermittel geschädigt wird. 2. Auch die Unterabteilung Preise beim Rat des Bezirks Potsdam muß Schlußfolgerungen aus diesem Verfahren ziehen. Als im Jahre 1961 eine Anfrage von den Chemischen Werken in F. einging, ob die von L. geforderten Preise zulässig seien, beschränkte sich der mit der Sache befaßte Mitarbeiter nur darauf, von L. die Kalkulationsunterlagen anzufordern und ihm mitzuteilen, daß er eine Preisgenehmigung benötige. Auf eine weitere Verfolgung der Sache wurde verzichtet und deren volkswirtschaftliche Bedeutung unterschätzt. Die aktive Einwirkung des sozialistischen Rechts auf die Entwicklung gesellschaftlicher Verhältnisse ist hier verkannt worden. Damit konnte auch die Preisgestaltung als wichtiger -ökonomischer Hebel nicht wirksam werden. 3. Es sollte überprüft werden, inwieweit die Preise der Firma O. in W. für das Reinigungsmittel „H.“ gerechtfertigt sind. Im wesentlichen wird dafür Salzsäure verwandt, die sehr billig ist und der lediglich ein Schutzstoff zugefügt wird. Der Umstand, daß die Firma 25 % Provision zahlen kann, läßt darauf schließen, daß die Preise nicht mehr unseren ökonomischen Erfordernissen entsprechen. 4. Der Senat lenkt die Aufmerksamkeit der bezirklichen und zentralen Organe auf das große volkswirtschaftliche Interesse, das an der Durchführung von Kesselreinigungsarbeiten besteht. Den Betrieben ist daran gelegen, diese Arbeiten so schnell wie möglich durchzuführen, um Stillstandszeiten ihrer Anlagen so gering wie möglich zu halten. Es wird angeregt, solche Arbeiten stärker in das System der staatlichen Leitung der Volkswirtschaft einzubeziehen. Unter Umständen wäre es nützlich, solche Dienstleistungen geeigneten kleineren oder mittleren Betrieben zu übertragen, um diese wichtigen Arbeiten nicht allein Personen zu überlassen, die ausschließlich ihren persönlichen Gewinn im Auge haben. Anmerkung: Gern. § 9 Abs. 2 GVG bzw. § 4 Abs. 5 StPO i. d. F. des § 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen haben die kritisierten Organe dem Gericht ihre Stellungnahme übermittelt. Der Vorsitzende des Rates des Landkreises Oranienburg teilte z. B. mit, daß mit den Mitarbeitern des Referats Steuern der Kritikbeschluß ausgewertet wurde, wobei sie insbesondere auf 542;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit.

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