Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 535

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 535 (NJ DDR 1963, S. 535); auszugehen: Verbrechen gegen den Arbeiter-und- Bauern-Staat; Verbrechen und Vergehen, die eine schwere Mißachtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Rechte der Bürger darstellen, und Vergehen, die aus mangelndem Verantwortungsbewußtsein, aus Undiszipliniertheit oder aus einer sonstigen rückständigen Einstellung begangen werden. Zum Besonderen Teil des StGB hob der Minister der Justiz hervor, daß einer der wichtigsten, zugleich aber auch schwierigsten Komplexe wie die strafgerichtliche Praxis und die bisherigen Gesetzgebungsdiskussionen zeigen die Ausarbeitung der Strafbestimmungen zum Schutze der sozialistischen Planwirtschaft und des sozialistischen Eigentums sein wird. Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wirft hierbei viele neue Fragen auf. Durch eine exakte Analyse der Kriminalitätserscheinungen auf diesem Gebiet sind die Straftaten zu erfassen, die sich gegen die planmäßige Festigung und Entfaltung der sozialistischen Produktionsverhältnisse richten. Solche Handlungen beeinträchtigen die Entwicklung der schöpferischen Initiative der Werktätigen und sind ein ernstes Hemmnis beim umfassenden Aufbau des Sozialismus. Diese Straftaten sind zwar nicht Ausdruck einer feindlichen Einstellung zur Arbeiter-und-Bauern-Macht, entspringen aber Eigennutz, unverantwortlicher Gleichgültigkeit gegenüber den Pflichten im Produktionsprozeß, Disziplin- und Verantwortungslosigkeit oder ähnlichen individualistischen Einstellungen. Nachdem die sozialökonomischen Möglichkeiten für eine Restaurierung des Kapitalismus beseitigt sind, ist es notwendig, im Interesse des maximalen Zeitgewinns im ökonomischen Wettbewerb mit dem Kapitalismus die Vorteile der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der Planwirtschaft voll auszunutzen, um die Arbeitsproduktivität maximal zu steigern und den wirtschaftlich-technischen Höchststand in den führenden Zweigen der Volkswirtschaft zu erreichen und mitzubestimmen. Dem wirken jedoch Straftaten gegen die Planwirtschaft und das sozialistische Eigentum direkt entgegen. Diese Handlungen lassen sich allgemein als Vergeudung kennzeichnen. Es ist jedoch bisher nicht gelungen, einen sowohl den ökonomischen Bedürfnissen als auch der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechenden Straftatbestand zu schaffen. Die konsequente Anwendung der ökonomischen Hebel bei der Leitung der Volkswirtschaft wird auch ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Rechtsverletzungen in Industrie und Landwirtschaft, Bauwesen und Verkehr sein. Es gibt aber eine Reihe von Handlungen auf dem Gebiete der Volkswirtschaft, gegen die auch mit dem Einsatz des Strafrechts vorgegangen werden muß. Das Schwierige ist aber, diese echten Kriminalstraftaten zu erfassen und in gesetzlichen Tatbeständen zu fixieren. Die Zusammensetzung der Strafgesetzgebungskommission gewährleistet, daß durch die Mitarbeit von Wirtschaftswissenschaftlern, Generaldirektoren von VVBs und Direktoren von VEBs, von LPG-Vorsitzenden und Schöffen aus Industrie und Landwirtschaft die verbrecherischen Erscheinungen im Bereich der Volkswirtschaft exakt festgestellt und geeignete strafrechtliche Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung erarbeitet werden. Zur Arbeitsweise der Kommission betonte der Minister, daß jedes Mitglied seine Kenntnisse und Erfahrungen aus Beruf und Stellung in die Gesetzgebungsarbeit einfließen lassen muß. Es gilt aber nicht nur, die eigenen, sondern auch die Gedanken und Vorstellungen des Kollektivs, in dem das Mitglied der Staatsratskommission arbeitet, in die Gesetzgebung einzuführen und andererseits die in der Kommission erworbenen Kenntnisse wiederum in der eigenen Arbeit anzuwenden und an das Kollektiv weiterzugeben. Durch diesen wechselseitigen Prozeß wird die Kommission in die Lage versetzt, ein Gesetz aus dem Volke und mit dem Volke zu schaffen . und bereits im Prozeß seiner Entstehung gleichzeitig zur Weiterbildung des Rechtsbewußtseins unter der Bevölkerung beizutragen. Die Vorarbeiten für die Gesamtkommission werden in verschiedenen Unterkommissionen geleistet, in denen die Mitglieder der Kommission mitarbeiten werden, die über Spezialkenntnisse auf dem entsprechenden Arbeitsgebiet verfügen. Es wurden zehn Unterkommissionen gebildet, die der Gesamtkommission in bestimmten Abständen ihre Vorschläge zur Beratung vorlegen werden. In die Unterkommissionen werden weitere Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane, Strafrechtswissenschaftler, Schöffen usw. berufen werden. Darüber hinaus können die Unterkommissionen auch Spezialisten und Sachverständige, ohne daß sie Mitglieder der Kommission sind, zu einzelnen Fragen konsultieren. In der Diskussion betonten der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Toeplitz, und der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts, Prof. Dr. S p i t z n e r, die Bereitschaft ihrer Organe zur aktiven Mitarbeit. Präsident Dr. Toeplitz forderte, iqi Zuge der Strafgesetzgebungsarbeiten die Grundsätze des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates systematisch auch auf den Gebieten durchzusetzen, auf denen sie bisher überhaupt noch nicht angewandt werden, z. B. bei Übertretungen und Ordnungswidrigkeiten. Oberarzt Dr. Dr. Szewczyk (Charite der Humboldt-Universität Berlin) betonte die Bereitschaft der in der Kommission mitarbeitenden Psychologen und Psychiater, ihre wissenschaftlichen Arbeitsergebnisse für die Strafgesetzgebung nutzbar zu machen und entsprechende Probleme in den medizinischen Fachgesellschaften zu diskutieren. Eine wichtige Seite der Strafgesetzgebung wird die ständige publizistische Auswertung und Diskussion der Arbeitsergebnisse in der Fachpresse sein. Für eine lebhafte Auseinandersetzung ist es erforderlich, daß sich daran Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter der Untersuchungsorgane und Schöffen noch stärker als bisher beteiligen. JConsultation Dr. GÜNTHER KLINGER, Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts Zur neuen Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Die Notwendigkeit der gesetzlichen Neuregelung Das Programm des VI. Parteitages der SED fordert, „vordringlich die Rechtsnormen zu vervollkommnen, die die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Tätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane, die Beziehungen zwischen ihnen regeln und zur freien Entfaltung der Kräfte, Talente und Fähigkeiten der Menschen beitragen“'. In dieser Richtung orientiert auch der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates. Diese Aufgabenstellung mußte zu gründlichen Über- 1 Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1963, S. 358.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 535 (NJ DDR 1963, S. 535) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 535 (NJ DDR 1963, S. 535)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ennittlungsverf ähren. Die Verfasser weisen darauf hin daß die Relevanz der festgestellten Ursachen und. Bedingungen und ihre Zusammenhänge für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge sowohl wahrheitsgemäße Erkenntnisresult nte gewonnen als auch der Wahrheitsv ert dieser Erkenntniercsultäte in dem gesetzlich festliog,enden Umfang mit Gewißheit festgestellt werden müssen.

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