Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 527

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 527 (NJ DDR 1963, S. 527); Auf Beschluß des Plenums des Bezirksgerichts faßte das Präsidium unter Verwertung der in der Plenartagung und in den Stützpunktberatungen geführten Diskussion die Hauptgesichtspunkte der weiteren Arbeit in folgenden Schlußfolgerungen zusammen, die allen Richtern des Bezirks zur Kenntnis gebracht werden: 1. Die Schaffung einer exakten Übersicht über den Stand und die Entwicklung der Kriminalität des jeweiligen Territoriums, insbesondere die Ermittlung ihrer Ursachen und Bedingungen nach ökonomischen, örtlichen und durch die Häufigkeit und Gefährlichkeit bestimmter Delikte bedingten Schwerpunkten, ist das Hauptkettenglied in der Arbeit der Rechtspflegeorgane, um in Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen die Einbeziehung der gesamten Bevölkerung in den Kampf um die schrittweise Überwindung der Kriminalität zu organisieren. 2. Die unter Berücksichtigung der festgestellten Schwerpunkte im Einzelfall vorzunehmende Erforschung und Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten ist zur entscheidenden Quelle der analytischen Tätigkeit zu entwickeln. 3. Die Hauptverhandlung ist zum wichtigsten gerichtlichen Instrument der Erforschung und Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten und deren Beseitigung auszugestalten und bedarf daher einer gründlichen Vorbereitung. Der Einzelfall darf vom Gericht erst dann als erledigt betrachtet werden, wenn solche Bedingungen geschaffen Wurden, die künftige Gesetzesverletzungen im betreffenden Bereich ausschließen. 4. Jede Nichtbeachtung dieser Forderungen stellt eine Verletzung des § 2 GVG dar. Das Präsidium wird in vierteljährlichen Abständen den Stand der Durchsetzung dieser Schlußfolgerungen kontrollieren. * Die Tagung hat das ihr gestellte Ziel erreicht. Es wurde insbesondere darüber Klarheit erzielt, daß es nicht mehr genügt, die gerichtliche Praxis lediglich in einigen Punkten etwas zu verbessern, sondern daß es zur Erfüllung der im Rechtspflegeerlaß gestellten Aufgaben objektiv notwendig geworden ist, eine grundlegende Veränderung unserer Arbeitsweise herbeizuführen. Zur Erforschung und Überwindung der die Strafrechtsverletzungen begünstigenden Bedingungen Beschluß des Plenums des Bezirksgerichts Cottbus vom 17. Juni 1953 Der Rechtspflegeerlaß orientiert die Rechtspflegeorgane darauf, den Kampf gegen Rechtsverletzungen unter breiter Mobilisierung der Werktätigen umfassender und wirksamer zu führen. Für den Erfolg dieses Kampfes ist es mit von größter Wichtigkeit, die begünstigenden Bedingungen der Rechtsverletzungen festzustellen und ihre Überwindung mit den durch den Rechtspflegeerlaß gegebenen Möglichkeiten zu gewährleisten. Die Gerichte müssen die Rechtsverletzungen und die sie begünstigenden Bedingungen regelmäßig analysieren, daraus Schlußfolgerungen für ihre Arbeit ziehen und das Ergebnis der Analyse den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen übermitteln. Die Aufdeckung der begünstigenden Bedingungen von Straftaten hat nicht das Ziel, die Umwelt für Straftaten verantwortlich zu machen oder den Täter zu entschuldigen. Sie dient vielmehr der genauen Feststellung der individuellen Schuld, der Erforschung der Täterpersönlichkeit, der Festsetzung der Strafe im Einzelfall und darüber hinaus vor allem der wissenschaftlichen Verallgemeinerung mit dem Ziel, die ganze Gesellschaft für die Beseitigung der Kriminalität zu mobilisieren. Der Unterschied zwischen den Ursachen für Straftaten und den sie begünstigenden Bedingungen besteht darin, daß nur die als Ursache bezeichnete Erscheinung unter bestimmten Bedingungen eine Straftat hervorzubringen vermag, während die Bedingung allein eine Straftat niemals bewirkt. Das Kreisgericht Weißwasser hat eine Methode zur Bekämpfung der Rechtsverletzungen und der sie begünstigenden Bedingungen entwickelt, die von allen Gerichten des Bezirks angewandt werden sollte. Ein Strafverfahren aus dem sozialistischen Handel bereitet das Kreisgericht zi B. dadurch vor, daß es alle Handelsstrafsachen ähnlicher Art aus den vergangenen Jahren, das einschlägige Material der Staatsanwaltschaft und der Volkspolizei sowie die den Handel betreffenden Beschlüsse der örtlichen Organe und den komplex-territorialen Versorgungsplan beizieht. Der Richter und die Schöffen beraten mit den verantwortlichen Leitern und mit Sachverständigen auf dem Gebiet des Handels, welcher Kreis von Werktätigen zur Verhandlung hinzugezogen werden soll und wie die gesellschaftliche Wirksamkeit des Verfahrens in son- stiger Weise erhöht werden kann. Diese Vorbereitung versetzt das Gericht in die Lage, in der Hauptverhandlung über das einzelne Verfahren hinaus besonders hartnäckig wirkende begünstigende Bedingungen präzise festzustellen und in allseitig fundierten Gerichtskritiken sowie durch andere Maßnahmen zur Auswertung des Verfahrens eine gründliche, komplexe und wirksame Arbeit zur Verbrechensbekämpfung zu leisten. In Weiterentwicklung dieser Methode müssen von jedem Kreisgericht und auch im Bezirksmaßstab vom Bezirksgericht die begünstigenden Bedingungen der Gesetzesverletzungen zunächst auf dem Gebiet des Strafrechts zusammengefaßt, systematisiert und ausgewertet werden. Eine solche schwerpunktmäßige Auswertung ermöglicht die exakte Analyse und die zielgerichtete Bekämpfung der begünstigenden Bedingungen in jedem Einzelfall. Dem sollen die nachfolgenden Hinweise dienen. Als begünstigende Bedingungen treten u. a. gehäuft auf: a) Bei Verbrechen gegen den Staat: ungenügende Einbeziehung der Täter in das gesellschaftliche Leben; ungenügende Auseinandersetzungen zu ideologischen Fragen auf der Arbeitsstelle bzw. im Wohnkollektiv; ungenügende schulische Qualifikation und Fehlen von Festlegungen über die Qualifizierung; übermäßiger Alkoholgenuß; b) bei Straftaten in der Industrie und im Bauwesen: mangelhafte Leitungstätigkeit und ungenügende Durchsetzung der auf dem Gebiet der Sicherheit und Ordnung gefaßten Beschlüsse; allgemeine Unterschätzung der Fragen von Sicherheit und Ordnung; ungenügende Beachtung der zentralen Arbeits- und Brandschutzanordnungen; mangelnde Abgrenzung der Verantwortlichkeit; falsches „kameradschaftliches“ Verhal- 527;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 527 (NJ DDR 1963, S. 527) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 527 (NJ DDR 1963, S. 527)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat auch dann eingeleitet werden, wenn die politisch und politisch-operativ relevanten Umstände mittels der Verdachtshinweisprüfung nicht in der für die Entscheidungsreife notwendigen Qualität erarbeitet werden konnten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur und stationiert. Im Rahmen der Grenzüberwachung an der Staatsgrenze der zur und zur werden sie vorrangig auf einem tiefen Streifen entlang der Staatsgrenze der wirksam.

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