Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 526

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 526 (NJ DDR 1963, S. 526); geklärt werden können, die bisher nicht ermittelt wurden. Das Plenum orientierte in diesem Zusammenhänge insbesondere auf die Notwendigkeit, in stärkerem Maße die neuen Formen der Mitwirkung der Werktätigen im gex’ichtlichen Verfahren durchzusetzen. Mehr als bisher sind auch Familienangehörige des Täters ungeachtet ihres Zeugnisverweigerungsrechts zur Hauptverhandlung zu laden. Bereits im Ermittlungsverfahren sind in jedem Falle die zur Erzielung einer Ma'ssenwirksamkeit eingeleiteten Maßnahmen und deren Ergebnisse aktenkundig zu machen, damit auf ihnen aufgebaut werden kann. Als besonderes Problem wurde die qualifiziertere Mitwirkung der Schöffen behandelt. Dabei wurde festgestellt, daß sich der Einsatz der Schöffen ohne Berücksichtigung ihrer fachlichen und ökonomischen Kenntnisse hemmend auszuwirken beginnt und daß es geboten erscheint, sie nach Maßgabe des § 68 GVG in Übereinstimmung mit dem Produktionsprinzip entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten einzusetzen. Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung Die Diskussion im Plenum vertiefte die Erkenntnis, daß es notwendig ist, eine neue Qualität in der Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen und der Öffentlichkeit zu erreichen. Die Wirksamkeit des Gerichts muß auf der Aktivität der Volksvertretungen aufbauen. Deshalb ist die verstärkte Zusammenarbeit mit ihnen zu einer Kernfrage geworden. Einmütigkeit bestand darüber, daß Berichterstattungen vor den Volksvertretungen, die losgelöst von den auf der Tagesordnung der Volksvertretung stehenden ökonomischen und sonstigen Problemen erfolgen, nicht ihr Ziel erreichen können. Es gilt deshalb, insbesondere die im Kreis Bitterfeld mit Hilfe einer zentralen Brigade entwickelte und inzwischen auch im Bezirkstag, in einigen Kreistagen und in der Stadtverordnetenversammlung Leuna mit Erfolg praktizierte Methode der sachbezogenen Behandlung der ökonomischen mit den rechtlichen Fragen durchzusetzen. Das besondere Augenmerk muß dabei auf die JLösung dieses Problems in den Städten und Gemeinden gelegt werden, wobei neue Formen der Zusammenarbeit gefunden werden müssen. Hierbei wird eine entsprechende Qualifizierung aller Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei eine wesentliche Unterstützung sein. Ais schwierigste, aber auch wichtigste Aufgabe wurde die Forderung nach maximaler gesellschaftlicher Wirksamkeit des einzelnen Verfahrens angesehen. Auf diese Aufgabe müssen wir unsere ganze Kraft konzentrieren. Dabei muß vor allem die Gerichtskritik zum entscheidenden Instrument der Beseitigung von Hemmnissen aller Art entwickelt werden. Deshalb sollen Kritikbeschlüsse, die auch für gleichgelagerte oder ähnliche Betriebe und Bereiche typische Mängel aufzeigen, an diese abschriftlich mitgeteilt werden. Bei der Abfassung von Kritikbeschlüssen genügt es nicht mehr, nur allgemein auf Mängel und Mißstände hinzuweisen. Unter Angabe der konkreten Umstände muß vielmehr exakt festgestellt werden, welches Organ oder welche Person welche Mängel zu vertreten hat und in welcher Weise sich diese Mängel hemmend ausgewirkt haben. Nur auf diese Weise kann die Gerichtskritik wirksamer als bisher dazu beitragen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu fördern. Die Kritikbeschlüsse sollen kürtftig regelmäßig sofort mit dem Urteil öffentlich verkündet werden, damit sie mit Hilfe der demokratischen Massenkontrolle besser durchgesetzt werden können. Sie sollten n der Regel auch den neugeschaffenen Arbeiter- und-Bauern-Inspektionen übermittelt werden, wie überhaupt gerade mit diesen Organen noch Formen einer wirksamen Zusammenarbeit gefunden werden müssen. Es wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß für eine Gerichtskritik regelmäßig kein Raum mehr ist, wenn der Staatsanwalt bereits entsprechende Maßnahmen veranlaßt hat oder bereits Veränderungen in ausreichendem Maße erfolgten. Es darf in diesen Fragen kein Nebeneinander geben. Der Staatsanwalt muß bei seinen zur Beseitigung von Mängeln einzuleitenden Maßnahmen beachten, daß er der gerichtlichen Entscheidung, die allein erst endgültige Feststellungen im Ergebnis der Hauptverhandlung zuläßt, nicht vorgreifen darf. Jeder Gerichtskritik hat eine systematische Kontrolle darüber zu folgen, wie die für die Beseitigung der Hemmnisse Verantwortlichen ihre Aufgabe erfüllen. Es muß erreicht werden, daß vom Gericht keine Akten weggelegt werden, ohne daß im jeweiligen Bereich die festgestellten Mängel durch die dafür verantwortlichen Organe nicht durch die Gerichte! beseitigt worden sind. Auswertung des Plenums Die Plenartagung wurde bereits drei Tage später in Stützpunktberatungen mit allen Richtern des Bezirks seminaristisch ausgewertet. Es erwies sich als vorteilhaft, daß den Richtern vorher die folgenden Hauptfragen des Seminars mitgeteilt worden waren: 1. Auf welche Weise verschaffen sich die Rechtspflegeorgane der Kreise eine exakte Übersicht über den Stand und die Entwicklung der Kriminalität ihres Territoriums, und wie ermitteln sie hierbei die sachlichen und ökonomischen Schwerpunkte? 2. Welche Methoden sind zu entwickeln, um die im Einzelfall vorzunehmende Erforschung und Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Straftat zur entscheidenden Quelle der zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung zu leistenden analytischen Tätigkeit zu machen? 3. Auf welche Weise ist eine neue Qualität der Hauptverhandlung zu erreichen, damit sie zum wichtigsten gerichtlichen Instrument der Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten und ihrer nachfolgenden Beseitigung entwickelt wird? Wie sind eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Einzelentscheidung und die Beseitigung der darin festgestellten Ursachen und Bedingungen von Straftaten zu erreichen ? 4. Welche Methoden sind in der Zusammenarbeit der Gerichte mit den Volksvertretungen, ihren Organen und den gesellschaftlichen Kräften zu entwickeln, um wirksamer alle Formen von Gesetzesverletzungen zu überwinden? 5. Welche Anforderungen sind im Zusammenhang damit an die anleitende Tätigkeit des Bezirksgerichts, insbesondere an die Strafrechtsprechung, zu stellen? Die Stützpunktberatungen wurden mit einer gemeinsamen Richtertagung eingeleitet, in der eine generelle Auswertung der Plenartagung durch den Direktor des Bezirksgerichts erfolgte. Auf der Grundlage eines Seminarplanes wurde in den anschließend durchgeführten Seminaren an Hand von praktischen Beispielen besonders die Frage behandelt, wie am schnellsten Veränderungen erreicht werden können. Hervorzuheben ist die aktive Mitarbeit der in das Plenum berufenen Kreisgerichtsdirektoren, die bereits in Vorbereitung der Plenartagung die Thesen in Dienstbesprechungen gründlich behandelten und auch die Seminarleiter bei der Durchführung des Seminars sehr gut unterstützten. 526;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 526 (NJ DDR 1963, S. 526) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 526 (NJ DDR 1963, S. 526)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeit mit durch die Leiter und mittleren leitenden Kader, Die Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen, die im Prinzip für jeden bestehen sollten, sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur dann möglich, wenn Angaben über den konkreten Aufenthaltsort in anderen sozialistischen Staaten vorliegen. sind auf dem dienstlich festgelegten Weg einzuleiten.

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