Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 522

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 522 (NJ DDR 1963, S. 522); verfahren. Allgemein wird diese Bindung bejaht, jedoch gefordert, daß die Verurteilung bezüglich der Höhe des Schadensersatzes erst erfolgen soll, nachdem ein den Schadensersatzantrag spezifizierender Beschluß der Mitgliederversammlung vorliegt. Diese Forderung ist berechtigt, weil sie es den Genossenschaftsbauern ermöglicht, das Verhalten des Straftäters nach der Verurteilung zu berücksichtigen und den Schadensbetrag um die Summe zu verringern, die durch vorbildliche Arbeitsleistungen bereits erbracht ist. Die Gerichte haben in einer Reihe von Verfahren über Schadensersatzansprüche zu entscheiden, die gegen LPG-Mitglieder wegen Nichtleistung der Mindestarbeitseinheiten gestellt werden. Diese Verfahren bieten gute Möglichkeiten für eine erzieherische Einflußnahme. Das setzt aber voraus, daß die Ansprüche begründet sind. So ist es z. B. unzulässig, die Anzahl der Mindestarbeitseinheiten nach dem Umfang des ein-gebrachten Bodens und nicht je Person festzusetzen. Die LPG Leinefelde war in dieser unzulässigen Weise verfahren und hatte deshalb ungerechtfertigte Forderungen gestellt. Sie hatte den im ganzen Jahr eingetretenen Verlust durch die Anzahl der nichtgeleisteten Mindestarbeitseinheiten geteilt und von den Mitgliedern einen Betrag gefordert, der etwa doppelt so hoch lag wie der erarbeitete Wert der Arbeitseinheit. Ein solches Verfahren hilft der Genossenschaft nicht weiter. Es klärt nicht die Ursachen für die schlechte Arbeitsdisziplin der Mitglieder und hilft deshalb auch nicht, Kritik in der Mitgliederversammlung zu entwickeln. Deshalb ist es notwendig, daß der Vorstand der LPG sehr sorgfältig den Schaden feststellt. Das wird im Einzelfall oftmals schwierig sein, und es wird auf die Schätzung von Sachverständigen ankommen. Es gibt hierfür bereits eine Reihe von Erfahrungswerten, welche Verluste durch Verzögerungen in den Bestell-, Pflege- und Erntearbeiten eintreten können. Eine solche Errechnung des Schadens wird allen Mitgliedern sehr nachdrücklich die Auswirkungen schlechter Arbeitsdisziplin klarmachen und zu einer kritischen Atmosphäre in der Mitgliederversammlung führen. Dabei ist es durchaus möglich, daß der festgestellte Schaden höher oder auch niedriger als der eingetretene Verlust ist. Im letzteren Falle müssen Vorstand und Mitgliederversammlung sehr gründlich die gesamte Planung und Wirtschaftsführung überprüfen, um die Ursachen für diese Verluste aufzudecken. Ein weiterer Mangel dieser Methode der Schadensberechnung besteht darin, daß nicht geprüft wird, ob die Nichtleistung auf einem schuldhaften Verhalten des Mitgliedes beruht, insbesondere ob die Betreffenden zur Leistung der Arbeitseinheiten in der Lage waren bzw. für welche leichteren, ihren Fähigkeiten entsprechenden' Arbeiten sie hätten eingesetzt werden können. So haben in den Verfahren der LPG Leinefelde Mitglieder eingewandt, sie seien durch Alter und Invalidität nicht arbeitsfähig. In solchen Fällen liegt keine schuldhafte Nichtleistung vor, und es besteht keine Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen diese Mitglieder geltend zu machen. Versäumnisse bei der Werbung und Aufnahme können so nicht wiedergutgemacht werden. Hier wird der Weg zur Veränderung darin liegen, durch geduldige Überzeugungsarbeit jüngere Menschen, insbesondere Familienangehörige, für die genossenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Soweit es sich um LPGs vom Typ I und II handelt und entsprechend dem Viehbestand Naturalien zur Verfügung gestellt werden müssen, ist es nur möglich, den Preis zu berechnen, den die LPG beim Verkauf als Übersollmenge erzielen würde. Viele Genossenschaften rechnen die Naturalien nach den vom Ministerium für Landwirtschaft ausgearbeiteten Tabellen in Getreide- einheiten (GE) um und fordern je GE 45 DM. Dieser Betrag entspricht etwa dem Preis für eine GE guter Qualität als Übersollmenge. Daneben sind die Genossenschaftsmitglieder verpflichtet, die von der LPG für sie verauslagten SV-Beiträge (§§ 2 und 4 der VO über die Sozialpflichtversicherung der Mitglieder von LPG vom 19. Februar 1959 GBl. I S. 137 ) zurückzuerstatten. Alle diese Probleme müssen Gegenstand der Auseinandersetzungen in der Mitgliederversammlung sein. Entsprechen die Beschlüsse der LPG nicht den Anforderungen und werden sie auch nicht in einer angemessenen Frist nachgeholt, so ist die Klage abzuweisen. Klagt dagegen ein ausgetretenes oder ausgeschlossenes Mitglied auf Zahlung von Arbeitseinheiten, Bodenanteilen, Naturalien und Anteil an der Jahresendauszahlung und faßt die LPG in einer angemessenen Frist keinen Beschluß über materielle Verantwortlichkeit, so wird die Genossenschaft nach Feststellung der Ansprüche zu verurteilen sein. Ungenügend nutzen die Gerichte ihre Möglichkeiten aus, um mit Hilfe der Zivilrechtsprechung gegen die immer noch sehr hohen Viehverluste einzuschreiten. Sie sollten dahin wirken, daß die Genossenschaften solche Mitglieder materiell verantwortlich machen, die durch schuldhaftes Handeln Vieh- und Ernteverluste verursachen. Das geschieht gegenwärtig fast ausschließlich in den Fällen, in denen durch die Handlung ein Straftatbestand verwirklicht ist und Strafverfahren durchgeführt werden. Die erzieherische Rolle des LPG-Rechts wird hier noch zu wenig spürbar. Die Nichtausschöpfung der durch das Prozeßrecht gegebenen Möglichkeiten mindert den Erfolg vieler Verfahren. Insbesondere ist die Vorbereitung der Verfahren zu beanstanden. Nur in seltenen Fällen werden vorbereitende Anordnungen gern. § 237 b ZPO getroffen; die von den örtlichen Organen beigezogenen Sachverständigen werden nur unvollständig informiert; selten wirken Genossenschaftsbauern als Schöffen in diesen Streitigkeiten mit; die Gerichte machen keinen Gebrauch von der Möglichkeit, geeignete Verfahren in den LPGs selbst oder vor erweiterter Öffentlichkeit zu verhandeln. Diese Mängel müssen schnellstens überwunden werden. Die Bekämpfung der Rückfallkriminalität Die Bekämpfung der Rückfallkriminalität ist zu einem Schwerpunkt der Verbrechensbekämpfung überhaupt geworden. Die stärkste Konzentration vorbestrafter Täter zeigt sich bei den Angriffen gegen das Eigentum, dabei wiederum in besonderem Maße bei Verbrechen gegen das persönliche Eigentum3. Im Bezirk Neubrandenburg entfällt der größte Teil der Rückfalltäter auf die 18- bis 25jährigen, von denen die meisten das Ziel der Grundschule nicht erreicht haben und keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Auch der Alkoholmißbrauch spielt eine wichtige Rolle bei der Rückfallkriminalität. So wurden im Bezirk Neubrandenburg etwa 50 % der Rückfallstraftaten unter erheblicher alkoholischer Beeinflussung begangen. Aus der Analyse des Bezirksgerichts Neubrandenburg ergibt sich, daß Rückfallstraftaten häufiger nach Freiheitsstrafen als nach Strafen ohne Freiheitsentzug auftraten. Das ist darauf zurückzuführen, daß die zu Freiheitsstrafen verurteilten Täter uneinsichtiger und hartnäckiger sind als die zu Strafen ohne Freiheitsentzug verurteilten. Hinzu kommt, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der Täter, gegen die auf Freiheitsstrafen erkannt wurde, eine ausgesprochen asoziale Einstellung 3 Vgl. auch Buchholz, „Die Erforschung der Ursachen der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten und ihre Bekämpfung“, NJ 1963 S. 72. 522;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 522 (NJ DDR 1963, S. 522) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 522 (NJ DDR 1963, S. 522)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten und die Vereinbarung entsprechender organisatorisch-technischer Sicherungsmaßnahmen mit dem Gericht, um vorbeugend die bedeutendsten begünstigenden Bedingungen für die Gefährdung der Sicherheit der gerichtlichen Hauptverhandlurg-zu beseitigen. Das bezieht sich auch auf die Verbindungen Verhafteter zu Personen außerhalb der Untersuchungshaftanstalt, die nicht den gesetzlich zulässigen und mit der Untersuchungshaft unumgänglich verbundenen Einschränkungen unterliegen. Im Interesse der Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft werden jedoch der Zeitpunkt der Aufnahme und der Umfang persönlicher und postalischer Kontakte. Im Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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