Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 519

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 519 (NJ DDR 1963, S. 519); kam dieser Empfehlung fälschlicherweise auch nach. Auf den Protest des Staatsanwalts überprüfte das Bezirksgericht Magdeburg das Verfahren, und die Richter sprachen vor der Hauptverhandlung mit den Angehörigen der Brigade. Dabei stellte sich heraus, daß diese über den ganzen Sachverhalt nur durch die Angehörigen des Angeklagten und zwar in einer den Fall bagatellisierenden Weise unterrichtet worden waren. Die Brigade hatte bei ihrem Antrag 'an das Gericht lediglich die Arbeitsleistungen des Angeklagten vor Augen und ein falsches Bild von der großen Gesellschaftsgefährlichkeit seiner Tat. Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Rechtspflege heißt aber, daß Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht das Kollektiv des Angeklagten genau kennen müssen. Sie müssen prüfen, ob das Kollektiv den Sachverhalt kennt, ob es die Gefährlichkeit der Tat einschätzen kann, ob es den Angeklagten sorgfältig zu beurteilen vermag oder ob es sich nicht u. U. aus falschen Moralauffassungen heraus mit dem Angeklagten solidarisiert, statt zur Erforschung der objektiven Wahrheit und zur Findung einer gerechten Entscheidung beizutragen. Hätten die Rechtspflegeorgane des Kreises Burg diese Grundsätze beachtet, dann hätte es nicht zu der falschen Entscheidung des Kreisgerichts, die vom Bezirksgericht aufgehoben wurde, kommen können. * Das Präsidium hat mit dieser Form der Berichterstattung seiner Senate und einiger Bezirksgerichte über die Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses in der gerichtlichen Praxis einen Weg beschritten, der weiter verfolgt werden wird. Es wird in seinen Tagungen regelmäßig solche Berichte über die Erfüllung der-Hauptaufgabe auf Grund der Aufgabenstellung des Rechtspflegeerlasses entgegennehmen und die entsprechenden Maßnahmen zur Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte zwischen den Tagungen des Plenums des Obersten Gerichts ergreifen. &us davt pianatrtaguvtgan dar d$azirksCfariokta Erfahrungen aus den ersten Plenartagungen der Bezirksgerichte In den Monaten Mai, Juni und Juli führten die Bezirksgerichte ihre ersten Plenartagungen durch. Damit haben die Plenen als höchste Organe der Bezirksgerichte begonnen, auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses die Rechtsprechung der Kreisgerichte wissenschaftlich zu leiten, die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte zu sichern und die gesellschaftliche Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte zu kontrollieren und auszuwerten. Die Beratyngen der Plenen waren im allgemeinen sorgfältig vorbereitet und brachten vielfach gute Ergebnisse. Sie haben sich entsprechend der Aufgabenstellung durch den Rechtspflegeerlaß und das Oberste Gericht auf einen Schwerpunkt konzentriert, der im Bezirk von Bedeutung ist. In einigen Fällen war die Themenstellung jedoch zu breit, und das Thema wurde deshalb unkonzentriert behandelt. Dadurch wurde eine wissenschaftlich exakte Analyse der gesellschaftlichen Zusammenhänge der Rechtsprechung und ein entsprechender Beschluß zur einheitlichen und richtigen Anwendung der Gesetze und anderer Normativakte verhindert. Der Inhalt der Beratungen in den ersten Plenartagungen der . Bezirksgerichte läßt sich in vier Schwerpunkten zusammenfassen1 2: 1. Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen strafbarer Handlungen (Cottbus)*, 2. Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung (Magdeburg und Dresden), 3. Bekämpfung der Gesetzesverletzungen in der sozialistischen Landwirtschaft (Potsdam und Erfurt), 4. Bekämpfung der Rückfallkriminalität (Leipzig und . Neubrandenburg). 1 Der Redaktion lagen bei der Abfassung dieses Berichts nicht die Materialien aus allen Bezirken vor, so daß nicht alle Plenartagungen berücksichtigt werden können. Allein das uns zugängliche Material ist so umfangreich, daß wir uns im Bericht auf einige wichtige Fragen beschränken mußten. 2 Der Beschluß des Plenums des Bezirksgerichts Cottbus 1st an anderer Stelle dieses Heftes mit einer redaktionellen Anmerkung veröffentlicht. Eine Behandlung in diesem Bericht erübrigt sich daher, \ Die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung Die Gerichte müssen eine umfassende erzieherische Arbeit leisten; sie müssen die Werktätigen in stärkerem Maße unmittelbar an der Rechtsprechung teilnehmen lassen, mit ihnen gemeinsam die Ursachen von Rechtsverletzungen aufdecken und überwinden und einen Beitrag zur kollektiven, gesellschaftlichen Selbsterziehung der Bürger leisten. Die gesamte gerichtliche Tätigkeit muß so gestaltet sein, daß sie die Zusammenhänge zwischen der gesellschaftlichen Entwicklung und der Rechtsprechung herstellt, die Gesetzmäßigkeiten aufdeckt-, die dem individuellen, vom Gericht zu entscheidenden Konflikt zugrunde liegen, und am praktischen Fall die Initiative der Bürger hervorruft und fördert, gegen Gesetzesverletzungen sowie deren Ursachen und begünstigende Bedingungen in ihrem Bereich zu kämpfen. Die Ergebnisse der ersten Plenartagungen zeigen, daß die Gerichte diese gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung vielfach noch nicht erreicht haben. In vielen Fällen bleiben gute Gedanken im Anfang ihrer Verwirklichung stecken und werden nicht konsequent weiterverfolgt. Nicht immer werden die Möglichkeiten für ein gesellschaftliches Wirksamwerden der Rechtsprechung erkannt, oder die Durchsetzung wirkungsvoller Maßnahmen scheitert an arbeitsmethodischen Fragen. Routine, Gedankenlosigkeit und mangelnde Gründlichkeit und Wissenschaftlichkeit in der Arbeit der Gerichte mindern häufig den Erfolg, der erzielt werden könnte. Das wird z. B, in der Strafsache S 38/63 gegen den Sandstrahlbläser M. deutlich, die vor dem Kreisgericht Magdeburg-Südost verhandelt wurde. Der Angeklagte trank während der Arbeitszeit häufig Alkohol und bummelte mehrmals. Eines Tages zerschnitt er das Transportband seiner Maschine und machte es damit unmöglich, daß die Maschine in der Schicht eingesetzt werden konnte. Der Angeklagte richtete diese Zerstörung an, um während des Stillstands der Maschine Alkohol trinken zu können. Das Kreisgericht verurteilte ihn wegen schwerer Sachbeschädigung und hob im Urteil lediglich den Schaden hervor, der durch die Kosten für die Reparatur des Transportbandes ent- 519;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 519 (NJ DDR 1963, S. 519) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 519 (NJ DDR 1963, S. 519)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Personen richten Beschwerde sucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die richten,zu entlarven. Zielsetzung ist auch, für das offensive Vorgehen der Parteiund Staatsführung der Erkenntnisse zu erarbeiten, die die Ziele, Mittel und Methoden des Gegners sowie über Ursachen und begünstigende Bedingungen für Feindtätigkeit erarbeitet und auf dieser Grundlage entsprechende politisch-operative Maßnahmen eingeleitet notwendige Veränderungen herbeigeführt.

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