Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 517

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 517 (NJ DDR 1963, S. 517); gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln zu mobilisieren, die die Begehung strafbarer Handlungen begünstigen. So wurde z. B. in einem beim 4. Strafsenat anhängigen Rechtsmittelverfahren bekannt, daß der Rat des Stadtbezirks Dresden-West, Abteilung Innere Angelegenheiten, in bezug auf die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben eine ungenügende Arbeit leistet. Die Abteilung Innere Angelegenheiten hatte dem im August 1962 aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger K. zwar einen Arbeitsplatz nachgewiesen, sich aber nicht darüber informiert, ob K. mit diesem Betrieb ein Arbeitsrechtsverhältnis eingegangen war, und sich auch sonst nicht darum gekümmert, ob K. einer Arbeit nachging. So konnte es geschehen, daß K. mehr als fünf Monate lang nicht arbeitete, herumbummelte und schlechten Umgang hatte. Nachdem er erneut straffällig geworden war, wurde er am 4. Februar 1963 verhaftet. Der Senat hat in dieser Sache Gerichtskritik geübt und dabei ausgesprochen, daß die Abteilung Innere Angelegenheiten verpflichtet ist, sich Gewißheit darüber zu verschaffen, daß der entlassene Strafgefangene, dem sie einen Arbeitsplatz zugewiesen hat, auch diese Arbeit ständig ausübt. Der Senat hat darauf hingewiesen, daß die Abteilung in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Kräften des jeweiligen Wohnbereichs auf eine Arbeitsaufnahme hinwirken und in den Fällen, in denen sich der betreffende Bürger gleichwohl unbegründet seiner Pflicht zur Arbeit entzieht, ggf. die Anordnung der Arbeitserziehung durch das zuständige Gericht verlangen muß. Diese Gerichtskritik hätte bereits das Bezirksgericht Dresden, bei dem das Verfahren in erster Instanz anhängig war, erlassen müssen. Das Bezirksgericht ist vom 4. Strafsenat entsprechend belehrt worden. Einen entscheidenden Schritt in der Zusammenarbeit mit zentralen staatlichen Organen zur Beseitigung straftatbegünstigender Umstände in bestimmten Wirtschaftszweigen hat der 4. Strafsenat in der Strafsache 4 Ust 1/63 getan. Hier wurde im Bereich der Getränkeversorgung (VEB-K-Getränke) festgestellt, daß Mängel in der staatlichen Kontrolltätigkeit und in der Behandlung des Leergutes durch die Betriebe (völlig ungenügende Kontrolle des Leergutrücklaufs) die Begehung von Straftaten wesentlich begünstigt hatten. Da dem Senat bekannt war, daß im Bezirk Suhl ähnliche Verfahren aus dem Wirtschaftsbereich der Getränkeindustrie bzw. Getränkeversorgung anhängig gewesen waren, hat er diese Materialien angefordert und unter dem Gesichtspunkt der in diesem Verfahren zutage getretenen straftatbegünstigenden Umstände ausgewertet. Es ergab sich, daß hier im wesentlichen die gleichen Mängel in der staatlichen Leitungstätigkeit und in der Leitungstätigkeit der Betriebe wie in der Strafsache 4 Ust 1/63 Vorlagen. Nach Erörterung des gesamten Fragenkomplexes mit dem Ministerium der Finanzen wurden die Schlußfolgerungen aus der Auswertung der Verfahren den Abteilungen Staatseinnahmen, Örtliche Industrie und Kontrolle und Revision beim Ministerium der Finanzen sowie der Abteilung Lebensmittelindustrie beim Volkswirtschaftsrat in einem Hinweisschreiben übermittelt. Darin wurde empfohlen, die örtlichen Räte anzuleiten, daß sie darauf hinwirken, daß a) mindestens einmal jährlich vollständige Revisionen durchgeführt werden, wie dies in der Verordnung über die Finanzrevision in den staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen und in den Betrieben und Verwaltungen der volkseigenen Wirtschaft vom 6. November 1952 (GBl. S. 1192) festgelegt ist; b) die Fachabteilungen, insbesondere die Hauptbuchhalter dieser Abteilungen, eine Anleitung der kreisgeleiteten Betriebe auch in bezug auf die Handhabung des volkseigenen Rechnungswesens vornehmen; c) die Behandlung des Leergutes durch die Betriebe entsprechend der Anweisung über die Behandlung von Leergut in den Brauereien, in den Betrieben, die alkoholfreie Getränke herstellen, und in den Abfüllbetrieben aller Eigentumsformen, die der Volkswirtschaftsrat Leiter der Lebensmittelindustrie am 20. März 1963 erlassen hat, erfolgt; d) Haustrunk, soweit er gewährt werden darf, nicht durch Bezahlung abgegolten wird; e) die Brauereien und Getränke-Abfüllbetriebe bzw. andere Großhandelsorgane verpflichtet werden, für eine wirksame Kontrolle des Leergutrücklaufs zu sorgen. Die über den Einzelfall hinausgehende Erforschung von kriminalitätsbegünstigenden Umständen für einen bestimmten Wirtschaftszweig ist eine geeignete Methode, um die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung zu erhöhen. Sie sollte auch von den anderen Senaten übernommen werden. Die Senate des Obersten Gerichts müssen, um eine umfassende Kenntnis ihrer speziellen ökonomischen Probleme zu erlangen und damit die Voraussetzung für eine hohe Qualifikation der Rechtsprechung zu schaffen, mit den zuständigen staatlichen Organen und der Wirtschaft kontinuierlich Zusammenarbeiten. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen müssen im Kollegium für Strafsachen beraten werden, damit sie allseitig für die Rechtsprechung genutzt werden können. Ferner müssen die Stellungnahmen zu den Hinweisschreiben und Gerichtskritiken der Senate regelmäßig im Kollegium ausgewertet werden. Auf diese Weise erhält das Oberste Gericht einen Überblick über die Wirksamkeit seiner Rechtsprechung in bezug auf die Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen und kann Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit auf diesem Gebiet festlegen. * Die Rechtsprechung des Bezirksgerichts Cottbus orientiert die Kreisgerichte konsequent auf den Schutz des sozialistischen Eigentums als der ökonomischen Grundlage unserer Entwicklung. Auch die Entscheidungen der Kreisgerichte arbeiten im allgemeinen die ökonomische Seite der Straftaten heraus und kommen bei der Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, der Beurteilung der Täterpersönlichkeit und der Strafzumessung zu richtigen Ergebnissen. Dennoch gibt es einige Fälle, in denen trotz hohen materiellen Schadens auf bedingte Verurteilung erkannt wurde. Hier wurden meist positive Eigenschaften des Täters von der zugrunde liegenden Tat losgelöst betrachtet und bei der Strafzumessung überbewertet. So hat z. B. das Kreisgericht Herzberg in einer Strafsache gegen fünf Blitzschutzmonteure, die durch falsche Aufmaße bei der Montage und unrichtige Angaben über verbrauchtes Material rund 200 Auftraggeber um mehr als 10 000 DM geschädigt hatten, entgegen dem Antrag des Staatsanwalts bei allen Angeklagten bedingte Verurteilungen ausgesprochen. Das Kreisgericht hat seinen Strafausspruch damit begründet, daß die Angeklagten gute fachliche Arbeit leisten und auf den Baustellen keine Kontrollen stattgefunden hätten. Da aber in letzter Zeit im Bezirk eine Reihe von Verfahren wegen Preisverstoßes und Betruges zum Nachteil von Bürgern durchgeführt werden mußten, hätte das Kreisgericht erkennen müssen, daß das Abweichen vom Strafantrag des Staatsanwalts 517;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 517 (NJ DDR 1963, S. 517) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 517 (NJ DDR 1963, S. 517)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X