Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 516

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 516 (NJ DDR 1963, S. 516); unmöglich ohne exakte und umfassende Erforschung und Kenntnis der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen. Hier wird noch einmal deutlich, daß alle Richter und Schöffen, wie überhaupt alle Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane, noch große Anstrengungen unternehmen müssen, um über die richtige Entscheidung hinaus in jedem Straf- oder Zivilverfahren die Grundlage für eine breite gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung, für die volle Mobilisierung aller gesellschaftlichen Kräfte, für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu schaffen. Auf dem Wege zu einer gesellschaftlich wirksamen Rechtsprechung In der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte kommt es gegenwärtig vor allem darauf an, die Arbeit der Gerichte bei der Gewährleistung des Schutzes des sozialistischen Eigentums sowie des Lebens, der Gesundheit und der sonstigen Rechte der Bürger so zu verändern, daß die Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses des Staatsrats allgemein sichtbar wird. Dabei steht die Mitwirkung der gesamten Bevölkerung bei der Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere bei der Aufdeckung der Ursachen von Straftaten und der sie begünstigenden Bedingungen, im Mittelpunkt der gerichtlichen Tätigkeit. Das Präsidium des Obersten Gerichts hat in seiner Sitzung am 17. Juli 1963 kontrolliert, wie diese Hauptaufgabe in der Praxis der Strafsenate des Obersten Gerichts sowie der Bezirksgerichte Cottbus und Magdeburg verwirklicht wird. Hierzu hatte das BG Cottbus speziell die Strafrechtsprechung zum Schutze des sozialistischen Eigentums und das BG Magdeburg die Rechtsprechung auf dem Gebiet der Bekämpfung der Gewaltverbrechen, einschließlich der Sexualverbrechen, analysiert. Alle drei Berichte zeigen, wo wir in der Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses gegenwärtig stehen. Die Erforschung und Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten unter weitester Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte ist dabei die wichtigste Aufgabe, die gelöst werden muß, um die Strafrechtspflege eng mit den Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung zu verbinden. * Die Hauptursache für fehlerhafte Entscheidungen der Instanzgerichte, mit denen sich die Strafsenate des Obersten Gerichts in der letzten Zeit zu befassen hatten, liegt darin, daß die Tat isoliert von ihren konkreten Ursachen, Umständen und Folgen betrachtet und insbesondere ihr gesellschaftlicher Zusammenhang nicht beachtet wird. Infolgedessen wird weder der Einzelfall richtig behandelt, noch hat das Gericht zur Lösung des zugrunde liegenden Konflikts beigetragen und entsprechend der Problematik des Falles den Staats- oder Wirtschaftsorganen Hinweise gegeben. Hier mußte der Schwerpunkt der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts liegen. Als gutes Beispiel ist die Anleitung zu erwähnen, die der 3. Strafsenat dem Bezirksgericht Cottbus in seinem Urteil 3 Ust III 50/62 gegeben hat. Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Der Angeklagte hatte Abfallmaterial aus einem Reifenwerk nach zusätzlicher Bearbeitung für Reifenrunderneuerungen verwendet. Obwohl das Gutachten in sich widersprüchlich war und begründete Anhaltspunkte dafür Vorlagen, daß das vom Angeklagten nach Bearbeitung verwendete Material die Kennziffern des im Entwurf vorliegenden Standards für Reparaturmaterial erreichte, hat das Bezirksgericht, ohne die noch erforderliche Sachaufklärung durch Anhörung eines kompetenten Sachverständigen vorzunehmen, die Geeignetheit des Materials für Runderneuerungen verneint und den Angeklagten wegen Verstoßes gegen die Preisstrafrechtsverordnung verurteilt. Das Bezirksgericht hat die diesem Verfahren zugrunde liegende ökonomische Frage Verwendung von Abfallmaterial nach dem bestmöglichen ökonomischen Nutzen gar nicht erkannt und deshalb eine Entscheidung getroffen, die den gesellschaftlichen Erfordernissen nicht gerecht wurde und das Gesetz verletzte. Der 3. Strafsenat des Obersten Gerichts hat das Bezirksgericht auf diese ökonomische Frage hingewiesen und die Durchführung einer ergänzenden Beweisaufnahme angeordnet. Sollte sich dabei heraussteilen, daß das Abfallmaterial des Reifenwerks durch eine Nachbearbeitung für Runderneuerungen oder zumindest für bestimmte Zwecke bei der Runderneuerung, zum Beispiel als Zwischenmaterial, verwendbar ist, dann wird dem Volkswirtschaftsrat ein entsprechender Hinweis gegeben werden. Eine zu enge Auffassung von der Anleitung durch die Rechtsprechung und von der Gestaltung der Rechtsmittel- und Kassationsurteile zeigt sich in der Entscheidung 2 Zst II 11/63 des 2. Strafsenats des Obersten Gerichts: Das Kreisgericht hatte den Angeklagten u. a. auch wegen zweier Handlungen verurteilt, wegen derer er gar nicht angeklagt war. Zu dieser Ungesetzlichkeit kam noch hinzu, daß es eine dieser Handlungen fälschlich als ein Wirtschaftsvergehen beurteilt hatte, obwohl sie strafrechtlich überhaupt nicht relevant war. Der fehlerhaften Rechtsauffassung des Kreisgerichts lag eine falsche Einschätzung wirtschaftlicher Vorgänge in der LPG zugrunde. Um der Tendenz einer von der Wirklichkeit losgelösten Betrachtung ökonomischer Probleme wirksam zu begegnen, hätte der 2. Strafsenat in seinem Urteil dazu Stellung nehmen müssen. Statt dessen hat er nur, wenn auch sehr prinzipiell, dargelegt, daß niemand wegen einer Handlung verurteilt werden dürfe, wegen derer er nicht angeklagt ist. Auf die fehlerhafte rechtliche Beurteilung der Handlung selbst ist der Senat im Urteil nicht eingegangen und hat dies damit begründet, daß insoweit nicht angeklagt war. Er hat die Mängel in einem gesonderten Schreiben an das Kreisgericht gerügt. Wenn aber in dem Urteil eines unteren Gerichts eine falsche Rechtsauffassung vertreten wird, die dazu geführt hat, daß eine strafrechtlich nicht bedeutsame Handlung als Straftat beurteilt wurde, dann muß ihr auch in der Rechtsmittel- oder Kassationsentscheidung entgegengetreten werden. Das ist aus zweierlei Gründen erforderlich. Einmal ist das Urteil im Gegensatz zu einem Hinweisschreiben für das Instanzgericht wie auch für den Staatsanwalt gleichermaßen verbindlich und deshalb die wirksamere Form der Anleitung. Zum anderen muß aber auch der Bürger wissen, daß er nicht nur deshalb nicht verurteilt werden kann, weil es an der erforderlichen Anklage mangelt, sondern weil seine Handlung auch keine Straftat ist. Das aber kann er nur aus dem Urteil erfahren. In stärkerem Maße haben die Strafsenate des Obersten Gerichts auch von der Gerichtskritik Gebrauch gemacht, um die gesellschaftlichen Kräfte für den Kampf 516;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 516 (NJ DDR 1963, S. 516) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 516 (NJ DDR 1963, S. 516)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß -sicl der neueingestellte Angehörige anif Anforderungen Probleme einstelJ muß, die sich aus dem Charakter der Verpflichtung als Berufssoldat r? ergeben.

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