Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 510

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 510 (NJ DDR 1963, S. 510); Der Angeklagte hat auch an den abschließenden Beratungen zum slowakischen Judenkodex mitgewirkt und sich auf diese Weise am Zustandekommen dieses Gesetzes beteiligt. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde auch die jüdische Bevölkerung der Slowakei terrorisiert, mißhandelt, ausgesiedelt und zu Tausenden vernichtet. Audi an der Entrechtung und Versklavung des polnischen Volkes hat sich der Angeklagte insbesondere durch seine Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Slaatsangehörigkeitsregelungen und des Volkslistenverfahrens sowie der Ausarbeitung der Polenstrafrechtsverordnung in erheblichem Umfange beteiligt. Er ist dadurch mitverantwortlich an dem ungewöhnlichen Ausmaß des faschistischen Terrors, dem die polnische Bevölkerung ausgeliefert war und der sechs Millionen Menschen vernichtete. Die von der Abteilung I des Reichsministeriums des Innern unter Mitwirkung des Angeklagten ausgearbeiteten und von ihm zum großen Teile kommentierten gesetzlichen Bestimmungen über die Staatsangehörigkeit waren auch eines der wichtigsten Instrumente bei der Verwirklichung der Germanisierungs-politik in den zeitweilig besetzten Gebieten der Sowjetunion. Damit hat er auch für die Bevölkerung dieser Gebiete die Grundlagen geschaffen, auf denen ausgesondert, deportiert, mißhandelt und ein großer Teil der Bevölkerung vernichtet wurde. Mit welcher Rigorosität der Angeklagte die Ziele der faschistischen Eroberer verfolgte, ist deutlich erkennbar an seinem Verhalten bei den Abschlüssen von Staatsverträgen über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen mit Litauen und der Tschechoslowakischen Republik. Die unter seiner maßgeblichen Mitwirkung ausgearbeiteten Dokumente über einen Friedensvertrag mit Frankreich sollten durch den Raub von 50 000 km2 französischen Territoriums mit 7 100 000 Bewohnern die Vorherrschaft Hitler-Deutschlands für alle Zeit sichern und Frankreich den Status einer Kolonie geben. Zur Vorbereitung wurden auf der Grundlage der von Globke ausgearbeiteten Bestimmungen über die Staatsangehörigkeit Tausende Lothringer und Elsässer in die südliche Zone Frankreichs vertrieben und mehr als hunderttausend Personen in die östlichen Gebiete des Reiches bzw. nach Polen deportiert. Gleichzeitig wurden Deutsche aus dem Saargebiet und aus Westfalen in Lothringen angesiedelt. Die von dem Angeklagten ausgearbeiteten oder unter seiner Mitwirkung oder Verantwortung als Vorgesetzter zustande gekommen und durchgesetzten Rassen- und Staatsangehörigkeitsregelungen waren die Grundlage für Zwangsarbeit, Deportierung, Verfolgung, Mißhandlung und Tötung der Zivilbevölkerung der zeitweilig besetzten Gebiete in der Sowjetunion, in Polen, in der Tschechoslowakei, in Jugoslawien, in Italien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Belgien und Holland. Die faschistische Rassen- und Volkstumspolitik, wie sie in den Bestimmungen und Maßnahmen zur sogenannten Germanisierung und in der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung der überfallenen europäischen Staaten zum Ausdruck kommt, verwirklicht die Tatbestände der Kriegsverbrechen (Art. 6 Buchst, b des IMT-Statuts). Kriegsverbrechen liegen auch insoweit vor, als durch die Mitwirkung des Angeklagten an der Regelung der Protektoratsangehörigkeit für die Bürger der ehemaligen Tschechoslowakei ein entscheidender Beitrag zur Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen tschechoslowakischer bzw. britischer Staatsangehörigkeit geleistet worden ist. Die gleichen Handlungen des Angeklagten und auch die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung Deutschlands sind auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 6 Buchst, c des IMT-Statuts), sie ermöglichten und sanktionierten Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen und stellten Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen an fast allen Völkern Europas dar. Die Verwirklichung der genannten Tatbestände des IMT-Statuts ist, soweit es sich um Tötungsverbrechen handelt, gleichzeitig Mord im Sinne des § 211 StGB. Die Handlungen des Angeklagten sind durch den tatsächlichen und zeitlichen Zusammenhang sowie die Gleichartigkeit der Begehung als ein fortgesetztes Verbrechen charakterisiert. IV Die subjektive Seite der Verbrechen des Angeklagten im einzelnen Eine Verurteilung nach Art. 6 Buchst, b und c des IMT-Statuts und § 211 StGB setzt voraus, daß dem Angeklagten nachgewiesen ist, daß er den jeweiligen Tatbeitrag zur Mitwirkung an den faschistischen Massenverbrechen vorsätzlich geleistet hat. Die Bestimmung des Vorsatzes zur Begehung der genannten Verbrechen ergibt sich aus der Struktur und der Eigenart der faschistischen Verbrechen als staatlich organisierter, durch eine Vielzahl von Institutionen durchgeführter Massenverbrechen. Daß das faschistische Regime in einem Inferno des Verbrechens enden mußte, war schon vor dem Machtantritt der Nazipartei deutlich geworden. Die Kommunistische Partei Deutschlands und mit ihr viele andere demokratische Kräfte des deutschen Volkes hatten dies vorausgesagt, noch ehe der Faschismus zur Macht gelangte, und sie hatten dies während der ganzen Zeit der Herrschaft des Nazifaschismus immer und immer wiederholt. Der verbrecherische Charakter dieses Regimes ging auch aus den Forderungen der Führung der Nazipartei und aus ihrer Presse selbst hervor. Er wurde schließlich für jeden, der wie der Angeklagte in maßgeblicher Position Einblick in die Methoden der Durchführung dieser Politik hatte, von Tag zu Tag und von Jahr zu Jahr deutlicher erkennbar. Bei der Beurteilung der Handlungen des Angeklagten ist davon auszugehen, daß der Angeklagte stets in dem Bestreben gehandelt hat, dem faschistischen Regime dienstbar zu sein und dessen imperialistische und militärische Ziele durchzusetzen. So sehr dies auch den Angeklagten als einen dienstbeflissenen und übereifrigen Beamten der faschistischen Ministerialbürokratie charakterisiert, der sich vorbehaltlos dem Verbrechen der Nazi-Regierung verschrieben hat, so würde diese idologische Haltung des Angeklagten zu einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Verbrechens des Massenmordes allein noch nicht genügen. Die Handlungen des Angeklagten bei der Verwirklichung der faschistischen Herrenmenschen- und Herrenrassenpolitik in Gestalt der verbrecherischen Judenverfolgung und der Germanisierungspolitik sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit und, „da sie für Millionen Menschen den Tod zur Folge hatten,“ zugleich Verbrechen des Mordes. Der Angeklagte war sich der Unmenschlichkeit dieser Verbrechen von 510;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 510 (NJ DDR 1963, S. 510) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 510 (NJ DDR 1963, S. 510)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die konspirative Gewinnung operativ bedeutsamer Informationen und Beweise sowie auf die konspirative Einleitung und Realisierung vorbeugender und Schadensverhütender Maßnahmen mit einer hohen politisch-operativen Wirksamkeit auszurichten.

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