Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 50 (NJ DDR 1963, S. 50); festzustellen, welche positiven Züge es in der Entwicklung des Täters gibt, die den Prozeß der Überwindung dieser alten Überreste stützen können und an die das Gericht wie auch die gesellschaftlichen Organe in ihrer Tätigkeit anknüpfen können. Diese Frage kann nicht schematisch geklärt werden, sondern ist im Grunde in jedem Verfahren auf neue Art zu stellen. Die zweite Frage, die das Gericht stellen und beantworten muß, bezieht sich auf die äußeren, in den konkreten Bedingungen unseres gesellschaftlichen Lebens liegenden Umstände, die dazu beigetragen haben, daß sich eine solche Einstellung nicht nur entwickeln, sondern auch in die Tat umsetzen konnte. Aus der Antwort muß hervorgehen, warum eine strafbare Handlung begangen wurde. Im Unterschied zum Kapitalismus wirken ja unsere Ordnung, unsere gesellschaftlichen Verhältnisse der Kriminalität entgegen, verhind-dern sie die Begehung krimineller Handlungen, was durch die unterschiedliche Kriminalitätsziffer in beiden deutschen Staaten deutlich genug nachgewiesen wird. Wo also dennoch eine solche Handlung begangen wird, müssen bestimmte Mängel, Schwächen oder oft auch direkte Fehler beim sozialistischen Aufbau entscheidend dazu beigetragen haben, wie z. B. Disproportionen, Mängel in der Leitungstätigkeit, Mißachtung des Prinzips der materiellen Interessiertheit, Schwächen in der kulturellen und Erziehungsarbeit und anderes. Diese Umstände gilt es ebenfalls aufzudecken, und in der Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane sind selbst Hinweise zu ihrer Beseitigung zu geben. Hierin liegt auch vor allem die Bedeutung, die die Grundsätze zum Erlaß des Staatsrates über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege der Gerichtskritik geben. Allein die Aufklärung dieser Umstände' ist auch für die Feststellung der individuellen Verantwortlichkeit des Täters von erheblicher Bedeutung. Es ist sehr wesentlich, festzustellen, ob die Begehung der Handlung durch solche objektiven Umstände oder Fehler erleichtert wurde, oder ob die Handlung unter direkter Mißachtung der dem Täter gebotenen Möglichkeiten einer sozialistischen Entwicklung seiner Persönlichkeit und Befriedigung seiner Bedürfnisse begangen wurde. Man kann mit einigen Einschränkungen sagen, daß sich die erste von mir genannte Frage auf die Ursachen der Handlung, die zweite auf die Aufdeckung ihrer begünstigenden Bedingungen bezieht. Das bedeutet aber nicht, daß etwa die zweite Frage weniger wichtig wäre als die erste. Denn jede Ursache kann nur unter bestimmten Bedingungen wirksam werden, und der Kampf gegen die begünstigenden Bedingungen der Kriminalität ist ein sehr wichtiger Faktor, um auch ihre Ursachen selbst auszuräumen. Zur Beurteilung der Person des Täters Die Untersuchung der Ursachen der Kriminalität wurde an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ von einer kleinen Gruppe von Strafrechtswissenschaftlern zusammen mit einem Studentenzirkel durchgeführt. Gleichzeitig wurde eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Justizorganen, den Untersuchungsorganen und der Volksvertretung hergestellt. Die Untersuchung beschränkte sich zunächst auf die Bereiche des Bauwesens und der Landwirtschaft in zwei Kreisen. Die Arbeitsweise der Gruppe bestand darin, daß in diesen Bereichen zunächst sämtliche Akten nach einem vorher ausgearbeiteten Fragespiegel durchgearbeitet wurden. Im Anschluß daran wurden dann ebenfalls an Hand des Fragebogens weitergehende Untersuchungen im Betrieb, in der LPG, im Wohngebiet und in Aussprachen mit dem Täter selbst geführt. Im ersten Abschnitt des Fragebogens wurden einige allgemeine Fragen zur Person, wie Name, Geburtstag, Einkommen, aber auch soziale Herkunft, Schulbildung, gesellschaftliche Entwicklung, Vorstrafen aufgeführt. In den folgenden Abschnitten wurde auf das Tatgeschehen und die staatliche oder gesellschaftliche Reaktion eingegangen Der umfangreichste Teil des Fragebogens diente der Bestimmung der Ursachen und Bedingungen der Handlung. Hier ging es um folgende, noch weiter unterteilte Fragenkomplexe: 1. Entwicklung und Erziehung bis zur Berufsausbildung a) Erziehung und Situation im Elternhaus b) Erziehung in der Schule und Schulabschluß c) Gesellschaftspolitische Erziehung (Pionierorganisation, FDJ) 2. Entwicklung des Täters in der Berufsausbildung a) Lehrstelle und Ergebnis der Lehre b) Erziehung zur Arbeitsdisziplin in der Lehre c) Erzieherische Rolle der Berufsschule 3. Einfluß des Arbeitskollektivs a) Art des Kollektivs b) Entwicklungsstand des Kollektivs (Planerfüllung, Arbeitsdisziplin, Kollektivgeist, kulturelles Leben u. a.) c) Positive und negative Traditionen im Kollektiv 4. Kulturelles Niveau des Täters a) Kulturelle Betätigung nach Abschluß der schulischen Erziehung b) Einfluß der gesellschaftlichen Organisationen hinsichtlich der Hebung des kulturellen Niveaus c) Unmittelbarer Einfluß bürgerlicher Ideologie (Westfernsehen, Schundliteratur ü. ä.) 5. Einflüsse im Wohnbereich a) Freizeitgestaltung b) Wohnverhältnisse 6. Subjektiv-psychologische Umstände beim Täter a) Temperament, Charakter b) Willensstärke c) Tiefe seiner gesellschaftswidrigen Einstellung d) Umgang mit Geld e) Neigungen und Hobbys f) Neigung zum Alkohol 7. Objektive begünstigende Umstände a) Staatliche und wirtschaftliche Leitungstätigkeit b) Wachsamkeit und Kontrolle c) Verwirklichung des Prinzips der materiellen Interessiertheit d) Einstellung des Kollektivs im Betrieb zu gesellschaftlichen Werten und zur sozialistischen Entwicklung e) Qualiftzierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ihre Inanspruchnahme Die verschiedenen hier angeführten Umstände sind bei 1 den einzelnen Straftaten natürlich von unterschiedlichem Gewicht. In ihrer Gesamtheit lassen sie aber bereits gewisse Schlüsse auf die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der jeweiligen Handlung zu. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen lassen wegen der geringen Anzahl der untersuchten Fälle noch keine umfassenden allgemeingültigen Schlußfolgerungen zu. Einige Resultate liegen aber bereits vor und können jedenfalls zur Diskussion gestellt werden. Vor allem hat die Untersuchung der Verfahren gezeigt, daß die Verfahrensakten und als logische Folge dessen insbesondere die Urteile völlig ungenügende Hinweise zur Person des Täters enthalten. Die zahlreichen berechtigten Hinweise in der Vergangenheit, die Gesamtheit der Umstände der Handlung und insbesondere die Täterpersönlichkeit stärker zu beachten, sind in einer Reihe von Fällen vereinfacht, schematisch ver- 50;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 50 (NJ DDR 1963, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 50 (NJ DDR 1963, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Willens zur Wiedergutmachung. Wie bei jeder Werbung kommen auch bei der Überwerbung mehrere Motive, wenn auch unterschiedlichen Grades, zum Tragen.

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