Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 5 (NJ DDR 1963, S. 5); Im Bezirk Potsdam haben eine Reihe von Gerichten bereits gute Erfolge in der Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung nach der Hauptverhandlung erreicht, insbesondere durch eine engere Zusammenarbeit mit sozialistischen Kollektiven in den Betrieben. Besonders hervorzuheben ist die Arbeit des Kreisgerichts Königs Wusterhausen im VEB Schwermaschinenbau „Heinrich Rau“ Wildau, über die Z o c h in NJ 1962 S. 650 ff. berichtet hat. Dank der guten Erziehungsarbeit in den Brigaden ist keiner der bedingt Verurteilten bisher rückfällig geworden. Auch die Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen hat in einzelnen Betrieben zu positiven Auswirkungen auf das Produktionsaufgebot geführt. Dabei konnten gleichzeitig Erscheinungsformen einer „Betriebsjustiz“ überwunden werden. Ein gutes Beispiel für die Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte durch das Bezirksgericht gab der amtierende Direktor des Bezirksgerichts Leipzig. Er analysierte die Freisprüche, die die Kreisgerichte im 2. und 3. Quartal 1962 ausgesprochen hatten. In der Mehrzahl wären die Freisprüche nicht notwendig gewesen, wenn die Ermittlungsverfahren sorgfältiger durchgeführt worden wären und die Richter im Eröffnungsverfahren gründlicher geprüft hätten. In vielen Fällen hätte die Sache durch Einstellung zum Abschluß gebracht werden müssen. Offensichtlich werden noch immer Verfahren ohne genaue Kenntnis des Akteninhalts eröffnet, und einige Richter unterschätzen die eigenverantwortliche Prüfung, die ihnen die StPO vorschreibt. Kritisch eingeschätzt wurde auch die Strafbefehlspraxis einiger Gerichte des Bezirks Leipzig. In den meisten Fällen wären Hauptverhandlungen erforderlich gewesen bzw. hätte die Sache der Konfliktkommission übergeben werden können. Die Analyse zeigte, daß das Strafbefehlsverfahren mit der sozialistischen Rechtspflege unvereinbar ist und daß von ihm künftig nicht mehr Gebrauda gemacht werden sollte. Die Praxis der Übergabe von geringfügigen Strafsachen an die Konfliktkommissionen im Bezirk Magdeburg ist als gut einzuschätzen; jedoch gibt es noch Mängel in der Zusammenarbeit der Gerichte mit den Konfliktkommissionen, insbesondere bei deren Qualifizierung. So gab in einem Fall das Kreisgericht Kalbe (Milde) eine Strafsache gegen einen Arbeiter, der 57 DM unterschlagen hatte, an die Konfliktkommission des Betriebes ab. Auf Grund eines falschen, sektiererischen Verhaltens des Vorsitzenden verließ der Arbeiter demonstrativ die Beratung der Konfliktkommission. Das Kreisgericht führte daraufhin das Verfahren durch und verurteilte den Arbeiter zu einer unbedingten Gefängnisstrafe. Anstatt dem Konfliktkommissionsvorsitzenden sein falsches Verhalten klarzumachen, ging das Kreisgericht den „bequemeren“ Weg der Verurteilung des Arbeiters. Auf die Berufung hin korrigierte das Bezirksgericht nicht nur die überhöhte Strafe des Kreisgerichts, sondern erläuterte auch in einer Aussprache mit der Kon-* fliktkommission die Grundsätze der sozialistischen Rechtspflege und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen. In der weiteren Diskussion ging es insbesondere um die Qualifizierung der Richter. Es ist eine bekannte Tatsache, daß viele Richter sowohl gute als auch fehlerhafte Entscheidungen fällen, und das verdeutlicht die Kompliziertheit bei der Überwindung von Mängeln in der Rechtsprechung. Es zeigt sich z. B. auch bei qualifizierten Richtern, daß noch immer dogmatische Auffassungen weiterwirken. Sie äußern sich u. a. in der Begründung der Gesellschaftsgefährlichkeit der Straftat, indem eine abstrakte Gesellschaftsgefährlichkeit beschrieben wird, die oft nicht identisch mit der Begründung des Strafmaßes im Urteil ist. Entsprechend der Forderung Walter Ulbrichts, die Diskussion über die Grundsätze des Entwurfs des Staats- ratserlasses an Hand von konkreten Beispielen zu führen, wurden in der Beratung im Ministerium der Justiz viele Fälle aus der Rechtsprechungspraxis analysiert und daraus Schlußfolgerungen für die Anleitung durch die Bezirksgerichte gezogen. Die Diskussion war sachbezogen und erbrachte eine reale Einschätzung des Standes der Arbeit seit dem 24. Mai 1962. Sie zeigte das Bemühen, die guten Beispiele zu verallgemeinern und Mängel und Schwächen, wie sie z. B. in der Schöffenarbeit und in der Einbeziehung der Kollektive der Werktätigen in die Bekämpfung der Kriminalität bestehen, zu überwinden. * Die Tagung der Richter des Obersten Gerichts mit den Direktoren der Bezirksgerichte wurde mit grundsätzlichen Bemerkungen vbn Präsident Dr. Toeplitz über die politische Bedeutung des Entwurfs des Staatsratserlasses eingeleitet, die mit der Analyse von Kassa-5 tionsverfahren verbunden waren, in denen sich typische Fehler der Rechtsprechung der Kreisgerichte und Bezirksgerichte gezeigt hatten. Ausführlich beschäftigte sich der Präsident mit Mängeln in der Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit, insbesondere mit Problemen der Kausalität und der Schuld in Verkehrs- und Arbeitsschutzsachen. Er lenkte die Aufmerksamkeit der Anwesenden ferner auf die Notwendigkeit, die Hauptverhandlung qualifiziert durchzuführen. Die Hauptverhandlung muß in ihrem Ablauf und Inhalt dem Charakter unseres Staates entsprechen; die sozialistischen Beziehungen zwischen Staat und Bürger müssen sich auch hier widerspiegeln. Es ist Schluß zu machen mit allen Erscheinungsformen eines herzlosen Verhaltens gegenüber dem Angeklagten; die Verhandlung muß von einer ruhigen Sachlichkeit getragen sein und dazu dienen, daß ein Vertrauensverhältnis des Angeklagten zum Gericht entsteht, das seine Erziehungsbereitschaft weckt und fördert. Es darf auch keine sektiererische Einstellung des Gerichts zum Verteidiger mehr geben. Das erfordert, daß sich das Gericht im Urteil mit dem Vorbringen des Verteidigers sachlich und gründlich auseinandersetzt. In der Einstellung zum Rechtsanwalt zeigt sich letztlich die Einstellung des Gerichts zum verfassungsmäßig garantierten ■ Recht auf Verteidigung. In der anschließenden Diskussion kristallisierten sich drei Hauptfragen heraus: die Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung, insbesondere der Anleitung der Bezirksgerichte, die Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und die Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht. Die in den Grundsätzen des Staatsrates vorgesehene Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte durch die Bezirksgerichte kann nur dann wirksam durchgesetzt werden, wenn die Qualität der Arbeit der Bezirksgerichte wesentlich verbessert wird. Das erfordert eine höhere Qualifikation der Richter am Bezirksgericht, die in guten, anleitenden Urteilen ihren Niederschlag finden muß. Dadurch wird auch die Autorität des Bezirksgerichts gehoben werden. An Hand von Beispielen wurde in der Diskussion nachgewiesen, daß einige Richter das Wesen der Staatsratsbeschlüsse noch nicht begriffen haben. Der hauptsächlichste Mangel der gegenwärtigen Rechtsprechung besteht darin, daß die Entscheidungen z. T. vom Subjektivismus bestimmt sind. Die vor Gericht stehenden Menschen, die mit Hilfe der gerichtlichen Entscheidung zu bewußten Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft erzogen werden sollen, werden oft nicht so gesehen und behandelt, wie sie wirklich sind, sondern wie sie nach Meinung der Richter sein müßten. Die Richter gehen oftmals noch vom Ideal des sozialistischen Menschen aus und berücksichtigen nicht den komplizierten Prozeß der Bewußtseinsentwicklung der Menschen. Dieser Feh- 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 5 (NJ DDR 1963, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 5 (NJ DDR 1963, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin besteht. Bei der Absicherung der gefährdeten Personenkreise müssen wir uns auch noch stärker auf solche Personen orientieren, die mehrmals hinsichtlich des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der eingedrungen waren Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit in einem Ermittlungsverfahren oder bei der politisch-operativen Vorkommnis-Untersuchung bestimmt und ständig präzisiert werden. Die Hauptfunktion der besteht in der Gewährleistung einer effektiven und zielstrebigen Untersuchungsführung mit dem Ziel der mißbräuchlichen Ausnutzung des kontrollbevor-rechteten Status zur Durchführung von Personenschieusungen in Kraftfahrzeugverstecken im grenzüberschreitenden Verkehr nach Westberlin im sozialistischen Ausland getroffen.

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