Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 496

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 496 (NJ DDR 1963, S. 496); r " Am 8. September 1944 Unterzeichnete der Angeklagte ein Schreiben an den Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, den Reichsstatthalter in Danzig-Westpreußen und im Warthegau, die Oberpräsidenten in Kattowitz und Königsberg und die Regieri ngspräsidenten in Bromberg, Danzig, Marienwerder, Hohensalza, Litzmann-stadt, Posen, Allenstein, Gumbinnen, Zichenau, Kattowitz und Oppeln sowie den Chef der Sicherheitspolizei und der SD-Einwandererzentrale, das auch nachrichtlich an die obersten Reichsbehörden (OKW achtfach, Propagandaministerium dreifach) und an andere Stellen ging. Mit diesem Schreiben änderte er die Zuständigkeit für die Prüfung der deutschen Volkszugehörigkeit und für die Entscheidung über die Anerkennung als deutsche Staatsangehörige in bezug auf die im Elsaß wohnhaften ehemals polnischen Staatsangehörigen. Während bis dahin diejenige Zweigstelle der Volksliste zuständig war, in deren Bezirk der Antragsteller zuletzt seinen Wohnsitz in den eingegliederten Ostgebieten hatte, wurden nunmehr mit sofortiger Wirkung im Elsaß besondere Volkslistendienststellen errichtet. Er ordnete an, daß die Zweigstellen aus einem Vertreter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums als Vorsitzenden, der insoweit auch als Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD tätig zu sein hatte, und aus dem örtlich zuständigen Landrat bzw. Oberbürgermeister und dem Kreisleiter bestehen müßten. Die Zusammensetzung der Bezirksstelle regelte er entsprechend. Mit Schreiben vom 4. Januar 1945 an den Regierungspräsidenten in Breslau, das mit Abdruck an die Reichsstatthalter in den Reichsgauen, die Regierungs-päsidenten in Preußen, Bayern und im Sudetengau und den Polizeipräsidenten in Berlin ging und nachrichtlich an alle mit der Volksliste beschäftigten anderen Dienststellen versandt wurde, regelte der Angeklagte, wie zu verfahren war, wenn die gemäß dem Runderläß vom 13. März 1941 durchzuführende Überprüfung der früheren ehemals polnischen Staatsangehörigen erteilten Staatsangehörigkeitsausweise ergab, daß ein „im Fronteinsatz bewährter Wehrmachtsangehöriger nicht als deutscher Volkszugehöriger und Staatsangehöriger anerkannt werden kann“. Danach durfte den „Wehrmachtsangehörigen polnischen Volkstums, die früher die polnische Staatsangehörigkeit besaßen und sich im Fronteinsatz befanden, die Ablehnung der Anerkennung als deutsche Staatsangehörige nicht mitgeteilt werden, um Beunruhigung in den Reihen der Wehrmacht zu vermeiden“. Als in den letzten Monaten des Krieges durch den Vormarsch der sowjetischen Truppen die für die Entscheidungen zur Volksliste begründete Zuständigkeit von Behörden der „eingegliederten Ostgebiete“ nicht mehr einzuhalten war, schrieb der Angeklagte am 17. Februar 1945 an den Reichsstatthalter in Wien, daß Entscheidungen „augenblicklich oft deshalb nicht ergehen, weil der Amtsbereich der zuständigen Volkslistendienststelle sich vorübergehend in Fc-indeshand befinde. Soweit der Amtssprengel z. Z. von feindlichen Truppen besetzt ist, kann bei Eilfällen die Staatsangehörigkeitsbehörde des jetzigen Wohnortes unter Beachtung der Volkslistenverordnung und der zu ihrer Durchführung ergangenen Vorschriften entscheiden.“ V Die Mitwirkung des Angeklagten an der Germanisic-rung der zeitweilig besetzten Gebiete der Sowjetunion Der Angeklagte ist in entscheidendem Maße auch mitverantwortlich für die faschistischen Germanisierungs-verbrechen, die in der Sowjetunion begangen worden sind, ln den zeitweilig von den faschistischen Aggres- soren besetzten Gebieten der UdSSR wurden auf der Grundlage der von ihm ausgearbeiteten Runderlasse bzw. Verordnungen die Germanisierungsmaßnahmen in grausame und blutige Praxis umgesetzt. Ausgangspunkt. dafür waren sowohl der von ihm ausgearbeitete und kommentierte Runderlaß des RMdl vom 29. März 1939 sowie die Erste und Zweite Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 bzw. 31. Januar 1942. Das gilt auch für die Verordnung zur Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (RGBl. I S. 40) und die Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19. Mai 1943 (RGBl. I S. 321). Nach der Verordnung vom 20. Januar 1942 konnte ein Ausländer auch ohne Begründung einer Niederlassung im Inland eingebürgert werden. Der Reichsminister des Innern konnte „Gruppen von Ausländern, die in einem unter deutscher Hoheit stehenden Gebiet ihre Niederlassung haben, durch allgemeine Anordnung die Staatsangehörigkeit verleihen“. Er konnte auch anordnen, daß die Verleihung im Einzelfall binnen zehn Jahren widerrufen werden konnte. Nach § 4 der Verordnung verlor ein deutscher Staatsangehöriger fremder Volkszugehörigkeit, der in ein anderes Land umgesiedelt wurde, die deutsche Staatsangehörigkeit an dem Tage, an dem er das Deutsche Reich verließ. Von dieser Verordnung ausgehend, regelte die Verordnung vom 19. Mai 1943, daß die ehemaligen Staatsangehörigen der UdSSR und die Staatenlosen deutscher Volkszugehörigkeit, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Abteilung 1 und 2 der Deutschen Volksliste der Ukraine erfüllten und am 21. Juni 1941 im Gebiet des Reichskommissariats Ukraine ansässig waren, ,mit Wirkung vom 21. Juni 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben. Wer in die Abteilung 3 der Volksliste der Ukraine aufgenommen war, erwarb die Staatsangehörigkeit auf Widerruf. Der Widerruf, der nach dieser Verordnung innerhalb von zehn Jahren möglich war, bewirkte, daß die deutsche Staatsangehörigkeit verlorenging. Auf dieser „Rechtsgrundlage“ betrieben die faschistischen Okkupanten auch in den zeitweilig besetzten Gebieten der Litauischen, Lettischen, Estnischen, Ukrainischen, Bjelorussischen Sozialistischen Sowjetrepubliken und in der RSFSR eine planmäßige Ger-manisierungspolitik. So wurden z. B. im Jahre 1942 in Litauen allein in vier Grenzkreisen 2057 Familien von ihrem Boden vertrieben. Im gleichen Jahre wurden 1630 deutsche Kolonisten in Litauen angesiedelt. Der Zeuge Sirge, ein bekannter estnischer Schriftsteller, hat darüber berichtet, daß in den Jahren der faschistischen Besatzung der baltischen Sowjetrepubliken sowie Bjelorußlands und der Ukraine Tausende hervorragender Schriftsteller, Maler, Komponisten und Wissenschaftler ermordet wurden. Aus den zeitweilig besetzten Gebieten der Ukrainischen und Bjelorussischen SSR wurden viele Tausende junger Mädchen und Frauen sowie Kinder nach Deutschland deportiert mit dem Ziele ihrer Eindeutschung. Auf der Grundlage der Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19. Mai 1943 wurden die auf dem Gebiet des Reichskommissariats Ukraine wohnhaften Personen, die den rassischen und anderen Merkmalen der Eindeutschung entsprachen, in die Gruppe der „Volksdeutschen“ eingereiht. Die auf diesem Wege ausgesuchten Personen wurden für die Besiedlung der besetzten Gebiete der Ukraine auserwählt und anderer- 496;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und gegen das sozialistische Lager. Umfassende Informierung der Partei und Regierung über auftretende und bestehende Mängel und Fehler auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der umfassenden Aufklärung von Sachverhalten und Zusammenhängen zu entscheiden. Wegen der Bedeutung dieser für den Mitarbeiter einschneidenden Maßnahme hat sich der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung den Mitarbeiter zur Befragung in ein Objekt befehlen.

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