Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 494

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 494 (NJ DDR 1963, S. 494); Der Angeklagte hat auch an der Ausarbeitung der Zweiten Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 31. Januar 1942 (RGBl. I S. 51) mitgewirkt. Die Verordnung, die unter anderem den ehemaligen Danziger Staatsangehörigen Vergünstigungen gewährt, bestimmte eine Neufassung des § 4 der Ersten Verordnung, der nunmehr einen Absatz 2 erhielt: „Juden, Zigeuner sowie jüdische Mischlinge erfüllen diese Voraussetzungen nicht, ohne daß es einer besonderen Feststellung bedarf.“ Der Angeklagte, der auch diese Verordnung kommentiert hat, schrieb dazu unter anderem: „Da Juden und Zigeuner nach Abschnitt VI (§ 7 Abs. 2 der Verordnung vom 4. März 1941) nicht die Schutzangehörigkeit besitzen, sind sie als staatenlos anzusehen.“ § 7 der Ersten Verordnung wurde folgender Absatz hinzugefügt: „Juden (§ 5 der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935) und Zigeuner können nicht Schutzangehörige sein.“ Dazu schrieb der Angeklagte in seinem Kommentar: „Sie sind vielmehr staatenlos. Eine Rüdewirkung des Abschnitts IV ist nicht ausdrücklich ausgesprochen. Es könnte daher die Auffassung vertreten werden, daß Abschnitt IV erst mit dem 1. Februar 1942, dem Tage des Inkrafttretens der Verordnung vom 31. Januar 1942 gilt. Es muß jedoch angenommen werden, daß § 7 der Verordnung vom 4. März 1941 so anzuwenden ist, als ob er von Anfang an den in der Verordnung vom 31. Januar 1942 festgelegten Zusatz enthalten hätte. Das hat zur Folge, daß Juden und Zigeuner von vornherein nicht als Schutzangehörige angesprochen werden können; sie müssen vielmehr mit Wirkung vom 26. Oktober 1939 an als staatenlos angesehen werden.“ Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die unter Mitwirkung des Angeklagten zustande gekommene Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941, durch die einheitlich für die eingegliederten Ostgebiete die Deutsche Volksliste errichtet worden war, und den Erlaß des RMdl vom 13. März 1941 erließ Himmler am 9. Februar 1942 seine Allgemeine Anordnung Nr. 12/C über die Behandlung der in die Deutsche Volksliste eingetragenen Personen. Darin wird die unterschiedliche Behandlung der in den Abteilungen 1, 2 und 3 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen geregelt. Die in der Abteilung 3 der Volksliste eingetragenen Personen erwarben danach durch unverzügliche Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf. Ein solcher Widerruf war innerhalb von zehn Jahren möglich, wenn „der Versuch einer Wiedereindeutschung oder Eindeutschung als mißlungen anzusehen ist“. Als Folge des Widerrufs ging die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Die Anordnung behandelte weiter die „Sicherheitspolizeiliche Behandlung“ der Angehörigen der Abteilung 3 der Volksliste und unterwarf sie bestimmten Aufenthaltsbeschränkungen, die sich „zwangsläufig aus dem Eindeutschungszweck ergeben“. Sie regelte ferner die Überwachung der Eindeutschung und legte fest, daß die NSDAP im Einzelfall darüber entschied, ob und wann das Eindeutschungsziel erreicht war. Außerdem wurde die Stellung im öffentlichen Leben und die allgemeine Rechtsstellung der in der Abteilung 3 eingetragenen Personen geregelt, und zwar unterschiedlich sowohl b i s zum Fortfall des Widerrufs als auch nach Fortfall des Widerrufs. Der Einsatz der betref- fenden Personen sollte grundsätzlich nur im Altreich erfolgen, und die zuständige Staatspolizeileitstelle konnte ihnen aufgeben, die Ostgebiete zu verlassen. Landwirtschaftlicher Grundbesitz mit Zubehör, sonstiger Grundbesitz und stehende Gewerbebetriebe sollten grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt der Abwanderung in das Altreich aufgegeben werden, „um jede Verwurzelung dieser Personen in den Ostgebieten für die Zukunft auszuschließen“. Bereits am 16. Februar 1942 hatte Himmler wiederum unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Verordnung vom 4. März 1941 angewiesen, wie die in der Abteilung 4 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen zu behandeln waren. Diese Anweisung ist in zehnfacher Ausfertigung an die Abteilung I des RMdl gegangen und war dem Angeklagten bekannt. Diese Anweisung Himmlers bestimmte im wesentlichen folgendes: 1. Die in der Abteilung 4 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen sind durch die höheren SS-und Polizeiführer in das Alt-Reichsgebiet umzusiedeln. 2. Asoziale und sonstige erbbiologisch minderwertige Personen sind umgehend durch die höheren SS- und Polizeiführer der zuständigen Staatspolizeistelle namhaft zu machen, die ihre Überführung in ein Konzentrationslager veranlaßt. 3. Politisch schwer belastete Personen sind ebenfalls zwecks Überführung in ein Konzentrationslager namhaft zu machen. Die Frauen und Kinder solcher Personen sind in das Alt-Reichsgebiet umzusiedeln. 4. Ist die Frau ebenfalls politisch schwer belastet, dann ist auch sie zwecks Überführung in ein KZ namhaft zu machen. 5. Von den in das Altreich umzusiedelnden Personen sind Erzieher, Geistliche, Betriebsführer, Meister und dergleichen auf Veranlassung und unter Kontrolle der höheren SS- und Polizeiführer in andere Berufe umzuschulen, die nicht der Menschenführung dienen. Bereits die Kenntnis dieser Anweisung Himmlers widerlegt die von dem Angeklagten im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß aufgestellte Behauptung, ihm seien die Auswirkungen der Volkslisten nicht bekannt gewesen. Am 23. Februar 1942 wies Himmler an, die „Deutschstämmigen“, die ihre Eintragung in die Deutsche Volksliste nicht beantragten, der örtlich zuständigen Staatspolizei namhaft zu machen. Die Staatspolizei hatte den genannten Personen die Auflage zu machen, innerhalb von acht Tagen nachzuweisen, daß der Antrag auf Eintragung in die Volksliste gestellt worden war. Wurde der Nachweis nicht erbracht, so war der Betroffene in „Schutzhaft“ zu nehmen und seine Überführung in ein Konzentrationslager zu veranlassen. In einem Schreiben vom 1. Juli 1942, das fünffach an die Abteilung I des RMdl versandt wurde, wurde angewiesen, daß diejenigen der in der Abteilung 4 der Volksliste eingetragenen Personen, die bei einer „rassischen Überprüfung“ abgelehnt wurden, aus der Volksliste auszuschließen waren. Ihr Ausweis war durch die Staatspolizeistelle abzunehmen. Sie waren als Asoziale zu erfassen und in ein Konzentrationslager zu überführen. Das enge Zusammenwirken zwischen dem „Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums“ und der Abteilung I des RMdl ergibt sich aus dem umfangreichen Schriftverkehr zwischen beiden Stellen, der in der Hauptverhandlung verlesen worden ist. Soweit Anweisungen, welche die Durchführung der Volksliste betrafen, nicht bereits vorher gegenseitig abgestimmt worden waren, wurden sie gegenseitig nachrichtlich zur Kenntnis gegeben. Das betrifft auch die Anweisung des RMdl vom 9. Juli 1943 über die Aufnahme von Pflegekin- 494;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 494 (NJ DDR 1963, S. 494) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 494 (NJ DDR 1963, S. 494)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und Gefahren in Bezug auf die Herstellung von Kontakten zu Verhafteten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Die Entlassung aus dem Untersuchungshaftvollzug nach Beendiqung der Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, die ihm übertragenen Aufgaben selbständig durchzuführen und Erfahrungen zeigen, daß mit dieser Methode gute Ergebnisse erzielt werden konnten. Politisch-operative Fachschulung.

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