Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 48 (NJ DDR 1963, S. 48); daß die Ermittlungen nachlässig geführt werden, wenn höchstwahrscheinlich „nur“ ein öffentlicher Tadel oder eine bedingte Verurteilung herauskommt. Das lohne angeblich nicht den Aufwand. Solche Auffassungen sind nicht berechtigt, sie werden von den Werktätigen nicht geteilt. Die zu einem öffentlichen Tadel Verurteilten und die Bürger, mit denen sie zusammen arbeiten und leben, sehen in der Mehrzahl den Ausspruch des öffentlichen Tadels als eine sehr ernst zu nehmende staatliche Kritik an ihrem Verhalten an. Es mag Vorkommen, daß Bürger, die durch das Gericht einen öffentlichen Tadel erhielten oder bedingt verurteilt wurden, triumphierend den Gerichtssaal verlassen und durch die Gerichtsverhandlung und den Urteilsausspruch nicht beeindruckt wurden. Das ist aber nur der Beweis dafür, daß das Gericht die Persönlichkeit des betreffenden Bürgers im Zusammenhang mit der von ihm begangenen Tat nicht umfassend erforscht oder fehlerhaft eingeschätzt hat. In den Grundsätzen zum Entwurf des Erlasses des Staatsrates der DDR über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ist u. a. die Feststellung enthalten: „Das sozialistische Recht ist ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“.'* Die vorstehende Entscheidung des Kreisgerichts erfüllt diese Anforderungen nicht. Das Recht wird hier nicht zum Hebel für die sozialistische Umwälzung. Die Entscheidung des Kreisgerichts hilft den Werktätigen nicht, „den engen und beschränkten bürger- ' Vgl. Unser sozialistisches Recht dient dem Volk und seinem friedlichen Leben, Schriftenreihe des Staatsrates, Nr. 5/1962, S. 56. liehen Rechtshorizont zu überschreiten, aus Ihrem Bewußtsein und ihren Lebensgewohnheiten die Überreste des kapitalistischen Bewußtseins auszurotten und sie auf die Höhe der bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft zu heben“S. 5. Das Urteil des Kreisgerichts Meiningen ist sicher nicht der einzige Fall in der Rechtsprechungspraxis unserer Gerichte mit einem derartigen fehlerhaften Inhalt und einer Entscheidung, die so am Leben vorbeigeht. Es wird Aufgabe der Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter der Untersuchungsorgane sein, die Diskussion über die Grundfragen und Einzelregelungen des Erlaßentwurfes des Staatsrates an Hand der eigenen Arbeit zu führen und dabei auch einzelne konkrete Beispiele mit größter Gründlichkeit zu analysieren, um alle Hemmnisse und Mängel aufzudecken und zu beseitigen. Dazu gehören auch solche Auffassungen von Volkspolizisten und Justizfunktionären, daß es in der eigenen Arbeit keinerlei Erscheinungen des Dogmatismus und des Rechtsformalismus gegeben habe oder gebe und daß nur die Rechtswissenschaftler zur Überprüfung ihrer Arbeit aufgerufen worden seien. Im Kreise von Richtern wird auch die Meinung vertreten, daß vor allem die Staatsanwälte ihre Arbeit zu verbessern hätten, die gleiche Auffassung haben mitunter Staatsanwälte über die Arbeit der Richter und der Volkspolizei. Mit solchen Tendenzen wird die Diskussion und die Durchsetzung des Erlaßentwurfes des Staatsrates gehemmt. Jeder Richter und jeder Staatsanwalt sollte sich im Laufe der Diskussion die Frage vorlegen: Wie kann meine eigene Arbeit im Sinne der Grundsätze des Erlaßentwurfes verbessert werden? Jeder einzelne ist aufgefordert,- seine eigene Arbeit kritisch zu überprüfen. 5 Walter Ulbricht, Der Kampf um den Frieden, für den Sieg des Sozialismus, für die nationale Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender demokratischer Staat, Referat auf dem V. Parteitag der SED, Berlin 1958, S. 31. Zur Diskussion Dr. MICHAEL BENJAMIN, beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Wie können die Ursachen der Kriminalität erforscht werden? In den letzten Monaten hat sich in der sozialistischen Strafrechtsliteratur insbesondere auch in der DDR die Diskussion über Fragen der Ursachenforschung sehr verstärkt. Das ist nicht verwunderlich, denn hier liegt eine Schlüsselfrage für die Erringung weiterer Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung. Gleichzeitig sind auch von Wissenschaft und Praxis eine Reihe Untersuchungen über die Ursachen der Kriminalität und bestimmter Kriminalitätserscheinungen angestellt worden, von denen bereits erste Teilergebnisse vorliegen. Es erscheint wesentlich, einige erste vorläufige Schlußfolgerungen zu ziehen. Ziel der Untersuchungen über die Ursachen der Kriminalität wie übrigens der gesamten strafrechtswissenschaftlichen Arbeit ist es, zu neuen Schlußfolgerungen über die Verstärkung des Kampfes gegen die Kri-i minalität und zu besseren Methoden dieses Kampfes zu kommen. Dabei hat die Ursachenforschung gegenwärtig eine besondere grundlegende Bedeutung. Auf diesen Umstand hat zuerst Harrland in seinem -----------1----- 1 „Die Kriminalität in der DDR und in Westdeutschland im Jahre 1961“, NJ 1962 S. 727 ff. verdienstvollen Artikel1 hingewiesen. Nach einer Untersuchung des unterschiedlichen Tempos des Rückgangs der Kriminalität in der Periode von 1946 bis 1956 einerseits, seit 1956 andererseits kommt er zu der Schlußfolgerung: „Der Rückgang der Kriminalität bis in die Mitte der fünfziger Jahre war in der Hauptsache eine Folge der allgemeinen ökonomischen und politischen Entwicklung in der DDR. Jetzt kommt es darauf an, die Beschlüsse des Staatsrates zur weiteren Entwicklung der Rechtspflege voll durchzusetzen. Weitere Fortschritte im Kampf gegen die Kriminalität sind vor allem durch die bewußte Teilnahme der Rechtspflegeorgane am Vorantreiben dieser allgemeinen Entwicklung und durch das bewußte Ausräumen typischer Ursachen der Kriminalität erreichbar.“ Die von Harrland aufgeworfene Frage nach den Perspektiven unserer Kriminalitätsbekämpfung und nach den Gesetzmäßigkeiten der Einschränkung der Kriminalität bei der Errichtung des Sozialismus bedarf noch weiterer eingehenderer Forschung. Unzweifelhaft ist 48 ' , „L a a. a. O., S. 730 i.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 48 (NJ DDR 1963, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 48 (NJ DDR 1963, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz.

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