Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 459

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 459 (NJ DDR 1963, S. 459); den seien und das Verfahren nicht vom politischen Dezernenten der Staatsanwaltschaft durchgeführt werde, da der Tat nicht vorwiegend politische Motive unterstellt würden. Die Unterstützung, die den haßerfüllten Aktionen der Faschisten gegen die jüdischen Bürger Deutschlands durch das Preußische Innenministerium zuteil wurde, beschränkte sich aber nicht auf die Duldung und Verdeckung des zu gefährlicher Kriminalität ausgewachsenen Antisemitismus. Vielmehr wurde dieses Kernstück der faschistischen Rassenlehre, hinter dem sich die politischen Ziele des deutschen Imperialismus verbargen, dort, wo es unauffällig möglich war, noch vor der Erlangung der politischen Macht durch die Faschisten auf eine der Verfassung der Weimarer Republik entsprechende legale Grundlage zu stellen versucht. An diesen Bestrebungen war auch der Angeklagte Globke beteiligt. Eine dieser Maßnahmen, die die faschistische Judenverfolgung unmittelbar förderten, war die Neuregelung des Verfahrens bei Namensänderungen. I Die Mitwirkung des Angeklagten an der Kennzeichnung der Juden durch Neuregelung des Verfahrens bei Namensänderungen Der Angeklagte wurde schon bald nach seinem Eintritt in das Preußische Ministerium des Innern der verantwortliche Referent für die Bearbeitung von allen Fragen, die die Namensänderung betrafen. Er eignete sich auf diesem Gebiet in den folgenden Jahren umfangreiche Kenntnisse an und blieb während der Dauer seiner Tätigkeit im Preußischen und später im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern (R. u. Pr. MdI) der federführende Bearbeiter dieser Fragen. In seiner Aussage als Zeuge im Wilhelmstraßenprozeß erklärte er am 10. August 1948 (S. 15 434 des Protokolls) hierzu: „Ich war Referent für das Namensrecht und habe also an allen Fragen der Namensänderung mitgearbeitet.“ Gestützt auf § 7 der Zweiten Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 29. Oktober 1932 (Pr. GS. S. 333), wurde am 21. Dezember 1932 die Verordnung über die Zuständigkeit zur Änderung von Familien- und Vornamen erlassen (Pr. GS. 1932 S. 361). Wie die sofort im Anschluß an diese Verordnung ergangenen weiteren Vorschriften beweisen, handelte es sich hierbei nicht nur um eine zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung bestimmte Maßnahme. Es ging vielmehr darum, die Entscheidungen über Anträge auf Namensänderungen der Zuständigkeit der immerhin nach dem Gesetz unabhängigen Gerichte und damit gleichzeitig der Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu entziehen und sie den auf Weisungsbefugnis aufgebauten Verwaltungs- und Polizeibehörden zu übertragen. Die Übernahme der Namensänderungen war im Preußischen Innenministerium gut vorbereitet worden. Die hierzu notwendigen Arbeiten hatte der Angeklagte geleistet. Bereits am 24. November 1932 wurde der vom Angeklagten ausgearbeitete Runderlaß TE 263 1/32 (Sonderdruck Nr. 32 MBliV. 1932 S. 1202) herausgegeben, mit dem die technische Verfahrensweise bei Namensänderungen festgelegt wurde. Die für die sachliche Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte über Anträge auf Namensänderung arbeitete der Angeklagte jedoch in gesonderten Richtlinien aus, die ihres Inhalts wegen zum damaligen Zeitpunkt der Öffentlichkeit nicht bekannt werden durften. Mit einem vom Angeklagten verfaßten .Anschreiben 1 Z 47/32 , das den ausdrücklichen Hinweis' enthielt, daß von einer Veröffentlichung der Richtlinien Abstand zu nehmen sei, wurden die Richtlinien am 23. Dezember 1932 MdI I Z 47/32 den Regierungspräsidenten, Landräten und Polizeibehörden zugeleitet. Die Richtlinien enthielten unter Ziffer VI einen Abschnitt „Judennamen“, der mit seiner für die betreffenden Behörden verbindlichen Weisung, keine Änderungen jüdischer Namen in nichtjüdische vorzunehmen, offenkundig judenfeindlich war und schon eine Vorbereitung des faschistischen Namensrechts darstellte. Der Abschnitt lautet: „(1) Der Standpunkt, daß es einer Persönlichkeit jüdischer Herkunft zur Unehre gereiche, einen jüdischen Namen zu führen, kann nicht gebilligt werden. Bestrebungen jüdischer Personen, ihre jüdische Abkunft durch Ablegung oder Änderung ihrer jüdischen Namen zu verschleiern, können daher nicht unterstützt werden. Der Übertritt zum Christentum bildet keinen Grund, den Namen zu ändern. Ebensowenig kann die Namensänderung mit dem Hinweis auf antisemitische Strömungen oder auf das Bestreben eines besseren wirtschaftlichen Fortkommens begründet werden. (2) Dagegen werden anstößige jüdische Namen, die erfahrungsgemäß zu Spötteleien Anlaß geben (wie Itzig, Schmul) oder Abneigung gegen den Träger erwecken können (Nachtschweiß, Totenkopf), gleich den anstößigen Namen deutschen Ursprungs geändert werden können, indessen in der Regel nur durch Gewährung . eines anklingenden Namens (Issen, Schmal), des Namens eines nahen Familienangehörigen oder eines Phantasienamens, nicht durch Gewährung eines sonst vorkommenden Namens.“ Der Angeklagte, dem die sich immer mehr steigernden antisemitischen Ausschreitungen der Faschisten bekannt waren und der aus den Verlautbarungen der führenden Nazis auch wußte, daß sie im Falle der Erlangung der politischen Macht in Deutschland noch viel brutaler gegen die jüdischen Bürger Vorgehen würden, schnitt, soweit es in seiner Macht lag, den Juden bewußt eine Möglichkeit ab, dem faschistischen Terror zu entgehen. Daß bei dem Angeklagten schon damals keinerlei Unklarheiten über den Charakter der antisemitischen Aktionen der Faschisten bestanden, gab er in seiner Zeugenaussage am 11. August 1948 vor dem Militärgerichtshof im sog. Wilhelmstraßenprozeß zu. Er erklärte hier auf Befragen, daß die antisemitische Propaganda bereits vor 1933 offenkundig gewesen sei. Nach 1933 sei es zu Ausschreitungen gegen Juden an den verschiedensten Stellen Deutschlands gekommen. Auf eine weitere Frage äußerte der Angeklagte, daß er alle Verfolgungen von Juden für kriminell halte. Die vom Angeklagten im Jahre 1932 verfaßten Richtlinien gaben für ihn in den folgenden Jahren immer die politisch-ideologische Grundlage; wenn er die Namensänderungen jüdischer Personen neu bearbeitete, so paßte er lediglich den Inhalt der neuen Verwaltungsanweisungen jeweils verschärfend dem neuesten Stande der faschistischen Judenverfolgung an. Nachdem die Faschisten Anfang 1933 die Macht im deutschen Staate an sich gerissen hatten, steigerte sich folgerichtig auch der antisemitische Terror. Es wurde sofort begonnen, die jüdischen Bürger aus dem öffentlichen Leben auszuschalten, was mit brutalsten Methoden, wie der gewaltsamen Entfernung jüdischer Ärzte und Juristen aus' ihren Arbeitsstätten, geschah, wobei es schon zu ersten Todesopfern kam. Jüdische Angestellte wurden entlassen, jüdische Kinder an dem Besuch der Schulen gehindert, jüdischen Künstlern ihre Betätigung vereitelt und ihre Werke vernichtet. Am 1. April 1933 antworteten die faschistischen Macht-, haber auf die in der ganzen Welt laut werdenden Proteste mit einem allgemeinen Judenboykott im ganzen Reich. 459;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 459 (NJ DDR 1963, S. 459) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 459 (NJ DDR 1963, S. 459)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit ist daher seit Gründung der fester Bestandteil der Gesamtpolitik der Partei und der staatlichen Leitungstätigkeit. Sie ist das Hauptziel auch der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtütigkeitf Vertrauliche Verschlußsache Die weitere Qualifizierung der Sicherheits- überprüfungen dos Staatssicherheit im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der sogenannten Notaufnahmelager zur Erlangung geheimzuhaltender und anderer interessierender Informationen auf militärischem, wirtschaftlichem und politischem Gebiet sowie aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der DDR.

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