Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 458

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 458 (NJ DDR 1963, S. 458); die seit dem 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.“ In dem Maße,- wie die NSDAP ihren Einfluß im politischen Leben vergrößern konnte, steigerte sich die Propagierung des integralen Bestandteiles der faschistischen Rassentheorie, des Antisemitismus. Es verblieb aber nicht bei antisemitischen Äußerungen in Wort und Schrift, sondern zunehmend begannen die judenfeindlichen Kundgebungen sich in tätlichen Ausschreitungen gegen jüdische Friedhöfe, Synagogen und auch schon gegen jüdische Bürger unmittelbar zu zeigen. Die jüdischen Vereinigungen wandten sich schutz-suchend an die staatlichen Organe, insbesondere an das Preußische Innenministerium. So wies der Cenlral-Verein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens den preußischen Innenminister am 4. Oktober 1928 darauf hin, daß seit seiner Eingabe vom 30. Mai 1927, womit auf die systematische Heimsuchung jüdischer Friedhöfe aufmerksam gemacht worden war, weitere Schändungen an dreizehn jüdischen Friedhöfen und fünf Synagogen vorgekommen seien. Der preußische Innenminister wies zwar die Regierungspräsidenten auf die antisemitischen Ausschreitungen hin. Als jedoch der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung bei ihm anfragte, ob er zur Verhütung solcher Vorfälle besondere Weisungen für erforderlich halte, wurde ihm mitgeteilt, daß weitere Weisungen seitens des Preußischen Innenministeriums zunächst nicht beabsichtigt seien. In einem weiteren Schreiben vom 19. November 1928 teilte der preußische Innenminister dem preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung mit, daß er durch polizeiliche Maßnahmen derartige Ausschreitungen niemals gänzlich verhindern könne, weshalb er auch dem bei ihm vorstellig gewordenen Verein eine Nachprüfung anheimgestellt habe, inwieweit die Synagogengemeinden eigene Schutzvorkehrungen durch Bewachung ihrer Gebäude und Anlagen treffen könnten. Eine dem Preußischen Innenministerium gleiche passive Haltung gegenüber den von den Faschisten inszenierten und stetig zunehmenden antisemitischen Ausschreitungen nahmen Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte ein. Hierfür lag dem Obersten Gericht umfangreiches Beweismaterial vor. Zwar wurden bei derartigen Vorfällen strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber meistens wurden infolge des offensichtlichen Nichtinteresses der Strafverfolgungsbehörden die Täter nicht ermittelt. Wurden sie bekannt, weil sie im Laufe der Zeit kaum noch Wert darauf legten, unerkannt zu bleiben, wurden staatlicherseits alle möglichen Rechtfertigungsgründe gesucht. Handelte es sich um jüngere Menschen, wurde konstatiert, daß ihrer Tat jugendliche Unreife und keinerlei politische Motive zugrunde gelegen hätten, ln anderen Fällen wurde den faschistischen Terroristen, wenn sie im Anschluß an eine nazistische Zusammenkunft ihre Ausschreitungen begingen, mangelnde Zurechnungsfähigkeit infolge Alkoholgenusses zugute gehalten. Sahen die Gerichte aber keine andere Möglichkeit, als zu einer Verurteilung solcher Täter zu kommen, dann wurden die denkbar mildesten Strafen ausgesprochen, deren Höchstmaß sechs Monate Gefängnis betrug, und diese Strafen dann oft noch nicht vollstreckt, sondern auf Bewährung ausgesprochen. Die ideologische Haltung der Beamten des Preußischen Innenministeriums zu den antisemitischen Ausschreitungen der immer dreister werdenden Faschisten kennzeichnete eine Veröffentlichung der „Zeitnotizen“ vom 21. September 1928 mit der Überschrift „Kein Einschreiten gegen Friedhofsschänder“. Sie lautete: „Anläßlich der immer wiederholten Verwüstungen von Judenkirchen durch Völkische allein aus Westfalen wurde am 19. September der sechzigste (!) Fall gemeldet erhebt sich die Frage, ob sich die zuständige Stelle genügend um die Verhinderung solcher Taten bemüht. Zwar laufen die Berichte im Preußischen Innenministerium ein, aber sie werden dort nur im Pulte des Ministerialrats Herrn Schönner gesammelt, ohne daß dieser Beamte aus den sich häufenden Akten die Veranlassung zu irgendeinem Einschreiten nähme, während es bei der Eigenart dieser Verbrechen wahrscheinlich ist, daß die Aussetzung einer Belohnung für Anzeigen Erfolge bringen würde. Die Abneigung des Herrn Schönner, gegen die in Betracht kommenden Kreise etwas zu unternehmen, ist auch in seinem Ressort zu sehr bekannt, als daß die ihm nachgeordneten Beamten den Mut zu irgendwelchen Vorschlägen in dieser Richtung aufbrächten.“ In einer dienstlichen Stellungnahme vom 22. September 1928 an den preußischen Innenminister bestreitet der genannte Ministerialrat Schönner die Berechtigung der ihm gemachten Vorwürfe mit folgenden Argumenten: „Die ,Zeitnotizen‘ werden von dem Schriftsteller Martin Sander herausgegeben. Dieser ist Strohmann für den in weiten Kreisen bekannten demokratisch-pazifistischen Schriftsteller Jakob Salomon, der unter dem Pseudonym Jakob schreibt. Seine Aufsätze zeigen starke Tendenzen zur kommunistischen Auffassung. Früher war er auch Mitarbeiter an der ,Menschheit‘ und der ,Weltbühne‘. Wegen eines Artikels in der ,Weltbühne“ gegen die Reichswehr ist er, wie noch bekannt sein dürfte, im Frühjahr 1928 zu längerer Freiheitsstrafe verurteilt, neuerdings aber amnestiert worden.“ Auf diese Weise wurden durch betonte Zurückhaltung seitens der zuständigen Staatsorgane die judenfeindlichen Aktionen der Nazis unmittelbar gefördert. Das Ergebnis dieser Haltung war, wie die Zeitung „Germania“ am 21. Januar 1929 berichtet, die siebzigste Schändung jüdischer Friedhöfe. Wie „unpolitisch“ diese Taten waren, zeigt die „Kölnische Volkszeitung“ vom 4. Februar 1929, wonach die beiden festgestellten Schänder jüdischer Grabstätten freimütig bekannten, durch Lektüre nationalsozialistischer Schriften dazu angeregt worden zu sein. Am 13. November 1928 zertrümmerten zwei Jugendliche in Berlin-Köpenick auf dem jüdischen Friedhof mit Steinwürfen eine Anzahl von Grabtafeln und stießen Grabsteine um. Das Verfahren wurde eingestellt, weil sich die Jugendlichen der Tragweite ihres Handelns nicht bewußt gewesen seien. In der Nacht vom 15. zum 16. Februar 1930 wurden mit festhaftender Anilinfarbe von fünf SA-Männern an der Synagoge in Berlin, Kottbusser Ufer 45/50, Nazi-Embleme und Losungen wie „Juda verrecke“, „Juda den Tod“, „Die Rache naht“ angeschmiert. Sie wurden deswegen am 23. Juni 1930 vom Schöffengericht Berlin-Mitte zu je fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Die Angeklagten legten Berufung ein, auf die das Landgericht I Berlin die Strafen auf drei Monate Gefängnis herabsetzte und es dem Richter der ersten Instanz überließ, den Verurteilten auch noch Bewährungsfrist zuzubilligen. Am 5. Oktober 1930 drangen in Essen fünf Faschisten während des Gottesdienstes in die Synagoge, unterbrachen durch Radau den Gottesdienst, schlugen die beiden Vorbeter blutig und setzten sich dann auf die Steinstufen, an denen sie ihre Taschenmesser wetzten und Drohungen wie „Juda verrecke“ und andere ausstießen. Der Polizeipräsident von Essen berichtete zu diesem Vorfall am 24. Oktober 1930 an den Regierungspräsidenten, daß die Täter auf freien Fuß gesetzt wor- 458;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 458 (NJ DDR 1963, S. 458) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 458 (NJ DDR 1963, S. 458)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;. sorgfältige Dokumentierung aller Mißbrauchs handlun-gen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Dadurch konnte eine umfassende Darstellung erlangt werden, die im konkreten Fall in der Beschuldigtenvernehmung nicht zu erreichen war.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X