Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 45

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 45 (NJ DDR 1963, S. 45); Die begonnene gründliche wissenschaftliche Untersuchung der gesamten Problematik der Allgemeinen Aufsicht hat zur Auf deckung einer Fülle von Problemen geführt, deren bisher ungenügende Klärung sich hemmend auf die Erfüllung der Aufgaben der Allgemeinen Aufsicht ausgewirkt hat. Es kommt jetzt darauf an, auf der. Grundlage der prinzipiellen Gedanken der Konzeption der Allgemeinen Aufsicht an die Untersuchung und Lösung auch der Einzelfragen heranzugehen, die in diesem Artikel nicht umfassend dargelegt werden konnten. Besonders ist die Verwirklichung der Allgemeinen Aufsicht in den LPGs, die Durchsetzung der Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte mit Hilfe der Allgemeinen Aufsicht und die Aufgabe der Allgemeinen Aufsicht im Zusammenhang mit arbeits-und zivilrechtlichen Problemen zu untersuchen. Die bei der Ausarbeitung der Konzeption der Allgemeinen Aufsicht gewonnenen theoretischen Erkenntnisse fanden ihren Ausdruck in der Aufgabenstellung des Generalstaatsanwalts für das 2. Halbjahr 1962. Die bisher vorliegenden guten Arbeitsergebnisse bestätigen die Richtigkeit dieser Erkenntnisse, und es zeichnet sich bereits jetzt ein deutlicher Aufschwung und eine tiefgreifende Veränderung in der gesamten Gesetzlichkeitsaufsicht ab. Die weiteren ideologischen Auseinandersetzungen über die Vervollkommnung der Allgemeinen Aufsicht müssen davon ausgehen, daß die Grundsätze des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege unmittelbar für die Allgemeine Aufsicht gelten und durch sie zu verwirklichen sind. Wenn das in jedem Bezirk, in jedem Kreis, durch jeden Staatsanwalt getan wird, dann werden weitere Brfolge nicht ausbleiben und die Allgemeine Aufsicht wird ihrer im Programm der SED ausdrücklich betonten erweiterten Verantwortung für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim umfassenden Aufbau des Sozialismus gerecht werden. WOLFGANG BLUHM, Berlin Die Ursachen fehlerhafter Entscheidungen sorgfältig auf decken! Kritische Bemerkungen zu einem Privatklageverfahren Die Parteiführung und auch der Staatsrat haben in den vergangenen Jahren bereits mehrfach zu Fragen des sozialistischen Rechts und seiner Anwendung Stellung genommen und für Theorie und Praxis die Grundsätze für die Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege dargelegt. Diese Beschlüsse sind von den Richtern, Staatsanwälten und von Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane jeweils begrüßt und oft zitiert worden. Nicht selten ließ man es dabei bewenden, ohne allseitig die erforderlichen Schlußfolgerungen für die eigene Arbeit zu ziehen. Bei der Diskussion über den Entwurf des Erlasses des Staalsrates muß völlige Klarheit darüber geschaffen werden, daß die Vorschläge des Staatsrates nur zu verwirklichen sind, wenn sie erkannt und beraten werden als schöpferische Anwendung der Erfordernisse, die sich aus den zur vollen Wirksamkeit gelangenden objektiven Gesetzen des Sozialismus ergeben; als Ausdruck der Tatsache, daß der erreichte Stand der gesellschaftlichen Entwicklung und die Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus auch für den Inhalt, die Gestaltung und Anwendung des sozialistischen Rechts als eines wichtigen Regulators und Stimulators der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse neue Maßstäbe setzen. Ihre Verwirklichung ist somit fester Bestandteil des Kampfes des werktätigen Volkes und seines Staates, um allseitig die Voraussetzungen für den Sieg des Sozialismus zu schaffen. Der beste Beschluß und der umfassendste Erlaß können nicht die Vielfalt und Kompliziertheit der Probleme, die Richter und Staatsanwälte bei den täglich zu treffenden Einzelentscheidungen zu berücksichtigen haben, erfassen. Deshalb ist völlige Klarheit über die Feststellungen im Erlaßentwurf und die sich daraus für die Veränderung der Tätigkeit der Organe der Rechtspflege unter Berücksichtigung der bereits gesammelten guten Erfahrungen ergebenden Schlußfolgerungen erforderlich. Der Vorsitzende des Staatsrates, Walter Ulbricht, hat in der 25. Sitzung des Staatsrates am 5. Dezember 1962 darauf hingewiesen, daß "es uns keinen Schritt voranbringen wird, wenn wir den Entwurf des Erlasses des Staatsrates der DDR über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege nur begrüßen oder zitieren, sondern daß es vielmehr jetzt darauf ankommt, die öffentliche Diskussion auch an Hand von konkreten Beispielen zu führen, damit die Arbeit schneller verändert wird1. Das Urteil des Kreisgerichts Meinigen vom 20. November 1962 in der Privatklagesache Richard P. gegen Arnold E. bietet sich dafür an und zeigt, wie tief einzelne Staatsanwälte und Richter noch im bürgerlichen Rechtsformalismus verharren und wie lebensfremd ihre Entscheidungen mitunter noch sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bürger Arnold E., der nach einer widersprüchlichen, komplizierten gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung seinen Lebensberuf als Lehrer gefunden hatte, war mit der Haltung des Direktors der Oberschule, besonders seiner Leitungstätigkeit, und der ganzen Atmosphäre an dieser Schule nicht einverstanden. Er war dabei selbstkritisch genug, seine eigenen Mängel in der Durchführung des Unterrichts zu erkennen und sich um die Überwindung zu bemühen. Obwohl er nur als Unterstufenlehrer ausgebildet war, mußte er in der 7. und 8. Klasse in mehreren Fächern Unterricht geben. Der Lehrer E. wandte sich auch mehrfach uiit der Bitte um Hospitation und Unterstützung an den Kreisschulinspektor und den Kreisschulrat. Mit diesem sprach er auch über die mangelnde Unterstützung durch den Direktor der Schule und teilte ihnen sehr negative Äußerungen des Direktors über die Entwicklung unseres Staates mit. Nachdem die Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises darauf nicht reagierte, schrieb er einen Brief an den Kreisschulrat. Darin wiederholte er u. a. die ihrem Charakter nach staatsverleumderischen Äußerungen des Direktors ihm gegenüber und beschwerte sich darüber, daß dieser zwar Mängel in seiner Unterrichtsarbeit festgestellt, aber bisher mit ihm darüber nicht offen gesprochen habe. Eine daraufhin über den Inhalt des Briefes vom Kreisschulrat veranlaßte Aussprache im Lehrerkollegium nahm der Direktor zum Anlaß, 1 Vgl. Walter Ulbricht, in: „Unser sozialistisches Recht dient dem Volk und seinem fried liehen Leben“, Schriftenreihe des Staatsrates, Nr. 5,1962, S. 53. 45;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 45 (NJ DDR 1963, S. 45) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 45 (NJ DDR 1963, S. 45)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit im Verantwortungsbereich. Ausgangspunkt der Bestimmung des sind stets die zu lösenden Aufgaben. Dabei ist von erhaltenen Vorgaben, politisch-operativen Kenntnissen und Erfahrungen, der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beruhende Anwung und Nutzung der Gesetze auszuf gehen. Höhere Anforderungeh erwachsen für die gesamte politischoperative Arbeit Staatssicherheit aus der verstärkten Konspiration im Vorgehen des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Veriassens der und die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenha ndels Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Kohrt Schabert Oonack.

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