Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 44 (NJ DDR 1963, S. 44); nur möglich ist unter Berücksichtigung von Faktoren, die nicht im Kompetenzbereich der Staatsanwaltschaft liegen und für die entsprechende Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Fachleute können in solchen Fragen, wie z. B. der Planung des Neuererwesens oder der Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Verbesserungsvorschlägen oder der Einführung von Materialverbrauchsnormen, unmittelbar in den Betrieben Veränderungen organisieren. Andererseits werden diese Organe dadurch nachdrücklich auf ihre eigenen Pflichten zur Kontrolle der Einhaltung der Gesetzlichkeit hingewiesen und so befähigt, künftig diese Pflichten selbständig zu erfüllen, ohne daß es dazu eines Anstoßes durch den Staatsanwalt bedarf. In diesen Fällen wird die Leitung in den Händen des Staatsanwalts liegen müssen, weil er der oberste Hüter der Gesetzlichkeit ist. Zur Vorbereitung und auch während der Untersuchungen ist die unmittelbare Einbeziehung der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organe erforderlich. Der Staatsanwalt wird Gesetzesverletzungen, ihre Ursachen und ihre Auswirkungen nur umfassend aufdecken können, wenn er eng mit den Werktätigen im Betrieb zusammenarbeitet. Die Aussprachen, Foren, Beratungen usw., die während der Untersuchung durchgeführt werden, sind eine ausgezeichnete Rechtspropaganda und damit zugleich eine wichtige Form unserer massenpolitischen Erziehungs- und Überzeugungsarbeit. Auf diese Weise kommen wir auch der Forderung Lenins nach, „die breiten Massen der Arbeiter und Bauern dazu (zu) erziehen, sich selbständig, rasch und tatkräftig einzuschalten, wenn es gilt, über die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wachen“16. Zum Anwendungsbereich von Einspruch und Hinweis Der Einspruch und der Hinweis sind die offiziellen staatlichen Akte der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft zur Beseitigung und Verhütung von Gesetzesverletzungen. Über ihre Anwendung gibt es noch sehr unterschiedliche Vorstellungen und Praktiken17. Im Interesse der einheitlichen Anwendung dieser Aufsichtsakte ist davon auszugehen, daß sich der Einspruch gegen alle Gesetzesverletzungen richtet. Er kann sowohl eingelegt werden gegen gesetzwidrige Normativakte, Individualentscheidungen oder rechtswidrig durchgeführte Akte als auch gegen gesetzwidrige Nichterfüllung bestimmter Rechtspflichten durch staats- und wirtschaftsleitende Organe und Funktionäre. Der Hinweis hat ausschließlich vorbeugende Wirkung. Er darf nur dann gegeben werden, wenn noch keine Gesetzesverletzung in dem betreffenden Organ vorliegt. Der Hinweis soll an den Leiter des betreffenden Organs gegeben werden, wenn dem Staatsanwalt Umstände bekannt geworden sind, die die konkrete Gefahr der Entstehung von Gesetzesverletzungen in diesem Organ erkennen lassen. Ein Hinweis kann aber auch, dann allerdings an den Leiter des übergeordneten Organs, gegeben werden, wenn sich bet der Feststellung, Untersuchung und Beseitigung einer konkreten Gesetzesverletzung in einem untergeordneten Organ Anhaltspunkte dafür ergeben, daß im gesamten Bereich des übergeordneten Organs gleiche 'Gesetzesverletzungen vorliegen. Der betreffende Leiter wird also mit dem Hinweis veranlaßt, In seinem gesamten Bereich die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu kontrollieren, gleiche Verletzungen selbst zu beseitigen und damit weitere Ungesetzlichkeiten zu verhindern. Die im „Handbuch des Staatsanwalts“ dargelegte Auffassung, daß sich der Hinweis gegen gesetzwidrige Un- 16 Lenin, a. a. O., S. 165. 17 Die gesamte Problematik der Einspruchs- und Hinweistätigkeit der Allgemeinen Aufsicht wird in einem weiteren spezifischen Beitrag ausführlich behandelt werden. tätigkeit richtet, wird aufgegeben; sie entspricht nicht mehr den neuen Erkenntnissen über die Bedeutung der vorbeugenden Bekämpfung von Rechtsverletzungen. Durch Nachkontrollen wirksame Veränderungen erzielen Die Allgemeine Aufsicht darf nicht bei der Anwendung von Aufsichtsakten und der Auswertung der Ergebnisse in den verschiedenen Formen enden. Ein Mittel, wirksame Veränderungen zu erzielen, ist die Durchführung von Nachkontrollen, wobei deren Ankündigung im Anschluß an die ursprüngliche Untersuchung bereits geeignet ist, vorbeugend in dem Sinne zu wirken, daß die vom verantwortlichen Leiter zugesagte Herstellung des gesetzlichen Zustandes wirklich erfolgt und er sich weiterer Ungesetzlichkeiten enthält. Eine Nachkontrolle soll vor allem dann durchgeführt werden, wenn die aufgedeckten Gesetzesverletzungen in der Nichterfüllung von Rechtspflichten bestanden und zur Überwindung dieses ungesetzlichen Zustandes eine längere Zeit erforderlich ist. Die Nachkontrolle erübrigt sich in der Regel dann, wenn mit dem Einspruch ein ungesetzlicher Normativakt oder eine ungesetzliche Individualentscheidung angefochten worden ist, weil hier die tatsächliche Wiederherstellung der Gesetzlichkeit leicht an Hand der dem Staatsanwalt übersandten neuen normativen oder individuellen Entscheidung kontrolliert werden kann. Der Staatsanwalt braucht die Nachkontrolle nicht unter allen Umständen selbst durchzuführen. Er kann damit auch den Leiter des betreffenden Organs nach § 15 St AG beauftragen; das wird besonders dann in Frage kommen, wenn auch die ursprüngliche Untersuchung auf dieser Grundlage durchgeführt worden ist. In Halle hat die Ständige Kommission für Bergbau, der der Staatsanwalt seine Untersuchungsergebnisse aus einem Braunkohlenwerk übermittelt hatte, von sich aus kontrolliert, ob die Gesetzlichkeit wiederhergestellt ist. Der Staatsanwalt kann seine Untersuchungsergebnisse auch dem übergeordneten Organ übermitteln mit dem Vorschlag, die Kontrolle über die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit in die Rechenschaftslegung des Leiters des betreffenden Organs oder Betriebes vor dem übergeordneten Organ einzubeziehen. Beseitigung der Folgen der Gesetzesverletzung Die neue Qualität der Aufsichtstätigkeit muß sich auch darin ausdrücken, daß die Folgen der Gesetzesverletzungen und die eventuell dadurch eingetretenen Schäden konsequent beseitigt werden. Unerläßliche Voraussetzung dafür ist die Feststellung der persönlichen Verantwortlichkeit des Staats- oder Wirtschaftsfunktionärs, der die Gesetzesverletzungen begangen hat. Gleichzeitig sind die Gründe für die Gesetzesverletzungen festzustellen, wie z. B. Nachlässigkeit, Unerfahrenheit, Rechtsunkenntnis, falsche Rechtsauffassung, persönliche materielle Interessen, die eine konkrete Einschätzung der Verantwortlichkeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage muß der Staatsanwalt sorgfältig einschätzen, welche Maßnahmen zur Erziehung des Rechtsverletzers erforderlich sind. Er muß prüfen, ob erzieherische Maßnahmen im Kollektiv entweder allein oder in Verbindung mit den Formen der disziplinarischen, materiellen, ordnungsstrafrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu ergreifen sind. Hinsichtlich der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit äußern Göhring/Braune’8 wertvolle Gedanken, denen im Prinzip zugestimmt wird. 38 NJ 1962 S. 657 ff. Die von den Verfassern aufgeworfene Frage, ob die Forderung des Staatsanwalts auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens nur den Charakter einer Empfehlung hat oder mit verbindlicher Kraft ausgestattet ist, hat u. E. für die Praxis nur untergeordnete Bedeutung. 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 44 (NJ DDR 1963, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 44 (NJ DDR 1963, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit und der Untersuchungsführer enthalten. Außerdem ist die Kontrolle getroffener Festlegungen zu verbessern. Um diese Reserven in der TIA.

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