Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 43

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 43 (NJ DDR 1963, S. 43); die die Straftaten begünstigten* an die zuständigen staats- und wirtschaftsleitenden Organe oder an andere Kontrollorgane zu signalisieren, die selbst für die Beseitigung solcher Faktoren die volle Verantwortung tragen. Durch die analytische Herausarbeitung bestimmter Gemeinsamkeiten, Tendenzen oder Erscheinungen in den Gesetzesverletzungen können Maßnahmen eingeleitet werden, die zur generellen Beseitigung der Gesetzesverletzungen und zur Verhinderung ihrer Wiederholung führen und damit strafbaren Handlungen Vorbeugen. Die Analysen haben zugleich eine außergewöhnlich große Bedeutung für eine exakte und konkrete Arbeitsplanung der Allgemeinen Aufsicht. 2. Die Analysen der Gesetzlichkeit in einem bestimmten Bereich zu einer bestimmten Frage und die darauf beruhenden Aufsichtsmaßnahmen sind eine Seite der Überwindung des alten Arbeitsstils der Einzelfallbearbeitung und bringen eine höhere Qualität der Gesetzlichkeitsaufsicht zum Ausdruck. Sie sind ferner geeignet, zu einer höheren Qualität der Leitungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane beizutragen. Im Bezirk Erfurt wurden durch die Staatsanwälte z. B. 194 Ordnungsstrafverfahren der Staatlichen Bauaufsicht auf ihre Gesetzlichkeit überprüft. Im Ergebnis wurden jedoch nicht nur die einzelnen ungerechten Entscheidungen beseitigt, sondern die .gesamte Praxis der Anwendung von Ordnungsstrafen durch dieses Organ wurde so verändert, daß sie den Prinzipien des Staatsratsbeschlusses entspricht. 3. Wird in allen Kreisen und Bezirken an einer zentralen Aufgabe analytisch gearbeitet, so erhält damit der Generalstaatsanwalt einen exakten Überblick über den Zustand der Gesetzlichkeit zu einer ganz bestimmten Frage, z. B. Vorschlags- und Erfindungswesen in den Baubetrieben, in der gesamten Republik. Auf dieser Grundlage kann er grundsätzliche Maßnahmen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit einleiten und Vorschläge und Hinweise an zentrale Organe geben, die u. U. zur Vervollkommnung unseres sozialistischen Rechts führen. Die Möglichkeiten nach § 15 StAG richtig ausnutzen! Größere Bedeutung erhält das Verlangen des Staatsanwalts nach einer Untersuchung gern. § 15 StAG. Diese Methode der Allgemeinen Aufsicht hat ebenfalls erheblich vorbeugenden Charakter, besonders wenn die Untersuchung vom Leiter des übergeordneten Organs verlangt wird. Die Verpflichtung des übergeordneten Organs, beim nachgeordneten Organ eine Untersuchung über den Zustand der Gesetzlichkeit durchzuführen, trägt wesentlich zur Verbesserung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle und Anleitung bei. Indem das übergeordnete Organ an einer Stelle seines Verantwortungsbereichs Gesetzes Verletzungen und ihre Ursachen und Bedingungen aufdeckt und beseitigt, erhält es zugleich die Möglichkeit, in allen ihm unterstellten Organen, Betrieben oder Einrichtungen eventuelle Ungesetzlichkeiten oder deren Ursachen und Bedingungen zu beseitigen. Das Ergebnis ist in jedem Falle dem Staatsanwalt mitzuteilen, der u. U. durch Stichproben eine Nachkontrolle selbst durchführt oder durchführen läßt, um sich vom Ergebnis zu überzeugen. In der Diskussion über die Anwendung des § 15 StAG wird immer wieder behauptet15, diese Bestimmung reiche nicht aus, um unsere Aufgaben voll erfüllen zu können, weil sie als Voraussetzung für ein Untersuchungsverlangen das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Gesetzesverletzung fordere. Dem ist entgegenzuhalten, daß selbst diese angeblich begrenzten Mög- lichkeiten bisher noch gar nicht einmal ausgeschöpft worden sind. In Wirklichkeit aber sind die Möglichkeiten des Staatsanwalts gar nicht begrenzt. Man darf nicht von einer Position der Passivität des Staatsanwalts, des Wartens auf den Eingang von Hinweisen über Gesetzesverletzungen ausgehen. Derjenige Staatsanwalt, der seine Aufsichtstätigkeit aktiv gestaltet, wird durch seine Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, durch die Auswertung der Tätigkeit der anderen Aufsichtszweige, die Kenntnis von Arbeitsergebnissen der Kontrollorgane und anderer Staats- und Wirtschaftsorgane, insbesondere aber durch seine enge Verbindung mit den gesellschaftlichen Organisationen und der Bevölkerung ständig über den Zustand der sozialistischen Gesetzlichkeit in seinem Aufgabenbereich informiert sein und so viele Hinweise erhalten, daß er zur planmäßigen und zielbewußten Ausübung der Allgemeinen Aufsicht auch die Möglichkeiten des § 15 StAG in der vorliegenden Fassung richtig ausnutzen kann. Die Forderungen, dem Staatsanwalt ein generelles Recht zu geben, die Durchführung von Untersuchungen zu verlangen, beruhen auf dem Mißverstehen der vorbeugenden Rolle der Allgemeinen Aufsicht und laufen letzten Endes auf die restlose Beseitigung der Grenzen zwischen Allgemeiner Aufsicht und Kontrolle der Durchführung hinaus. Auswüchse der operativen Kontrollen beseitigen! Die richtige und notwendige Konzentrierung unserer Arbeit auf die Überprüfung der Gesetzlichkeit der Normativakte heißt nicht etwa völlige Beseitigung der operativen Gesetzlichkeitsaufsicht unmittelbar in den Betrieben, Einrichtungen usw.; es geht nur darum, die Auswüchse dieser operativen Überprüfungen zu beseitigen und sie in das richtige Verhältnis zu unserer Haupttätigkeit zu stellen. Die operativen Überprüfungen und die Überprüfungen der Normativakte sind organisch miteinander verbunden und ergänzen sich gegenseitig. Die operativen Überprüfungen der Gesetzlichkeit an Ort und Stelle sind notwendig insbesondere zur Erfüllung der zentralen Aufgabenstellung des Generalstaatsanwalts , wenn Hinweise auf Gesetzesverletzungen vorliegen, die anderen Mittel des Staatsanwalts allein keine ausreichende Einschätzung des Zustandes der Gesetzlichkeit ermöglichen und zur Klärung bestimmter Fragen keine speziellen Fachkenntnisse erforderlich sind. Bei diesen Überprüfungen ist in der Regel auf der Grundlage der Normativaktüberprüfungen einzuschätzen, welche Auswirkungen bestimmte Normativakte haben und wie der tatsächliche Zustand der Gesetzlichkeit auf der untersten Ebene der gesellschaftlichen Praxis ist. Durch diese Arbeitsmethode wird ermöglicht, die Ursachen und begünstigenden Faktoren von Gesetzesverletzungen genau festzustellen und ihre Beseitigung zu veranlassen. Dabei sind Voraussetzungen gegeben, die persönliche Verantwortlichkeit für die Gesetzesverletzung zu erforschen und konkrete Maßnahmen einzuleiten bzw. zu empfehlen. Diese Überprüfungen sind besonders im Hinblick auf eine komplexe Gesetzlichkeitsaufsicht durchzuführen, d. h., es sind dabei alle Zweige der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht zu beachten. Bestimmte Feststellungen, die das Tätigwerden anderer Organe (übergeordnete Organe, Finanzrevision usw.) erforderlich machen, sind diesen Organen zuzuleiten. Die Überprüfungen an Ort und Stelle zusammen mit anderen Organen auf der Grundlage eines konkreten Uberprüfungsplanes sollen in der Regel dann durchgeführt werden, wenn grundsätzliche Probleme der Gesetzlichkeit geklärt werden sollen und diese Klärung 43 45 So alieil von K. und G. Schüsseler in NJ 1962 S. 499.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 43 (NJ DDR 1963, S. 43) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 43 (NJ DDR 1963, S. 43)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie vor allem kräftemäßig gut abgesichert, die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht gefährdet wird und keine Ausbruchsmöglichkoiten vorhanden sind.

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