Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 426

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 426 (NJ DDR 1963, S. 426); 3. Es besteht die Tendenz, die Ursachen nur vom Täter ner aufzuspüren und zu klären, und zwar meist im Rahmen der Vernehmung des Beschuldigten. Die Einheit von Tat und Täter wird außer acht gelassen. 4. Die Anleitung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Untersuchungsorgan bei der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren ist in den meisten Fällen noch ungenügend. Das liegt mit daran, daß die Staatsanwälte nur mangelhafte kriminalistische Kenntnisse besitzen, die sie nicht in die Lage versetzen, von der allgemeinen zur konkreten Anleitung überzugehen. Die ersten beiden Kriterien können im wesentlichen durch eine Verbesserung der ideologischen Arbeit und durch die Erhöhung der Qualität der Leitungstätigkeit, vor allem durch die Verbesserung der Untersuchungsplanung, überwunden werden. Die Untersuchungsplanung ist nicht nur eine wichtige kriminalistische Methode zur Erhöhung der Qualität der Untersuchungen bei der Aufklärung von strafbaren Handlungen, sondern gleichzeitig ein wichtiges Mittel für den Leiter, die Arbeitsleistungen und Arbeitsergebnisse seiner Mitarbeiter zu kontrollieren. Der Leiter wird durch die ständige Kontrolle des Plans und seiner Verwirklichung in die Lage versetzt, den Kriminalisten konkret anzuleiten, ihn bei der Bearbeitung des Vorgangs wirksam zu unterstützen. Dasselbe trifft für den Staatsanwalt zu. Der Staatsanwalt hat zu sichern, daß Ursachen und begünstigende Bedingungen einer jeden Straftat ermittelt werden. Er muß dafür Sorge tragen, daß bereits im Untersuchungsplan entsprechende Versionen zu den Ursachen und begünstigenden Faktoren aufgestellt und entsprechend geprüft werden'*. Ohne allseitige Aufklärung des Sachverhalts, des Tatgeschehens und der Persönlichkeit des Täters ist es nicht möglich, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen genau zu erforschen. Deshalb ist der Einsatz aller nur möglichen kriminalistischen Methoden taktisch-operativer und naturwissenschaftlich-technischer Natur eine wichtige Voraussetzung. Je gründlicher und gewissenhafter ein Verbrechen untersucht und geklärt wird, desto leichter ist es, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen herauszuarbeiten. Häufig ergeben sich schon aus dem Tatgeschehen selbst Rückschlüsse auf die unmittelbaren Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat. So kam es z. B. in den Sommermonaten des Jahres 1962 in der Gepäckabfertigung eines großen Personenbahnhofs laufend zu Diebstählen von Reisegepäck. Die Täter waren Jugendliche, die dort als Aushilfen während der Saison eingestellt waren. Ihre völlig ungenügende Beaufsichtigung durch die Leitungskräfte und das sorglose Verhalten gegenüber dem der Reichsbahn anvertrauten Gepäck begünstigte die Diebstähle, so daß sie sich über einen verhältnismäßig langen Zeitraum erstrecken konnten. Ein weiteres, sehr wichtiges Problem ist die Notwendigkeit, in jedem einzelnen Fall Erscheinungsform und Begehungsweise des konkreten Verbrechens genau herauszuarbeiten. Im wesentlichen ist das auch eine Aufgabe des Kriminalisten und des Staatsanwalts. Die Erscheinungsform läßt erkennen, wie das Verbrechen objektiv begangen wurde. Aus der objektiven Darstellung des Verbrechens, die sich vor allem in ihren unmittelbaren Auswirkungen zeigt, lassen sich Schlußfolgerungen auf Ursachen, auf den Täterkreis, die Arbeitsweise usw. ziehen. Ähnliche Bedeutung hat die Erforschung der Begehungsweise von Straftaten. Die Kenntnis der Begehungsweisen erleichtert die Feststellung neuer, noch unbekannter Arbeitsmethoden und damit die Aufdeckung der latenten Kriminalität. Be- Vgl. Forker, ;,Ftlr eine höhere Qualität bei der Untersuchung strafbarer Handlungen“, NJ 1963 S. 230 ff. gehungsweise und begünstigende Bedingungen stehen in einem sehr engen Verhältnis zueinander. Qhne begünstigende Bedingungen wäre es dem Täter oft unmöglich oder wesentlich schwerer, ein Verbrechen zu begehen. Auch über die Kenntnis des Motivs des Täters, d. h. seines Beweggrundes, seines Antriebes für die verbrecherische Handlung, kommt man an die konkrete Verbrechensursache heran. Das Motiv des Täters ist nichts Allgemeines, sondern in ihm kommen sehr präzise die Mängel im Denken und Fühlen des betreffenden Bürgers zum Ausdruck. Wenn es also dem Kriminalisten oder dem Staatsanwalt im Verlaufe seiner Arbeit mit dem Rechtsbrecher nicht gelingt, dessen Denken und Fühlen vor allem zum Zeitpunkt der Tatbegehung zu erforschen, so wird er nicht in der Lage sein, das wahre Motiv der Tat und mit dessen Hilfe die konkreten Verbrechensursachen festzustellen. Das Motiv findet man aber auch nicht allein beim Täter, etwa bei der Vernehmung, obwohl diese gerade hierbei wesentliche Bedeutung hat, sondern man bekommt oft entscheidende Hinweise von den Menschen, die ihn kennen, mit ihm Zusammenarbeiten. Die begünstigenden Bedingungen exakt herausarbeiten In der Praxis gibt es bereits einige recht gute Erfahrungen bei der Herausarbeitung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität, die schnellstens verallgemeinert werden müssen. So fordert z. B. die Staatsanwaltschaft des Kreises Wittenberg grundsätzlich bei jedem Verfahren, welches dem Staatsanwalt zur weiteren Bearbeitung zugeht, daß die begünstigenden Bedingungen des jeweiligen Vorkommnisses her-ausgearbeitet und schriftlich fixiert werden. Diese Methode dient nicht nur der Feststellung der im Einzelfall wirkenden begünstigenden Bedingungen, sondern trägt gleichzeitig der Forderung nach Erhöhung der Qualität der kriminalistischen Untersuchungen weitgehend Rechnung. So ereignete sich in einem wichtigen Chemiebetrieb infolge fahrlässiger Pflichtverletzungen eine Betriebsstörung, die großen Produktionsausfall mit sich brachte. Der Untersuchungsbericht gliederte sich in folgende Hauptpunkte auf: 1. Störungsablauf; 2. Einschätzung des technischen Zustandes der Anlagen; 3. Faktoren, die die Auswirkung der Störung begünstigten; 4. Empfehlungen. Die Gliederung selbst ist schon Ausdruck einer sehr klaren und logischen Untersuchungsführung. Von besonderem Interesse sind aber hier die beiden letzten Punkte. Es wurden insgesamt acht, die Betriebsstörung begünstigende Bedingungen festgestellt, von denen hier einige in gekürzter Form wiedergegeben werden sollen: a) Zum Zeitpunkt der Störung gab es Betriebsanweisungen, die aus dem Jahre 1952 stammten. Sie waren nicht entsprechend den gegenwärtigen Bedingungen verändert öder verbessert worden. Sie enthielten keine Hinweise darauf, wie sich die Mitarbeiter und Lenkungskräfte bei solchen Störungen zu verhalten haben. b) Zur Zeit der Störung war beim Nachtdienst kein Abschalt- bzw. Katastrophenplan vorhanden. Ein solcher ist acht Wochen vor der Störung ausgearbeitet worden, war aber nur der Werkleitung bekannt. c) Ein Teil der Lenkungskräfte bestimmter Betriebsteile wurde seinen im Funktionsplan klar festgehaltenen Aufgaben nicht gerecht. Als unnormale Verhältnisse in der Stromversorgung bestimmter Betriebsteile eintraten, unterließ es der leitende Ingenieur, die Normalisierung 426;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 426 (NJ DDR 1963, S. 426) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 426 (NJ DDR 1963, S. 426)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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