Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 419

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 419 (NJ DDR 1963, S. 419); Mit diesen Problemen müssen sich jetzt besonders die Wissenschaftler beschäftigen; aber das heißt nicht, daß die Praktiker warten sollen, bis alle Fragen umfassend erforscht sind. Die analytische Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates überträgt der Staatsanwaltschaft als neue Aufgabe die Verantwortung „für die Analysen der Kriminalität und ihrer Bewegung, der Ursachen und Bedingungen der Verbrechen und Vergehen sowie der Wirkungsweise und Ergebnisse des Kampfes gegen die Straftaten“. Die analytische Arbeit dient der ständigen Verbesserung der Tätigkeit der Organe der Rechtspflege, der Aufdeckung der Entwicklung der Kriminalität und ihrer Haupterscheinungsformen in den einzelnen Bereichen der Volkswirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens, in den einzelnen Territorien und nach einzelnen Arten von Straftaten, der Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität, der Verbesserung der gesamtstaatlichen Leitungstätigkeit und der Bestimmung der Hauptaufgaben der strafrechtlichen und kriminalistischen Forschung. Die Vielgestaltigkeit dieser Aufgabe stellt hohe Anforderungen an uns. Wir können sie nicht allein lösen, sondern müssen dazu mit den verschiedensten staatlichen Organen und wissenschaftlichen Institutionen Zusammenarbeiten. Die Arbeit ist auch nicht nur von den Juristen zu bewältigen. Hier ist eine Forschungsgemeinschaft mit Psychologen, Philosophen, Pädagogen und Vertretern anderer Wissenschaftszweige erforderlich. Der politische Ausgangspunkt für die analytische Tätigkeit ist die. Erkenntnis, daß man, wenn man bestimmte Erscheinungen verhüten will, die Ursachen dieser Erscheinungen genau kennen muß. Die vorbeugende Tätigkeit des Staatsanwalts setzt also eine exakte Kenntnis der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten voraus. In bezug auf den Umfang und Charakter der analytischen Arbeit heißt es im Rechtspflegeerlaß, daß diese Aufgabe mit den anderen zentralen Rechtspflege- und Untersuchungsorganen und mit den wissenschaftlichen Institutionen zu lösen ist und daß die statistischen Materialien und analytischen Arbeiten der Staatsanwaltschaft, des Obersten Gerichts, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Staatssicherheit und der Zollverwaltung zu verwerten sind. Das bedeutet, einheitliche Kriterien der statistischen Beobachtung der Kriminalität herauszuarbeiten und die statistische Arbeit der genannten zentralen Organe zu koordinieren. Wir müssen genau überlegen, wo und zu welchem Zeitpunkt man Mitteilungen erhalten kann, die für die statistische und analytische Arbeit von Bedeutung sind. Meiner Ansicht nach müssen wir damit bereits im Ermittlungsverfahren beginnen. Bei der Vernehmung des Beschuldigten müssen im Protokoll unbedingt alle Angaben über die Persönlichkeit des Beschuldigten und über die Tatumstände enthalten sein. Diese Angaben müssen bei der Vernehmung von Zeugen oder von Geschädigten kontrolliert und präzisiert werden. Das erfordert, daß wir die Aufnahme detaillierter Fragen in die Vernehmungsprotokolle einheitlich regeln. Ähnlich müssen wir auch hinsichtlich solcher Fragen Vorgehen, die die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten betreffen. Auf diese Fragen muß auch in der Anklageschrift eingegangen werden. Ferner sind die Protokolle der Hauptverhandlung und die Urteile wichtige Materialien für die analytische Arbeit der Staatsanwaltschaft. Diese Quellen werden aber für spezielle Analysen nicht immer ausreichend sein. Deshalb müssen auch andere Methoden angewandt werden, z. B. operative Untersuchungen in Wohngebieten, in Betrieben, im Handel usw., die unter Beteiligung gesellschaftlicher Kräfte durchgeführt werden. Diese Mitarbeiter aus gesellschaftlichen Kollektiven werden oft gute Hinweise zur Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten geben können. Zur Zeit wird bei uns viel über einen „Gutachten-Fragebogen“ diskutiert, in dem wichtige Fragen zur analytischen Arbeit enthalten sind. Wir werden sorgfältig prüfen, ob solche Fragebogen als Hilfsmittel geeignet sind. Entscheidend für eine gute analytische Arbeit aber wird sein, wie wir es verstehen, auch die Kreisstaatsanwälte mit heranzuziehen. Bis auf wenige Ausnahmen gab es in den Kreisen bisher keine Ansätze einer analytischen Arbeit. Obwohl es dort bei den Untersuchungsorganen, bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht bestimmte Materialien gibt, wurden diese nicht systematisch zusammengetragen und ausgewertet. Wir müssen jetzt prüfen, ob es nicht zweckmäßig ist, auch in den Kreisen gemeinsame Kriminalstatistiken zu fertigen. Sicherlich wären solche Materialien auch eine gute Hilfe für die Arbeit der Volksvertretungen im Kampf gegen die Kriminalität. Wenn wir in der nächsten Zeit die analytische Arbeit ausbauen, so insbesondere deshalb, weil allein mit der richtigen Feststellung, daß das Verbrechen unter unseren Bedingungen aus Überresten kapitalistischer Denk-und Lebensgewohnheiten resultiert, noch nichts darüber gesagt wird, w i e der Kampf gegen bestimmte kriminelle Erscheinungen geführt werden muß. Das stellt die Forschung vor weitere Aufgaben. Dazu gehören die Erforschung derjenigen Faktoren, die eine Konservierung rückständigen Denkens ermöglichen und bewirken, die Erforschung der Einflüsse der alten Ideologie und der ideologischen Einwirkung des Gegners sowie die Erforschung der die konkrete Straftat begünstigenden Bedingungen. Qualifizierung der Kader Die neuen, umfangreichen Aufgaben der Staatsanwaltschaft erfordern nicht nur neue Methoden der Leitung, sondern auch neue Wege in der Qualifizierung der Kader. Die Weiterbildung muß so gestaltet werden, daß die zur Zeit noch bestehende Diskrepanz zwischen den hohen Anforderungen an die Kader und ihrem Stand auf den verschiedensten Gebieten schnellstens beseitigt wird. Dabei geht es nicht um die Aneignung konkreter Kenntnisse in der Ökonomie, sondern auch . um die Vertiefung der Kenntnisse auf anderen Gebieten. Wir müssen genau einschätzen, was unmittelbar und vordringlich an neuen Kenntnissen gebraucht wird und was jeder Staatsanwalt im Rahmen seiner Spezialisierung wissen muß, um eine qualifizierte Arbeit bei der Aufdeckung, Beurteilung und Verhütung von Gesetzesverletzungen auf den verschiedensten Gebieten, insbesondere der Volkswirtschaft, leisten zu können. Das gegenwärtige Schulungssystem der Staatsanwaltschaft reicht nicht aus, um diese Aufgabe zu bewältigen. Es muß deshalb sehr sorgfältig ausgebaut werden. Für alle Staatsanwälte ist eine allgemein verbindliche ökonomische Schulung erforderlich, um Lücken zu schließen; zum anderen müssen für jeden Staatsanwalt entsprechend seiner speziellen Aufgabe Maßnahmen der Weiterbildung exakt festgelegt werden. Dabei sollten bereits vorhandene Kenntnisse und die Teilnahme an einer bestimmten Ausbildung berücksichtigt werden. 419;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 419 (NJ DDR 1963, S. 419) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 419 (NJ DDR 1963, S. 419)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges anzuwenden sind und wer zu ihrer Anweisung befugt ist.

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