Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 418

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 418 (NJ DDR 1963, S. 418); c) Die Fähigkeit der Staatsanwälte und Untersuchungsorgane, sich bei der Bekämpfung der Kriminalität und bei der Aufdeckung ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen auf die Mitarbeit anderer staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen, sozialistischer Kollektive und Bürger zu stützen. d) Eine wissenschaftlich fundierte analytische Arbeit hinsichtlich der Auswertung der Kriminalität und ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Sie muß der ständigen Verbesserung der Tätigkeit der Reehts-pflegeorgane, der gesamtstaatlichen Leitung und des gesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität dienen und Grundlage für die strafrechtliche, kriminalistische, kriminologische und soziologische Forschung sein. e) Der Ausbau der vorbeugenden Tätigkeit und die Schaffung von Voraussetzungen, die garantieren, daß keine Straftat unaufgedeckt bleibt und sich kein Gesetzesverletzer seiner Verantwortung entzieht. Die vorbeugende Tätigkeit der Staatsanwaltschaft In diesem Zusammenhang faucht die Frage nach dem konkreten Inhalt der vorbeugenden Tätigkeit der Staatsanwaltschaft auf. Meines Erachtens müssen wir hier -im wesentlichen vier Phasen unterscheiden, die natürlich eine Einheit bilden, aber doch einen spezifischen Inhalt haben: 1. Maßnahmen zur Erziehung der Werktätigen zur Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegenüber Gesetzesverletzungen, um Verbrechen von vornherein zu verhindern; 2. vorbeugende Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zur Verhinderung weiterer Verbrechen; 3. vorbeugende Maßnahmen während der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Hauptverhandlung; 4. vorbeugende Maßnahmen bei der Wiedereingliederung ehemaliger Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben. Eine wichtige Seite in der vorbeugenden Tätigkeit ist die Sorge um die Einhaltung aller Normativakte auf allen Gebieten. Aus Erfahrung wissen wir, daß die kleinste Unkorrektheit und Ungesetzlichkeit letzten Endes zu groben Verstößen gegen die Gesetze und in extremen Fällen zum Verbrechen führen kann. Das bedeutet, daß in allen Bereichen Ordnung und Sicherheit herrschen müssen. Wenn besonders jetzt während der Ernte die Brandschutzvorschriften streng eingehalten werden und überall Ordnung geschaffen wii’d, wird es weniger Brände geben, werden die Feinde nicht in der Lage sein, Schäden an Produkten und Geräten anzurichten. Wenn auf den Baustellen Ordnung herrscht, werden Diebstähle von Material und Geräten zur Seltenheit werden. Wenn im Straßenverkehr die Sicherheitsvorschriften beachtet werden, werden wir Verluste an Menschen und Material vermeiden und Bürger vor strafbaren Handlungen bewahren. Unsere Aufgabe besteht in der Hauptsache darin, dem Verbrechen vorzubeugen, um nicht bestrafen zu müssen. Verbesserung der Qualität der Ermittlungen Ein wesentlicher Faktor bei der Bekämpfung und Verhütung von Verbrechen und Vergehen ist die hohe Qualität der Ermittlungen. Dazu gehören u. a.: 1. eine große Beweglichkeit der Ermittlungsorgane; 2. Objektivität, Allseitigkeit, Gründlichkeit und Vollständigkeit der Ermittlungen nicht nur in bezug auf den Tathergang und die Persönlichkeit des Täters, sondern auch in bezug auf die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat; 3. eine ständige Verbindung der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft mit der Öffentlichkeit. Hierfür gibt es schon viele gute Beispiele, aber manchmal auch noch eine konservative Einstellung einiger Staatsanwälte. Oftmals stoßen wir auf Gesetzesverletzungen und Mängel, die in irgendeiner Form mit der Straftat Zusammenhängen und die bereits im Ermittlungsverfahren ausgeräumt werden können. Der Staatsanwalt muß deshalb, wenn es der betreffende Fall zuläßt bzw. Veranlassung dazu besteht, bereits in diesem Stadium Maßnahmen zur Auswertung des Falles und zur Verhütung künftiger Straftaten einleiten. Um Mißverständnissen vorzubeugen, muß betont werden, daß es nicht etwa darum geht, vor der Hauptverhandlung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten und das Strafmaß zu sprechen, sondern darum, mit den Werktätigen über die Beseitigung begünstigender Bedingungen für Verbrechen zu beraten und ggf. mittels eines Protestes gegen Ungesetzlichkeiten vorzugehen, auf die der Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren gestoßen ist. Von der Qualität der Ermittlungen hängt entscheidend die präventiv-erzieherische Arbeit des Gerichts in der Hauptverhandlung ab. Hier tritt das Verhältnis des Staates und der Gesellschaft zum Rechtsverletzer besonders anschaulich und überzeugend in Erscheinung. Durch die Hauptverhandlung und das Strafurteil wird aber auch auf andere labile Mitglieder der Gesellschaft eingewirkt; sie werden eindringlich vor der Begehung von strafbaren Handlungen gewarnt und dazu erzogen, die Rechtsordnung und die Gesetze des Staates zu achten. Um eine solche erzieherische Wirkung zu erzielen, müssen Untersuchungsorgan und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durch eine sorgfältige Aufklärung der Tat und des Täters die erforderlichen Voraussetzungen schaffen. In der Praxis einiger Untersuchungsorgane und Staatsanwälte hat es in der letzten Zeit gegenüber gefährlichen und rückfälligen Verbrechen ein liberalistisches Verhalten gegeben. Es ist deshalb eine besondere Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Schwankungen ein Ende zu bereiten und ein richtiges Verhältnis zwischen den Maßnahmen des staatlichen Zwangs und den Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung zu erreichen. Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß sich in der Praxis bei der Differenzierung gewisse Schwierigkeiten ergeben, denn die Vielfalt des Lebens läßt sich nicht in Schubfächer einordnen. Verschiedentlich sind Staatsanwälte bei der Entscheidung darüber, ob eine Sache der Konfliktkommission zu übergeben oder Anklage zu erheben ist, einseitig nur von der Person des Täters ausgegangen. Während in früheren Jahren der Persönlichkeit des Täters oft nicht genügend Augenmerk gewidmet worden war, hat es in jüngster Zeit einige Fälle gegeben, in denen einseitig positive Seiten im Persönlichkeitsbild des Täters überbetont und vom objektiven Tatgeschehen losgelöst wurden. Es kommt aber darauf an, den Charakter der Straftat und den Grad ihrer Gesellschaftsgefährlichkeit stets im engsten Zusammenhang mit der Persönlichkeit des Täters und mit den Umständen, die seine Verantwortlichkeit erhöhen oder verringern, zu betrachten. Aber auch diese zusammenhängende Würdigung der Tat und des Täters darf sich nicht darin erschöpfen, daß die gesellschaftliche Bedeutung der Tat zugleich als das Kriterium für die Würdigung der Persönlichkeit des Täters betrachtet wird. Eine Würdigung des Täters nur auf der Grundlage der Tat wird in den seltensten Fällen ein vollständiges Bild geben, wie umgekehrt die Gefährlichkeit einer Tat nicht vollständig eingeschätzt werden kann, wenn diese Einschätzung losgelöst von der Persönlichkeit des Täters vorgenommen wird. 418;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 418 (NJ DDR 1963, S. 418) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 418 (NJ DDR 1963, S. 418)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes rechtswidrig zugefügt werden. Ein persönlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger ist ausgeschlossen.

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