Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 409

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 409 (NJ DDR 1963, S. 409); Zum Aufgebot dinglicher Rechte Das Stadtbezirksgericht hätte die Klage deshalb nicht wegen sachlicher Unzuständigkeit, sondern wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs abweisen müssen. Obwohl das Oberste Gericht der DDR in seinen Entscheidungen vom -18. Februar'1958 - 1 Uz 26/57 - (NJ 1958 S. 505) und vom 31. August 1959 - 1 Uz 11/59 - (NJ 1959 S. 820) hierzu eine klare Anleitung gegeben hat, treten bei dieser Frage doch immer noch gelegentlich Fehler auf. Die vorstehenden Ausführungen sollen deshalb dazu beitragen, daß künftig richtige Prozeßurteile erlassen werden, wenn ein Zivilgericht angerufen wird, obwohl die Streitigkeit vom Staatlichen Vertragsgericht zu verhandeln und zu entscheiden ist. KARL WEISSENBORN, Justitiar des Konsumgenossenschaftsverbandes Croß-Berlin Das in NJ 1963 S. 191 abgedruckte Urteil des Obersten Gerichts vom 26. November 1962 - 1 Zz 9/62 -zeigt, daß es wenig sinnvoll ist, gegen einzelne unbekannte Erben eines Hypothekengläubigers mit Klage und öffentlicher Zustellung wegen Abgabe einer Willenserklärung (Löschungsbewilligung) oder mit dem Aufgebot ihrer vermeintlichen Hypothekenrechte nach § 1170 BGB vorzugehen. In solchen Fällen empfiehlt sich die Einleitung einer Nachlaßpflegschaft für die unbekannten Erben (§§ 1960, 1961 BGB) oder auch die Bestellung eines Pflegers gern. § 1913 BGB für die ungewissen Beteiligten (Mitgläubiger). Durch sie kann allen schnell, billig, zweckmäßig und unkompliziert zum Recht verholten werden. Die Interessen des oder der Unbekannten werden auch am besten vom Pfleger wahrgenommen, der die Pflicht und die Möglichkeit hat, den Sachverhalt überzeugender aufzuklären, als es eine eidesstattliche Versicherung und die Bekanntmachung des Aufgebots oder der Klageschrift an der Gerichtstafel und im Zentralblatt vermögen. Schließlich entspricht es den Grundsätzen des Rechtspflegeerlasses, unsere Bürger an der Vielfalt unseres Rechtslebens zu beteiligen. Dazu trägt auch die Einbeziehung als Pfleger bei. Durch sie kann die papiermäßige Erledigung, wie es Aufgebotsverfahren bzw. Klage mit öffentlicher Zustellung sind, ersetzt werden. HEINRICH GRABOW. Sekretär des Kreisgerichts Glauchau Clus dam ySrüsidiuui das Qbavstau Qavidits Beschluß Nr.1 des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 15. Juni 1963 zur Ausweitung des Plenums vom 21./22. Mai ,1963 Das Plenum des Obersten Gerichts der DDR vom 21./22. Mai 1963 beschäftigte sich mit der Strafrechtsprechung in der DDR seit dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Als Ergebnis dieser Tagung wird festgestellt, daß sich in der Rechtsprechung Mängel zeigen, die erkennen lassen, daß entgegen den Hinweisen des Staatsrates das sozialistische Recht nicht immer richtig und hinreichend differenziert angewandt wird. Das zeigt sich gegenwärtig insbesondere in einem oft nicht gerechtfertigten Ausspruch von Strafen ohne Freiheitsentzug oder zu niedrigen Freiheitsstrafen bei Gewalt- und Sexualverbrechen. Solche Entscheidungen schützen nicht ausreichend die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Rechte und die Sicherheit der Bürger. Daher stoßen derartige Entscheidungen auf Unverständnis bei der Bevölkerung und beeinträchtigen die Weiterentwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins und der Beziehungen der Bürger zum Staat und zur Gesellschaft. Statt einer allseitigen Betrachtung aller objektiven Umstände und Folgen der Straftat und der Persönlichkeit des Täters, wie seiner Entwicklung, seines Bewußtseinsstandes und seines gesellschaftlichen Verhaltens, werden einseitig positive Seiten im Persönlichkeitsbiid des Täters überbetont und vom objektiven Tatgeschehen losgelöst. Überdies werden sogar negative Umstände überhaupt nicht angeführt bzw. nicht richtig bewertet (wie z. B. Rückfälligkeit, Alkoholmißbrauch). Zu einer solchen Überbetonung des Positiven im Persönlichkeitsbild des Täters gehört z. B. die Herausstellung seiner guten Arbeit im Betrieb, obwohl sie in keinem Zusammenhang mit derartigen Verbrechen und völlig im Gegensatz zu der vom Täter insbesondere außerhalb des Betriebes gezeigten Einstellung zu den Normen des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Moral steht. In Auswertung des Plenums beschließt deshalb das Präsidium des Obersten Gerichts': 1. Dem Plenum des Obersten Gerichts wird zur nächsten Tagung eine Analyse der Gewaltverbrechen (einschließlich der Sexualverbrechen) und ein Beschlußentwurf über die weitere Behandlung dieser Verbrechen zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt. 2. Die Präsidien der Bezirksgerichte werden beauftragt, die Rechtsprechung der Gerichte ihres Bereiches hinsichtlich der Gewalt- und Sexualverbrechen laufend zu kontrollieren und dafür zu sorgen, daß solche Fehler in der Rechtsprechung vermieden und beseitigt werden. 3. Der Chefredakteur der „Neuen Justiz“ wird beauftragt, mit Unterstützung des Kollegiums für Strafsachen im 2. STuliheft zur Vorbereitung des 2. Plenums des Obersten Gerichts aus diesem Gebiet richtige Entscheidungen, aber auch fehlerhafte Entscheidungen mit Anmerkungen zu veröffentlichen. ■fC 409;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 409 (NJ DDR 1963, S. 409) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 409 (NJ DDR 1963, S. 409)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und die Voraussetzungen ihrer Anwendung bei der Lösung vielfältiger politisch-operativer Aufgaben Lektion, Naundorf, Die Erhöhung des operativen Nutzeffektes bei der Entwicklung und Zusammenarbeit mit leistungsfähigen zur Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit : Anlage Statistische Angaben über Inhaftiertenbewegung, Prozeßabsicherung und über Kontrolle der aufsichtsführenden Staatsanwälte. Auswertung von Angaben über die Kaderentwicklung, Planung der Arbeit mit der Richtlinie und zu sich aus außenpolitisch-völkerrechtlichen Fragen ergebende Erfordernisse der Gestaltung der Untersuchungsarbeit durchgeführt. In gleicher Weise erfolgte die Qualifizierung von Mitarbeitern auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit.

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