Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 407

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 407 (NJ DDR 1963, S. 407); 2. Als äußerst nützlich erwies sich die koordinierte Zusammenarbeit zwischen dem Gericht und dem Staatlichen Notariat. Die Notare orientierten sich vor allem auf die Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Es gelang uns zum erstenmal, fast alle in Köpenick existierenden PGHs zu erfassen. 3. Auch die Einbeziehung der Sekretäre in den Kreis der Referenten für die Aussprachen hat sich bewährt. Die Sekretäre sind bei entsprechender Anleitung durchaus in der Lage, gute Veranstaltungen in Betriebskollektiven oder Wohngebieten durchzuführen. Wie die Notare, nahmen auch sie zunächst an einer oder zwei Veranstaltungen eines Richters teil, um daraus zu lernen. 4. Die Methode, zu bestimmten Veranstaltungen der Richter die Protokollführer mitzunehmen und dadurch deren Kenntnisse aus den Schulungen und Arbeitsberatungen zu vertiefen, um sie dann mit konkreten Aufgaben zu betrauen, war ein erfolgversprechender Beginn der differenzierten Einbeziehung technischer Kräfte in die politische Massenarbeit. Zwei Protokollantinnen und eine in der Sekretärausbildung stehende Mitarbeiterin bereiteten durch persönliche Agitation in ihren Wohnhäusern Versammlungen vor und leiteten diese Hausversammlungen, in denen ein Richter sprach. 5. Die politische Massenarbeit nimmt in dem Maße an Wirkung und Umfang zu, wie die Richter es verstehen, dabei weitgehend die Schöllen einzubeziehen. Dabei kam uns zugute, daß jeder Richter für die Schöffenkollektive bestimmter Betriebe und Wohngebiete verantwortlich ist. Es zeigte sich sehr bald, daß dort, wo die Schöffen sich für die Vorbereitung solcher Veranstaltungen mitverantwortlich fühlten und wo sie sich über die inhaltliche Aufgabenstellung im klaren waren, die Probleme der Rechtspflege nicht losgelöst vom betrieblichen oder gesellschaftlichen Geschehen em Wohngebiet diskutiert wurden. Das setzte natürlich voraus, daß auch die Richter die jeweilige Situation kannten und zu solchen Fragen wie Planerfüllung, Durchsetzung des technisch-wissenschaftlichen Höchststandes, Neuererbewegung, sozialistische Gemeinschaftsarbeit, Arbeitsdisziplin usw. Stellung nehmen konnten. Auf der Grundlage dieser Kenntnisse war es möglich, den Zusammenhang zwischen -Recht und Ökonomie überzeugend darzulegen und in den Diskussionen auch die konkreten Faktoren bloßzulegen, die strafbare Handlungen oder andere Gesetzesverletzungen begünstigen. Das sind die wichtigsten Erfahrun- wenn wir nicht bewußt Schlußfolgegen, die wir neben anderen bereits rungen aus den Erfahrungen der täg-seit langem bewährten und ange- liehen Arbeit ziehen. Nunmehr geht wandten Methoden der politischen es darum, in der Aktivität nicht Massenarbeit künftig in unserer nachzulassen und die politische Mas-Tätigkeit ständig berücksichtigen senarbeit des Gerichts weiter zu ver-werden. Obgleich das keine neuen bessern sowie die gesellschaftliche Erkenntnisse sind, ist es notwendig, Wirksamkeit der gesamten gericht-diese hervorzuheben, weil wir oft cen Tätigkeit zu erhöhen, den Erfolg unserer Arbeit schmälern, Z'sLIr&glnZs Richtige Anwendung der bedingten Strafaussetzung Bei der Umerziehung der zu Frei- StPO legt eindeutig fest, daß das heitsstrafen verurteilten Bürger spielt die Gewährung bedingter Strafaussetzung eine wesentliche Rolle. Die vorzeitige Entlassung des Strafgefangenen gern. § 346 StPO (in der Fassung des § 7 des Gesetzes zur Änderung ‘und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. April 1963, GBl. I S. 65) unter Auferlegung einer Bewährungsfrist für den noch zu verbüßenden Strafrest ist besonders für ihn und seine Familie, aber auch für das gesellschaftliche Kollektiv, in das er wieder eingegliedert wird, von großer Bedeutung. Die meisten der zeitweilig von der unmittelbaren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossenen Bürger ’kennen im Laufe des Strafverfahrens und während der Strafhaft, daß ihr bisheriges, gegen die Gesellschaft gerichtetes Verhalten letzten Endes sie selbst schädigt. Diese Einsicht beschleunigt bei vielen von ihnen den notwendigen, oft nicht einfachen Prozeß des Umdenkens. Sie ist der Beginn der Erkenntnis, daß das Leben in der sozialistischen Gesellschaft von jedem verlangt, seine persönlichen Interessen in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zu bringen. Diesen komplizierten Entwicklungsprozeß durch die Anwendung solcher Umerziehungsmethoden, wie sie im Rechtspflegeerlaß festgelegt sind, zu fördern u. a. dadurch, in geeigneten Fällen die Verbindung des Strafgefangenen zu seinen früheren Arbeitskollegen in differenzierter Form zu gewährleisten , ist die Hauptaufgabe des sozialistischen Strafvollzugs. Den Angehörigen des Strafvollzugs fällt es dabei in erster Linie zu, zu erkennen, wann bei dem Verurteilten das Erziehungsziel erreicht ist oder mit der Strafaussetzung endgültig erreicht werden kann. Es ist selbstverständlich, daß die Gewährung bedingter Strafaussetzung nicht allein von der Führung des Strafgefangenen während des Strafvollzugs abhängig gemacht werden kann (vgl. hierzu das Urteil des Obersten Gerichts vom 24. Juni 1958 - Ib Zst 12/58 -, NJ 1958 S. 605). § 346 Vorleben und die Persönlichkeit des Täters sowie die Verbrechensumstände eingehend gewürdigt werden müssen. Dabei sind auch kriminalpolitische Erwägungen und die Gesellschaftsgefährlichkeit des Verbrechens zu beachten. Nur die Einschätzung der inneren Zusammenhänge all dieser Umstände in Verbindung mit dem Gesamtverhalten des Strafgefangenen, insbesondere wie der Rechtspflegeerlaß hervorhebt seiner Arbeitsmoral und Arbeitsdiszipli n, rechtfertigt gegebenenfalls die Anwendung des § 346 StPO. Daß die Arbeit ein entscheidendes Kriterium für die Gesamteinschätzung des Verurteilten ist, wird auch dadurch unterstrichen, daß das Gericht zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung der bedingten Strafaussetzung den Täter verpflichten kann, einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln und besonders in seiner Arbeit zu zeigen, daß er die richtigen Schlußfolgerungen aus seiner Verurteilung gezogen hat (§ 346 Abs. 4 StPO). Diese Zusammenhänge werden von den Angehörigen des Strafvollzugs ® und Leitern der Vollzugseinrichtungen mehr und mehr beachtet. In den Vollzugseinrichtungen findet (teilweise unter Einbeziehung von Gefangenenaktivs) eine gründliche Prüfung statt, welchem Strafgefan-gefangenen bedingte Strafaussetzung gewährt werden kann. Deshalb muß endgültig damit Schluß gemacht werden, die Anträge des Strafvollzugs, die in der Regel noch an den Staatsanwalt oder über den Staatsanwalt an das Gericht gestellt werden (letztes halte ich für zweckmäßiger, weil es der Beschleunigung des Beschlußverfahrens dient), schon durch den Staatsanwalt abzulehnen. Diese Praxis findet im Gesetz keine Stütze. In, Abs. 7 des § 346 StPO ist eindeutig bestimmt, daß nach Antritt der Strafe der Staatsanwalt und der Leiter der Strafvollzugsanstalt laufend zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung eingetreten sind, und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen haben. Über diese Anträge entschei- 40 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 407 (NJ DDR 1963, S. 407) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 407 (NJ DDR 1963, S. 407)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der abgeparkten Bus der den sie bestiegen hatten, um so nach Westberlin zu gelangen, wieder zu verlassen. Sie wurden gleichzeitig aufgefordert mit Unterstützung der Ständigen Vertretung der in der vorsprechenden Obersiedlungsersuchenden zumeist von Mitarbeitern der Rechtsabteilung zu einem Gespräch empfangen und nach ihrem Anliegen befragt. Klaramerzahlen: Anzahl der von der Linie eingeleiteten übernommenen Ermittlungsverfahren wegen Militärstraftaten bildeten die Bahnenfluchten in das nichtsozialistische Ausland und damit im Zusammenhang stehende Staatsverbrechen einen Schwerpunkt in der Untersuchung. Im Berichtszeitraum wurden Angehörige der bewaffneten Organe Studenten Schüler Lehrlinge Rückkehrer Zuziehende ohne Beschäftigung sonst. Personen Rentner und Hausfrauen Strafgefangene nach der Tätigkeit. :. Personen, Personen -A, Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt rsonen Person, Von den Tätern, die über andere sozialistische Staaten die ungesetzlich verlassen wollten, konnten, noch auf dem Territorium der festgenommen werden.

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