Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 406

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 406 (NJ DDR 1963, S. 406); Auch das Problem des Ersatzes der notwendigen Auslagen, namentlich der Transportkosten, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Garantieanspruchs entstanden sind, wird in dem Entwurf im Prinzip wie bei uns gelöst. Diese Aufwendungen trägt nicht der Käufer, sondern die Handelsorganisation17; bei, ihr muß der Anspruch auf Ersatz dieser Kosten geltend gemacht werden, und zwar binnen einer Ausschlußfrist von einem Monat nach Ablauf der Garantiezeit. . 17 inwieweit der Käufer bei Inanspruchnahme von Garantieleistungen den Kaufgegenstand an die im Garantieschein aufgeführte Reparaturwerkstatt von vornherein kostenlos einsenden kann, wird der Praxis überlassen; der Anspruch gegenüber der Handelsorganisation betrifft jedenfalls sämtliche Aufwendungen, die dem Käufer bei der Wahrnehmung seines Garantieanspruchs entstanden sind. Insgesamt stellt die Verantwortlichkeit für Mängel der Ware im Einzelhandelskauf einen bereits weitgehend gelungenen Versuch ihrer einheitlichen Regelung im Entwurf zum ZGB der CSSR dar, dessen Studium und Auswertung Anlaß gibt, auch manches Problem des Rechtsinstituts der Garantie für unser künftiges ZGB neu zu durchdenken. Als vorbildlich erscheint vor allem die Klarheit und Einfachheit, mit der diese wichtige Frage der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit im neuen Kaufrecht den sozialistischen Beziehungen zwischen Einzelhandelsorgan und Bürger entsprechend gelöst und eine optimale Verbindung der Interessen des einzelnen Bürgers mit denen der gesamten Gesellschaft im Sinne des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus angestrebt wird. Clus dev ftvaxis ßüv die ftvaxis Erfahrungen aus der politischen Massenarbeit sorgfältig auswerten! Während der öffentlichen Diskussion über den Entwurf des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates haben die Mitarbeiter des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick eine beachtliche Arbeit geleistet, die schon von der Quantität her größer war als die bisherige politische Massenarbeit. Im Mai haben wir daraus in der Parteiorganisation des Gerichts und in einer Dienstbesprechung Schlußfolgerungen für die weitere politische Massenarbeit gezogen. Dabei mußten wir feststellen, daß die politische Massenarbeit nach Beendigung der öffentlichen Diskussion sehr nachgelassen hatte. Es geht hier nicht um Zahlen; vielmehr geht es um die ideologische Klarheit darüber, daß die Volksaussprache keine bloße Kampagne war, sondern Beginn einer neuen Qualität in der politischen Massenarbeit ist. Die ständige enge Verbindung der Richter mit der Bevölkerung ist notwendiger Bestandteil der richterlichen Tätigkeit und sichert die Wirksamkeit der Rechtsprechung. Das heißt, daß die politische Massenarbeit von einer exakten Analyse der Kriminalität ausgehen muß, daß sie die Kräfte mobilisieren muß, die in der Lage sind, Schwierigkeiten und Hemmnisse zu überwinden, die den Gesetzesverletzungen zugrunde liegen. Die guten Beispiele der politischen Massenarbeit unserer Richter bestimmen aber noch nicht die gesamte Arbeit. Vielfach herrscht noch der alte Arbeitsstil vor. Von der maximalen Wirksamkeit unserer Rechtsprechung sind wir noch ein gutes Stück entfernt. Daß wir, um mit der Entwicklung der gesellschaftlichen Kräfte Schritt zu halten, die Qualität unserer Arbeit erhöhen müssen, zeigte uns ein Arbeitskollektiv aus einem Betrieb unseres, Stadtbezirks. Im Juli 1961 wurde in einem Jugend- verfahren ein 17jähriger Dreher verurteilt, weil er in einigen Fällen unberechtigt Kraftfahrzeuge benutzt hatte. Er erhielt eine bedingte Ge-fängnistrafe, verbunden mit einer zweijährigen Bewährungszeit. Das Gericht legte damals für die weitere Entwicklung dieses Jugendlichen keine konkreten Maßnahmen fest; es begnügte sich mit der Teilnahme einiger Vertreter des Betriebes an der Hauptverhandlung. Das Gericht hätte mit diesem „Fall“ nichts mehr zu tun gehabt, wenn nicht die Brigade, der der Jugendliche seit damals angehört, für seine Erziehung mehr getan hätte. Jetzt, kurz vor Ablauf der Bewährungszeit, zog die Brigade Bilanz. Der zuständige Richter wurde von der Brigade gebeten, mit darüber zu befinden, ob die Bewährungszeit für den damals Verurteilten genutzt wurde und zur Weiterentwicklung der ganzen Brigade beigetragen hat. In der Beratung wurde festgestellt, daß der Jugendliche sich in der Zwischenzeit qualifizieren konnte, daß er aktiv in der FDJ-Grundeinheit mitarbeitet und seine Kraft für die Planerfüllung einsetzt. Er bedient eine zweite Maschine, während seine Maschine eingerichtet wird, und ist ein „unbequemer“ Kritiker aller Mißstände im Betrieb. Das war das Ergebnis kollektiver Erziehung und der Bereitschaft des Jugendlichen, Schlußfolgerungen aus seinem damaligen Versagen zu ziehen. Wie sehr die Erziehung des einen zugleich Erziehung aller bedeutet, wurde in der Diskussion besonders deutlich, als es darum ging, daß alle Brigademitglieder dazu übergehen sollen, während des Einrichtens ihrer Maschine eine andere Maschine zu bedienen, oder, als es eine Auseinandersetzung darüber gab, warum nicht alle anderen in dem Maße, wie es der damals Ver- urteilte jetzt tut, gesellschaftliche Arbeit leisten. Hier zeigte sich, daß die Arbeiter die Grundsätze des Staatsratserlasses verstanden hatten. Für das Gericht war diese mehrstündige Beratung eine echte Lektion. Von dieser neuen Qualität, die sich in der Kriminalitätsbekämpfung wie in der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung abzeichnet, gingen wir bei der Analyse der politischen Massenarbeit aus, um eine Reihe von Schlußfolgerungen ziehen zu können. Dabei stützen wir uns auf folgende Erfahrungen: 1. Es hat sich erneut bestätigt, daß maximale Erfolge auch in der politischen Massenarbeit von einer qualifizierten Leitungstätigkeit ab-hängen. In den ersten Monaten der Volksaussprache hatte die Leitung des Gerichts die Organisierung der Veranstaltungen dem Selbstlauf überlassen und sich auf die vor allem von der Gewerkschaft vorgesehenen Versammlungen gestützt. Es fehlte dabei eine gründliche Beratung im Kollektiv der Mitarbeiter des Gerichts über Inhalt und Methode der Aussprachen mit der 'Bevölkerung. Nachdem wir die Schwächen in unserer Tätigkeit erkannt hatten, gelang es, die Initiative der Mitarbeiter des Gerichts zu wecken und die notwendige Breite der Diskussion zu erreichen. Wir werteten wöchentlich die Aussprachen mit der Bevölkerung im Kollektiv der Mitarbeiter aus und konnten dabei eigene ideologische Unklarheiten überwinden. Dadurch verstanden wir es besser, konkrete Beispiele aus der Arbeit des Gerichts in die Beratungen mit den Werktätigen einzubeziehen und dabei solche Fragen zu behandeln wie den Schutz der Rechte und berechtigten Interessen der Bürger durch die Rechtsprechung, Erscheinungsformen des Dogmatismus und Liberalismus in der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane usw. 406;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 406 (NJ DDR 1963, S. 406) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 406 (NJ DDR 1963, S. 406)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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