Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 40 (NJ DDR 1963, S. 40); keit steht. Die Verhütung von Gesetzesverletzungen und dadurch auch strafbarer Handlungen ist die wichtigste Seite der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht. Diese Aufgabe kann nur gelöst werden, wenn die gesellschaftlichen Kräfte in den vielfältigsten Formen in die Gesetzlichkeitsaufsicht einbezogen, mit ihrer Hilfe Gesetzesverletzungen und ihre Ursachen aufgedeckt und so beseitigt werden, daß ein genereller Schritt zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit getan wird. Jeder Staatsanwalt hat daher die Pflicht, vor jeder Aufsichtsmaßnahme genau zu durchdenken und festzulegen, wie durch sein Tätigwerden die höchstmögliche vorbeugende Wirkung erreicht werden kann. Dabei sind im einzelnen folgende Faktoren Maßstab für die Qualität unserer Arbeit: 1. Abwehr der Gefahr der Entstehung von Gesetzesverletzungen, 2. Verhinderung der Wiederholung von Ungesetzlichkeiten auf Grund der Analysen über bereits begangene Gesetzesverletzungen, 3. Beseitigung der einzelnen Gesetzesverletzungen, ihrer Ursachen und begünstigenden Umstände, 4. Beseitigung der Folgen der Ungesetzlichkeit und Wiedergutmachung des Schadens, 5. Beseitigung von Gesetzeslücken und Änderung von Rechtsnormen, die nicht mehr mit dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand übereinstimmend. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse sind die einzelnen staatsanwaltschaftlichen Handlungen in der Allgemeinen Aufsicht zu überprüfen und zu vervollkommnen. Die Aufsicht über die Normativakte der Organe der Staats- und Wirtschaftsverwaltung Die Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Normativakte der Organe der Staats- und Wirtschaftsverwaltung muß gemäß den Leninschen Prinzipien über die Staatsanwaltschaft in den Mittelpunkt der Allgemeinen Aufsicht rücken. Diese äußerst wichtige und spezifische Seite der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wurde in der Vergangenheit stark vernachlässigt. Die Allgemeine Aufsicht wurde von dieser durch das Staatsanwaltschaftsgesetz übertragenen Aufgabe abgelenkt, richtete ihr Hauptaugenmerk auf die operativen „allgemeinen Betriebsüberprüfungen“, zersplitterte damit ihre Kräfte auf eine Vielzahl von Einzelfragen im Betrieb und übernahm die Arbeit und natürlich auch die Verantwortlichkeit anderer Organe. Die zweifellos gute Absicht, von bürokratischer Schreibtischarbeit wegzukommen und tiefer in die Sphäre der gesellschaftlichen Produktion einzudringen, und die z. T. guten Ergebnisse, die erreicht wurden, können jedoch nicht die Tatsache ausräumen, daß sich die Allgemeine Aufsicht erheblich von ihren eigentlichen Aufgaben entfernt hat und ihrer Verantwortung für die Gesetzlichkeit der Normativakte der Organe der Staats- und Wirtschaftsverwaltung nicht gerecht geworden ist. Es geht jetzt darum, die Allgemeine Aufsicht auf ihre speziellen Aufgaben „zu konzentrieren“ und diese Aufgaben mit einem lebensnahen, von Bürokratismus freien sozialistischen Arbeitsstil zu lösen, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Diesem Ziel diente auch die Schwerpunktaufgabe für das -2. Halbjahr 1962 im Bereich Bauwesen, wobei besonders auf die Überprüfung der Gesetzlichkeit der Normaktivakte der örtlichen Räte, der Bauämter und der Betriebsleiter der Baubetriebe orientiert wurde. Bei der Lösung der Schwerpunktaufgabe wurde eine Reihe sehr wichtiger Erkenntnisse für die wissenschaftliche Fundamentierung der Allgemeinen Aufsicht gewonnen, nicht zuletzt aber auch it Vgl. hierzu auch NJ 1062 S. 491. das sei an dieser Stelle eingefügt für die Art und Weise, den Umfang und die Qualität einer solchen Aufgabenstellung für die Zukunft. Die Aufsicht über die Beschlüsse der örtlichen Räte Der Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Beschlüsse der örtlichen Räte kommt bei der Normativaktüberprüfung eine besondere Bedeutung zu. Über den Inhalt und den Umfang dieser Aufsichtstätigkeit' gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen, und es sind exakte wissenschaftliche Untersuchungen notwendig, die von Wissenschaftlern und Praktikern etwa in folgender Richtung durchgeführt werden müßten: 1. Die Gesetzlichkeitsaufsicht muß sich in erster Linie auf den Inhalt der Beschlußvorlagen und Beschlüsse der örtlichen Räte auf der Bezirks- und Kreisebene erstrecken. Der Staatsanwalt hat zu sichern, daß die Beschlüsse den Gesetzen der Volkskammer, den Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates, den Beschlüssen und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates und den Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrats sowie den auf ihrer Grundlage ergehenden Anordnungen und Durchführungsbestimmungen entsprechen. Der Staatsanwalt muß die Ratsvorlagen gründlich studieren und aktenkundig machen, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen er die Gesetzlichkeit des Inhalts der Ratsvorlagen überprüft hat. Stellt er fest, daß ein ungesetzlicher Beschluß gefaßt werden soll, so hat er in der Ratssitzung darauf hinzuweisen und zu veranlassen, daß ein dem Gesetz entsprechender Beschluß gefaßt wird. Das ist eine besondere Form des staatsanwaltschaftlichen Hinweises, der in der Regel mündlich gegeben wird, da kaum Zeit vorhanden sein wird, den Hinweis schriftlich abzufassen. Je höher die Qualität der Überprüfung der Beschlußvorlagen durch den Staatsanwalt ist, um so größer ist die Garantie für die Gesetzlichkeit der Ratsbeschlüsse. Ergeben sich dennoch Gesetzesverletzungen in den gefaßten Beschlüssen, dann hat der Staatsanwalt beim Vorsitzenden des jeweiligen Rates einen Einspruch einzulegen. Ohne eine Systematisierung der Beschlüsse der örtlichen Räte vornehmen zu wollen, müssen u. E. zumindest zwei Gruppen erkannt werden, deren Unterscheidung für die Gesetzlichkeitsaufsicht von Bedeutung ist. Es gibt Beschlüsse, die unmittelbar auf Gesetzen, Verordnungen usw. beruhen, in Verwirklichung darin festgelegter konkreter Rechtspflichten ergehen und die Durchsetzung der entsprechenden zentralen Rechtsnormen organisieren. Auf diese Beschlüsse sollte sich die Gesetzlichkeitsaufsicht konzentrieren, vor allem, wenn sie unmittelbar Rechte und Pflichten der Bürger begründen oder berühren oder vom Inhalt her im Rahmen der jeweiligen Schwerpunktaufgabe der Staatsanwaltschaft liegen. Eine Vielzahl von Beschlüssen werden jedoch im Rahmen der in den Ordnungen vom 28. Juni 1961 begründeten allgemeinen Pflicht, durch Beschlüsse zu leiten, gefaßt und kommen auf Grund spezifischer örtlicher Erfordernisse zustande. Der Inhalt dieser Beschlüsse ist meist ökonomischer Natur und kann in der Regel kaum mit juristischen Maßstäben erfaßt werden. Für diese Beschlüsse sollte die Allgemeine Aufsicht nicht unnötige Kraft vergeuden. Durch die Allgemeine Aufsicht wurden bisher nur sehr wenige dem Inhalt nach ungesetzliche Beschlüsse der örtlichen Räte aufgedeckt und mit dem Einspruch beseitigt. Es gibt dafür einige Ursachen, die sowohl bei den örtlichen Räten als auch bei der Staatsanwaltschaft liegen: Die Qualität der staatlichen Leitungstätigkeit der örtlichen Räte hat sich zweifellos erhöht und findet ihren Ausdruck in der vollkommeneren Durchsetzung des 40;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 40 (NJ DDR 1963, S. 40) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 40 (NJ DDR 1963, S. 40)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,.

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