Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 4 (NJ DDR 1963, S. 4); Die öffentliche Aussprache über die höhere Qualität der Rechtspflege hat begonnen Nach der 25. Staatsratssitzung, auf der die Grundsätze des Entwurfs eines Staatsratserlasses über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege in der neuen Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung, der Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der DDR, der Bevölkerung zur Diskussion unterbreitet wurden, haben sich sowohl die zentralen Rechtspflegeorgane als auch die Richter und Staatsanwälte in den Bezirken mit dem Inhalt des Dokuments des Staatsrats vertraut gemacht und begonnen, sich an Hand konkreter Beispiele mit dem Stand der Durchsetzung der Rechtspflegebeschlüsse des Staatsrats vom 30. Januar 1961 und 24. Mai 1962 in der Arbeit aller Rechtspflegeorgane auseinanderzusetzen und sich zugleich auf die öffentliche Aussprache vorzubereiten. Von besonderer Bedeutung waren die zentralen Beratungen im Ministerium der Justiz und in der Obersten Staatsanwaltschaft am 11. Dezember 1962 sowie im Obersten Gericht am 12. Dezember 1962, weil hier die grundsätzliche Orientierung für die Durchführung der Bezirkskonferenzen und für die dort zu diskutierenden inhaltlichen Fragen gegeben wurde. * Der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, hob in seinem einleitenden Referat in der zentralen Beratung des Ministeriums der Justiz hervor, daß die Diskussion über die Grundsätze des Entwurfs des Staatsratserlasses ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung der Rechtspflegeorgane auf den VI. Parteitag der SED ist und deshalb in engem Zusammenhang mit der großen Volksaussprache über den Entwurf des Parteiprogramms gesehen werden muß. Grundlage für die öffentliche Diskussion ist die Beantwortung der Fragen: Wo stehen wir heute in der Arbeit der Gerichte? Wie ist der Stand der Bewußtseinsentwicklung der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane? Der Minister stellte fest, daß die Richter in den Kreisen und Bezirken sich in weitem Umfang bemüht haben, den Anforderungen des Staatsratsbeschlusses vom 24. Mai 1962 zu entsprechen. Daß ihnen dies zu einem nicht unbeträchtlichen Teil gelungen ist, geht u. a. aus dem hohen Anteil der Strafen ohne Freiheitsentzug sowie aus der erheblich gestiegenen Zahl der Übergabe- beschlüsse an die Konfliktkommissionen hervor. Andererseits wies der Minister an einigen Beispielen nach, daß die Staatsratsbeschlüsse zur Rechtspflege noch nicht immer richtig verstanden wurden, so daß es eine Reihe von falschen Entscheidungen und Verletzungen der Gesetzlichkeit gab. Die Ursachen dafür sind im Nicht-erkennen der Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Nichtverstehen unserer ökonomischen Entwicklung zu suchen. Dabei spielt auch das Weiterwirken dogmatischer Auffassungen eine wesentliche Rolle. Die Verbesserung der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane erfordert deshalb eine höhere Qualifikation aller Richter. Wesentlicher Inhalt der Qualifizierung muß die Aneignung gründlicher Kenntnisse der Ökonomie sein. Für die richtige Einschätzung von verbrecherischen Handlungen im Bereich der sozialistischen Wirtschaft sind ökonomische Kenntnisse von großer Wichtigkeit. Die Richter müssen aber auch eng mit dem Leben der Werktätigen verbunden sein, sie müssen die Probleme und Konflikte des umfassenden sozialistischen Aufbaus kennen. Die tiefe Kenntnis dieser Zusammenhänge wird sie in die Lage versetzen, trotz ihrer täglichen Beschäftigung mit dem Negativen, mit der Kriminalität, die Einschätzung des Bewußtseins der Menschen vom Posi- tiven, vom objektiven Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, aus vorzunehmen, sich also die richtigen Maßstäbe zu bewahren. Dazu ist es erforderlich, daß die Erfahrungen aus der Arbeit mit den Schöffen stärker als bisher genutzt werden und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht weiterentwickelt wird. Der Minister stellte als Hauptaufgaben der nächsten Monate heraus: 1. Bereits im Prozeß der Diskussion über die Grundsätze muß die Arbeit der Gerichte verändert werden. Dazu gehören die Auseinandersetzung über Schwächen und Mängel in der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit, die Qualifizierung der Richter und die sorgfältige Anleitung der Praktikanten, die Verbesserung der Arbeit mit den Schöffen und den Schiedsmän-nern, die Unterstützung der Konfliktkommissionen auch durch die Analyse ihrer Entscheidungen und die Auswertung mit den Mitgliedern. Walter Ulbricht wies in der 25. Sitzung des Staatsrates darauf hin, daß es nicht mehr genügt, nur richtige, den Gesetzen entsprechende Urteile zu fällen; es kommt jetzt darauf an, die gesellschaftliche Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren zu erhöhen, d. h. die Gesetzesverletzer wieder zu tüchtigen Bürgern unserer Gesellschaft zu erziehen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Auswertung eines Verfahrens vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Köpenick gegen zwei junge Menschen wegen versuchten Grenzdurchbruchs. Das Gericht unt*rstützte auch nach dem Urteil und der Verfahrensauswertung im Betrieb den erzieherischen Einfluß des Kollektivs auf die beiden jungen Menschen. Heute sind die beiden qualifizierte Facharbeiter, haben eine ausgezeichnete Arbeitsdisziplin und treten gegen solche Kollegen auf, die nicht gut arbeiten. Hier zeigt sich, wie das Gerichtsverfahren dazu führte, das Kollektiv zu stärken und die gesellschaftliche Erziehung durch das Urteil voll wirksam zu machen. 2. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind die im Entwurf des Staatsratserlasses enthaltenen Vorschläge schon jetzt zu erproben, um damit die künftige gesetzliche Regelung vorzubereiten. So werden bereits in einigen Bezirken (Halle, Dresden, Frankfurt) die Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechungstätigkeit ausschließlich durch das Bezirksgericht angeleitet. Hierbei werden wertvolle Erfahrungen für die künftigen Aufgaben und die Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte gesammelt. Die verstärkte Einbeziehung des Kollektivs eines Rechtsbrechers in das Gerichtsverfahren wird in wirksamer Weise helfen, die Einführung der neuen Formen der Teilnahme der Werktätigen, der, gesellschaftlichen Ankläger und gesellschaftlichen Verteidiger, zu erleichtern. 3. Die Diskussion über die Grundsätze des Staatsratserlasses muß sowohl in den Rechtspflegeorganen als auch mit der Bevölkerung unter dem Gesichtspunkt der Weiterentwicklung unseres sozialistischen Rechts und unserer Rechtspflege geführt werden. Dadurch wird gleichzeitig der Boden für die Aussprache über die künftigen großen Gesetze (Zivilgesetzbuch, Familiengesetzbuch) bereitet. Diese Aussprache erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, dem FDGB und der Nationalen Front. In der Diskussion der Beratung im Ministerium der Justiz berichteten zunächst Vertreter der Bezirke Rostock, Potsdam, Leipzig und Magdeburg über die Durchsetzung des Staatsratsbeschlusses vom 24. Mai 1962 in der Rechtsprechung. 4;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 4 (NJ DDR 1963, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 4 (NJ DDR 1963, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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