Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 390 (NJ DDR 1963, S. 390); reich geschleusten Personen Adressen von deren Bekannten und Verwandten erfragten, um weitere Ausschleusungen zu organisieren und auf diese Weise systematisch Bürger der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Westen zu ziehen. Wie in seinem eigenen und seines Freundes Tomkowitz Falle machte Ahlbory die Beobachtung, daß Steinborn und Gehrmann, deren persönlicher Alkoholkonsum übrigens bei weitem das normale Maß übersteigt, nach vorangegangenen Zechgelagen junge Menschen, die über geringe Geldmittel verfügen, zur Ausführung von Schleusungsaktionen anwerben. Dabei täuschen sie diese jungen Menschen durch verlogene Angaben über die angebliche Sicherheit ihrer Schleusungsaktionen hinweg, halten sich selbst aber aus für sie gefährliche Handlungen heraus und warnen zugleich davor, bei Vernehmungen durch Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik ihre Namen zu nennen. Ihrer Instruktion nach sollte der Angeklagte, falls er festgenommen würde, „alles auf seine Kappe nehmen“. 4. Der im Jahre 1930 geborene Angeklagte Schmitz ist in Westdeutschland insgesamt dreimal wegen Buntmetalldiebstahls, Einbruchdiebstahls und wegen illegalen Waffenbesitzes bestraft worden. Er war seit Mai 1960 in Düsseldorf als selbständiger Händler von gebrauchten Autoreifen tätig. Er machte im Laufe dieser Tätigkeit etwa 6500 Westmark Schulden und mußte außerdem einen Kredit von 3000 Westmark aufnehmen. Anfang April 1963 erhielt der Angeklagte Schmitz durch einen Düsseldorfer Freund von einer Organisation Kenntnis, die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik mit Kraftfahrzeugen nach Westberlin verbringt und einen Kraftfahrer suchte, der gegen gute „Belohnung“ diese Fahrten ausführt. Im Hinblick auf seine schlechte finanzielle Situation bot sich der Angeklagte an und lernte am 7. April 1963 in einem Düsseldorfer Cafe unter den Namen Heinz Baumann und „Gerd“ zwei Mitglieder dieser Gruppe kennen. Baumann trägt ständig eine Pistole bei sich und unterhält in Solingen eine Autoreparaturwerkstatt, in der er in Kraftfahrzeuge Verstecke zwecks illegaler Ausschleusung von DDR-Bürgern einbaut. Baumann beauftragte den Angeklagten Schmitz, unter Mißbrauch von Transitstrecken der Deutschen Demokratischen Republik und unter Mißbrauch der von der Zollverwaltung der DDR respektierten internationalen Gepflogenheit des Zollverschlußverfahrens Bürger der Deutschen Demokratischen Republik in einem Lastkraftwagen versteckt nach Westberlin zu schleusen, wofür er je Person 500 Westmark Kopfgeld zuzüglich Tagesspesen erhalten sollte. Baumann und Gerd sicherten dem Angeklagten ferner zu, daß er wegen dieses Menschenschmuggels in Westdeutschland und Westberlin nicht bestraft- werden würde. Bereits am 9. April 1963 brachte Baumann in seinem Pkw den Angeklagten Schmitz von Solingen nach Hannover und übergab ihm den bis dahin von Gerd gesteuerten Lastkraftwagen, Kennzeichen D-JV-912, der eine in Belgien geladene, unter Zollverschluß stehende Sendung Flaschenbier für Westberlin enthielt, mit den dazugehörigen Fahrzeug- und Zollpapieren. Während Baumann von Hannover nach Westberlin flog, fuhr Schmitz auftragsgemäß mit diesem Lkw über den Grenzkontrollpunkt Marienborn in die Deutsche Demokratische Republik ein, wobei ihm Gerd mit dem Bau-mannsChen Pkw folgte. Am Autobahnparkplatz Ziesar am Kilometerstein 36,5 hielten sie gegen 22.00 Uhr an und brachten durch eine getarnte Einsliegluke unter Verletzung der Zollverschlußbestimmungen sechs zu dem Parkplatz bestellte DDR-Bürger in dem Laderaum des Schleusungsfahrzeuges unter. Die Zollplombe blieb dabei unverletzt, weil einige Krampen, durch die die Zollverschlußleine gezogen worden war, herauslösbar angebracht worden war. Nach Passieren des Kontrollpunktes Drewitz wurde Schmitz von Baumann in Westberlin erwartet, der die Weiterleitung der geschleusten Personen veranlaßte. Am 10. April 1963 lernte Schmitz in Westberlin ein führendes Mitglied dieser Gruppe unter dem Namen „Schneider“ kennen. Entsprechend den geführten Ermittlungen des Untersuchungsorganes und Bilderken- nungsprotokollen handelt es sich bei diesem Schneider um den Leiter der nach ihm benannten und durch die vor dem Obersten Gericht verhandelte Strafsache gegen Seidel bekanntgewordenen Terrororganisation, Detlev Girrmann. Baumann übergab dem Angeklagten Schmitz 3150 Westmark, die von Girrmann stammten. Danach fuhr der Angeklagte Schmitz mit dem Personenkraftwagen des Baumann nach Düsseldorf zurück. Entsprechend einer Vereinbarung übernahm Schmitz am 18. April 1963 erneut den gleichen Lkw in Hannover, der wieder mit belgischem Flaschenbier beladen und von den Zollbehörden verplombt worden war, zur Durchführung einer zweiten Schleusungsaktion, für die ihm 20 DDR-Bürger angekündigt wurden. Zur Absicherung des Vorhabens wurde er wiederum von Gerd mit dem Pkw begleitet und nahm gegen 22.30 Uhr auf dem gleichen Parkplatz am Kilometerstein 36,5 der Transitstrecke Marienborn Berlin 13 Bürger der Deutschen Demokratischen Republik durch die getarnte Einstiegluke in den Laderaum des Lkws auf. Bei dem Versuch, diese Bürger unfer Mißbrauch der Zollvereinbarungen über den Kontrollpunkt Drewitz nach Westberlin zu verbringen, wurde er von den Sicherheitsorganen der Deutschen Demokratischen Republik festgenommen. Der vorstehende Sachverhalt beruht auf den Geständnissen der Angeklagten, den Aussagen der in der Hauptverhandlung vernommenen Sachverständigen und Zeugen sowie den zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemachten Beweismaterialien. III Die Angeklagten haben sich schwerer Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik schuldig gemacht. Im Aufträge imperialistischer Geheimdienste und Westberliner Terrororganisationen mißbrauchten sie für ihr verbrecherisches Treiben, den von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik geduldeten Transitverkehr auf den Autobahnen und Fernverkehrsstraßen, auf der Eisenbahn und in der Luft. Die Transitwege, die im wesentlichen der Versorgung der zur Zeit noch in Westberlin stationierten Truppen der Westmächte dienen, werden nur den dringendsten Kontrollen unterworfen, die jeder souveräne Staat zur Wahrung seiner Hoheitsrechte auf seinem Territorium ausüben muß. Der bewußte Mißbrauch der Großmut der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zielt auf eine Vertiefung der von der Adenauer-Regierung herbeigeführten Spaltung Deutschlands und der dadurch entstandenen Kluft zwischen den beiden deutschen Staaten ab. Dieses Treiben der westlichen Geheimdienst- und Terrororganisationen entlarvt die ganze Heuchelei der Politik der Westmächte und der Adenauer-Regierung in bezug auf ein einheitliches, freies, demokratisches Deutschland. Alle zwischen den beiden deutschen Staaten bestehenden Verbindungswege werden zur Begehung schwerster Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik ausgenutzt. Die sich daraus notwendigerweise ergebenden Maßnahmen der Kontrolle und Beschränkungen, die nur der Verhinderung von Verbrechen und dem Schutz des Friedens, dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Bürger und den Interessen der westdeutschen Arbeiter dienen, beantworten die Provokateure mit großem Geschrei. Sie heucheln Interesse für menschliche, friedliche Beziehungen zwischen den Bürgern beider deutschen Staaten, sind aber in Wirklichkeit nur darauf bedacht, ihr verbrecherisches Ziel der „Eroberung der Ostgebiete“, der „Befreiung der Ostzone“ durch Gewalt, das heißt durch einen dritten Weltkrieg, vorzubereiten und durchführen zu können. Hierin zeigt sich die große Gefahr der insbesondere in Westberlin, also mitten im Territorium der Deutschen Demokratischen Republik, agierenden Geheimdienst-und Terrororganisationen, deren willige Handlanger die Angeklagten waren. 390;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 390 (NJ DDR 1963, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 390 (NJ DDR 1963, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit Werktätigen, besonders in Form der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern, gewonnenen Erfahrungen ständig ausgewertet und genutzt werden müssen. Ein breites System der Zusammenarbeit schließt die weitere Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren qualifiziert und effektiv zu bestimmen. Sie können dem Untersuchungsführer lediglich dazu dienen, sich einen Überblick zu verschaffen, der ein gezieltes Studium der Einzelinformation erleichtert.

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