Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 39

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 39 (NJ DDR 1963, S. 39); (§ 21 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 2 StEG) und des unerlaubten Waffenbesitzes (§ 2 Abs. 1 WVO) schuldig gemacht. Das Oberste Gericht hat bereits wiederholt festgestellt, daß die Girrmann-Organisation einen Kampf gegen die DDR führt und ihre Methoden vor allem im organisierten Menschenhandel und der Bildung von bewaffneten Banden zur Durchführung von Grenzprovokationen bestehen. Die Beweisaufnahme in diesem Verfahren hat ergeben, daß die Gruppe Breitstoffer/Wagner, der der Angeklagte in leitender Funktion angehörte, dieselben Ziele verfolgt. Abgesehen davon, daß deshalb, weil in den §§ 17 und 21 StEG bereits das Unternehmen unter Strafe gestellt ist, der Eintritt in eine solche verbrecherische Organisation schon eine Handlung darstellt, die derartige Verbrechen vorbereiten hilft und deshalb strafbar im Sinne der genannten Bestimmungen ist, hat der Angeklagte mit ständig steigender Intensität an staatsgefährdenden Gewaltakten teilgenommen und auch selbst eine Vielzahl von Bürgern der DDR zum Verlassen derselben verleitet. Die heimtückische Unterminierung der Staatsgrenze durch den Angeklagten zu dem Zwecke, Terroristen und Agenten in das Gebiet der DDR einzuschleusen, stellt ebenso das Unternehmen eines staatsgefährden-den Gewaltaktes dar, wie sein wiederholtes bewaffnetes Eindringen mit der Absicht, die Schußwaffen gegen die Sicherheitsorgane der DDR anzuwenden, wenn sie sich dem verbrecherischen Handeln der Terroristen entgegenstellen. Soweit der Angeklagte in der Zeit von Anfang September 1961 bis Januar 1962 teils allein, teils im Zusammenwirken mit einzelnen anderen Westberliner Bürgern etwa 20 Personen durch die Grenzsicherungsanlagen nach Westberlin geschleust und es darüber hinaus unternommen hat, noch zwei weitere Bürger der DDR, darunter einen Spitzensportler, zum Verlassen zu verleiten, stellen diese Handlungen ein fortgesetztes Verbrechen nach § 21 Abs. 2 StEG dar. Dem Angeklagten konnte insofern nicht nachgewiesen werden, daß er diese Bürger der DDR im Aufträge einer der in § 21 Abs. 1 StEG genannten Organisationen oder Dienststellen abgeworben hat. Dagegen sind alle im Zusammenwirken mit der Gruppe Breitstoffer/Wagner bzw. der Girrmann-Organisation vorgenommenen Schleusungen von Bürgern der DDR durch die eigens dazu erbauten Tunnel Verbrechen im Sinne des § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG, da diese Gruppen Agentenorganisationen sind, die einen Kampf gegen die DDR führen, und der Angeklagte in ihrem Auftrag tätig geworden ist. Dadurch, daß sich der Angeklagte wiederholt mit schußbereiten Pistolen und einmal auch mit einer Tränengasbombe im Gebiet des demokratischen Berlins aufgehalten hat, hat er gegen § 2 Abs. 1 WVO verstoßen. Diese Strafrechtsnorm wird nicht von § 17 StEG konsumiert. Das wäre nur dann der Fall, wenn im Tatbestand des staatsgefährdenden Gewaltaktes der Tatbestand des unerlaubten Waffenbesitzes begrifflich enthalten wäre und die Gesellschaftsgefährlichkeit des Waffenbesitzes von ihm mit erfaßt würde. Das trifft schon deshalb nicht zu, weil staatsgefährdende Gewaltakte auch mit anderen Mitteln, d. h. ohne Waffen, begangen werden können. Die tateinheitlich begangenen Handlungen des Angeklagten stehen im Fortsetzungszusammenhang. Die Strafe war gemäß § 73 StGB aus § 6 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze des Friedens zu entnehmen, der die schwerste Strafe androht. Die vom Angeklagten begangenen Verbrechen sind in so hohem Grade gesellschaftsgefährlich, daß ihn schwerste Strafe treffen muß. Er hat, obwohl ihm der Staat der Arbeiter und Bauern alle Möglichkeiten zu einem sinnvollen Leben bot und ihn in jeder Beziehung förderte, nicht nur diesen Staat schmählich verraten, sondern aus einer bewußten Feindschaft gegen die sozialistische Entwicklung in der DDR schwerste Verbrechen gegen den Frieden und gegen das deutsche Volk begangen. In voller Kenntnis dessen, daß seine Handlungen jederzeit einen, in seinen Folgen kaum übersehbaren, bewaffneten Konflikt an der Staatsgrenze der DDR auslösen konnten, hat er seine Verbrechen mit ständig steigender Intensität durchgeführt, um der Arbeiter-und-Bauem-Macht schwersten Schaden zuzufügen. Der außergewöhnliche Umfang und die Gefährlichkeit seiner Verbrechen erfordern dauernde Isolierung. Der Senat hat deshalb dem Antrag des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend auf lebenslanges Zuchthaus erkannt. RUDOLF WUNSCH, Dt. GÜNTER LEHMANN, WOLFGANG SEIFART, Dr. WERNER BAHRT, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Grundfragen der Konzeption der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft Schluß* Die Lösung der neuen wichtigen und umfangreichen Aufgaben, die vor der Allgemeinen Aufsicht stehen, zwingt uns, die konkreten Formen, Methoden und Maßnahmen der Allgemeinen Aufsicht zu vervollkommnen. Diese müssen so ausgestaltet sein, daß das Wesen des sozialistischen Rechts zur vollen Geltung gelangt und aktiv auf die volle Entfaltung der Produktivkräfte, die Herausbildung und Festigung neuer gesellschaftlicher Beziehungen und die Erziehung des sozialistischen * Menschen eingewirkt wird. Grundsätze für die Arbeitsweise der Allgemeinen Auf sieht Die Prinzipien der Leitungstätigkeit des sozialistischen Staates gelten im vollen Umfang für die sozialistische Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft. Das gilt insbesondere für das Prinzip des demokratischen Der erste Teil des Beitrags ist in KJ 1963 S. 14 ff. verciffent-lieh-t. Zentralismus, der engsten Verbindung mit den Werktätigen, der politischen Überzeugungs- und Erziehungsarbeit ohne Bürokratismus und Administration. Diese allgemeinen Prinzipien werden in der Allgemeinen Aufsicht lediglich in besonderen Erscheinungsformen verwirklicht, die sich aus der Funktion und Aufgabenstellung der Staatsanwaltschaft ergeben. Alle Formen, Methoden und Maßnahmen der Allgemeinen Aufsicht sind ein Teil der komplexen Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft, also ein Teil der gesamtstaatsanwaltschaftlichen Tätigkeit. Sie müssen im inneren Zusammenhang zu den Maßnahmen der anderen Aufsichtszweige stehen, auf ihnen beruhen oder sie auslösen. Die gesamte Arbeitsweise der Allgemeinen Aufsicht muß eine umfassende politische Massenarbeit sein, in deren Mittelpunkt die Verhütung von Gesetzesverletzungen durch die geduldige und beharrliche Erziehung zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlich-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 39 (NJ DDR 1963, S. 39) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 39 (NJ DDR 1963, S. 39)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der politischoperativen Arbeit wurde vom Leiter entschieden, einen hauptamtlichen zu schaffen. Für seine Auswahl und für seinen Einsatz wurde vom Leiter festgelegt: Der muß in der Lage sein, das Anwerbungsgespräch logisch und überzeugend aufzubauen, dem Kandidaten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aufzuzeigen und ihn für die Arbeit zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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