Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 389

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 389 (NJ DDR 1963, S. 389); daraufhin insbesondere von ihm angefertigte Fotografien der Warenbegleitpapiere, die für den Transport durch die Deutsche Demokratische Republik Verwendung fanden. Ferner wurde er als Kurier zur Vorbereitung der Schleusungsaktionen eingesetzt. In Erfüllung dieser Aufträge hatte der Angeklagte fünf Zusammenkünfte mit dem Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes „Roseneck". Nach den Angaben des Angeklagten Pfeiffer und den Aussagen des Zeugen Labes handelt es sich bei den verschleppten Personen hauptsächlich um in der DDR tätig gewesene Agenten des amerikanischen Geheimdienstes sowie um Angehörige der Intelligenz, die von Mitarbeitern der Dienststelle ,P 9“ in Empfang genommen und zwrecks Erlangung von Spionageangaben von Hannover nach Westberlin eingeflogen und der Dienststelle des amerikanischen Geheimdienstes zugeführt wurden. Bei dem Versuch am 10. April 1963, wiederum unter Mißbrauch der Transitstrecken und Verwendung falscher Personaldokumente Personen aus der Deutschen Demokratischen Republik auszuschleusen, erfolgte die Festnahme des Angeklagten. 3. Der im Jahre 1939 geborene Angeklagte A h 1 b o r y studierte Anglistik und Sport an der Universität Frei-burg/Breisgau. Im November 1962 setzte er sein Studium an der sog. Freien Universität in Westberlin fort. Daneben war er Gasthörer an der Kirchlichen Hochschule Berlin-Zehlendorf. Der Angeklagte verkehrte mit seinen Freunden, darunter auch der Jura-Student Hans-Jürgen Tomko-witz, regelmäßig in der Gaststätte Thiemann in Berlin-Friedenau. Durch Vermittlung des Gastwirtsehepaares Thiemann wurden beide Mitte Januar 1963 mit dem Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz Westberlin und Mitarbeiter des französischen und eng-lichen Geheimdienstes Herbert Steinborn bekannt, der sie zum Mitzechen einlud und dabei erfuhr, daß der Angeklagte im Besitz eines westdeutschen Ausweises ist und an der sog. Freien Universität Westberlin studiert. Einige Tage später brachte Steinborn seinen Komplicen Hans Gehrmann mit, über dessen Mitarbeit beim Landesamt für Verfassungsschutz der Angeklagte bald darauf durch eine andere Gastwirtin informiert wurde. Sie fragten den Angeklagten, ob er genügend Mut besäße, einen Auftrag für sie durchzuführen; er könne 1000 Westmark dabei verdienen. Steinborn erklärte ihm, daß er mittels eines zu Schleusungszwecken umgebauten Pkws Bürger der DDR nach dem Westen bringen solle. Es wurde vereinbart, daß der Angeklagte zwecks Durchführung einer späteren Schleusungsaktion zunächst eine Testfahrt mit diesem Pkw ins Demokratische Berlin unternehmen und die Kontrollmaßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik erkunden sollte. Auftragsgemäß übernahm Ahlbory am 16. Januar 1963 von dem gleichfalls am Menschenhandel beteiligten Inhaber einer Autovermietung, Achim Werner, Berlin-Friedenau, Goebenstraße 9, das Schleusungsfahrzeug Marke BMW, Kennzeichen B-K 77, in Empfang und fuhr am gleichen Tage über den Kontrollpunkt Heinrich-Heine-Straße in das demokratische Berlin ein. Nach seiner Rückkehr nach Westberlin erstattete er Steinborn und Gehrmann Bericht über die Kontrollmaßnahmen der Grenzsicherungsorgane der Deutschen Demokratischen Republik. Dieser Zusammenkunft wohnte auch der Zeuge Dietmar Serafin bei, der ebenfalls von Steinborn und Gehrmann zur Durchführung von Schleusungsfahrten angeworben worden war und mit dem gleichen Fahrzeug in der folgenden Zeit dazu eingesetzt wurde. Ahlbory. der durch eine scheinheilige Großzügigkeit von Steinborn und Gehrmann kostenlos deren Borg-ward-Pkw für eine private Fahrt nach Westdeutschland zur Verfügung gestellt erhalten hatte, wurde danach Mitte Februar 1963 unter Anspielung auf diesen „Freundschaftsdienst“ und Geldversprechen für Kurierdienste ins demokratische Berlin eingesetzt. In der Zeit von Mitte Februar bis Anfang März 1962 suchte er mehrmals das demokratische Berlin auf, um insgesamt fünf DDR-Bürgern Informationen über den Stand der von den Menschenhändlern getroffenen Ausschleusungsmaßnahmen zu übermitteln. Sein Studienfreund Tomkowitz, der ebenfalls als Kurier von den Westberliner Menschenhändlern angeworben worden war, hatte den Angeklagten teilweise bei den anzulaufenden Personen avisiert. Ahlbory wurde auch bekannt, daß Tomkowitz acht Personen im demokratischen Berlin über den Stand geplanter Durchschleusungen informiert hatte. Nach der Durchführung dieser Kurierdienste wurde Ahlbory zur Erkundung von Schleusungsmöglichkeiten an den Transitstrecken der Deutschen Demokratischen Republik eingesetzt. Am 6. März 1963 stellten Steinborn und Gehrmann dem Angeklagten einen Opel-Mietwagen zur Verfügung, mit dem der Angeklagte gemeinsam mit Tomkowitz und einer dritten Person eine Erkundungsfahrt über die Autobahnstrecke Berliner Ring/Marienborn bis Braunschweig durchführte und seinen Auftraggebern im Anschluß daran die von ihm gemachten Beobachtungen mitteilte. Insbesondere sollte der Angeklagte bei dieser Fahrt innerhalb der DDR günstige Stellen auskundschaften, an denen DDR-Bürger unbemerkt in ein Schleusenfahrzeug übernommen werden könnten. Am nächsten Tage führte Tomkowitz eine gleiche Erkundungsfahrt zum Grenzkontrollpunkt Horst (Transitstrecke nach Hamburg) durch. Im Ergebnis dieser Fahrt wurde Tomkowitz von Steinborn und Gehrmann in Gegenwart des Angeklagten Ahlbory beauftragt, die zu schleusenden Personen Anita und Monika für den 9. März 1963 um 10 Uhr bzw. 18 Uhr zu einem von Tomkowitz ermittelten Treffpunkt in der Nähe '?r Ortschaft Friesack zu bestellen. Der Angeklagte Ahlbory fuhr am 9. März 1963 mit dem Schleusungsfahrzeug zu dem Treffpunkt bei Friesack, nahm dort gegen 10 Uhr Anita in das Fahrzeugversteck und brachte sie über die Grenze nach Hamburg, wo er ihr auftragsgemäß eine Flugkarte nach Westberlin löste und sie zum Flugplatz brachte. Auf der Rückfahrt sollte der Angeklagte Ahlbory an dem gleichen Treffpunkt Monika aufnehmen und über Staaken nach Westberlin schleusen. Da er sich jedoch verspätete, konnte er diesen Auftrag nicht ausführen. Am 10. März 1963 unternahm der Angeklagte eine erneute Fahrt über Friesack nach Hamburg, um die bereits im Febl'uar von ihm telefonisch informierte Person „Ingrid“ auszuschleusen, die er jedoch nicht antraf. Von Hamburg aus stellte er telefonische Verbin- * dung zu Gehrmann her, dem er erklärte, aus Sicherheitsgründen erst zurückzufahren, wenn er über den Verbleib von Monika und Ingrid Bescheid erhalte. Am 11. März verständigte ihn Gehrmann, daß keine Gefahr bestünde und beauftragte ihn. noch am gleichen Abend über Helmstedt Marienborn in die Deutsche Demokratische Republik einzufahren und an einer Autobahnunterführung bei Lehnin die Ingrid aufzunehmen und über den Kontrollpunkt Dreilinden nach Westberlin zu schleusen. Diese Fahrt führte der Angeklagte weisung--gemäß aus, ohne jedoch die weibliche Person anzutreffen. Nachdem der Angeklagte Anfang April mit einem wiederum kostenlos von Steinborn und Gehrmann zur Verfügung gestellten Pkw von einer Urlaubsreise zurückgekehrt war, erfuhr er von Gehrmann, daß während seiner Abwesenheit von zwei anderen Kraftfahrern DDR-Bürger nach dem Westen ausgeschleust worden seien. Als der Angeklagte am 10. April 1963 im Aufträge dieser Menschenhändler im demokratischen Berlin die Zeugin Lange aufsuchte, um deren Bereitschaft zum illegalen Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik zu erkunden, wurde er bei der Rückkehr nach Westberlin von den Sicherheitsorganen der Deutschen Demokratischen Republik festgenommen. Dem Angeklagten Ahlbory gelangte im Verlaufe seiner Zusammenarbeit mit Steinborn und Gehrmann auch zur Kenntnis, daß diese Verbindungen zu einer anderen Schleusergruppe halten, die sich mit der Anlegung unterirdischer Schleusungsstollen an der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik befaßt. So entnahm er einer Unterhaltung zwischen Steinborn und Tomkowitz, daß Steinborn sechs „Plätze“ bei einer Tunnelschleusung beschaffen wollte. Aus Äußerungen des Gehrmann wurde dem Angeklagten bekannt, daß Steinborn und Gehrmann von erfolg- 389;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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