Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 387

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 387 (NJ DDR 1963, S. 387); alsi Produktionsleiter! mit Einzelvertrag im Baubetrieb der Deutschen RefcKsbahn Berlin tätig. Als Produktionsleiter nahm er an allen wichtigen Leitungsbesprechungen teil und war verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten sowie dSren Planung auf etwa ein Jahr im voraus. Im einzelnen oblag ihm, die Projektierungsunterlagen zu beschaffen, an diesen mitzuarbeiten, die Grobtechnologien festzulegen, Jahresablauf plane zu erarbeiten, Verträge abzuschließen, Verhandlungen zu führen sowie den Einsatz der Maschinen und Arbeitskräfte zu lenken. Er war außerdem für die Baustellen der Deutschen Reichsbahn in Rethwisch, Pasewalk und Neubrandenburg, des Berliner Außenrings sowie für die Komplexbauleitung Rostocker Überseehafen und Boizenburg verantwortlich. Der Angeklagte wurde 1948 in Güstrow unter Ausnutzung seines Zugehörigkeitsgefühls zu" ehemaligen Kriegskameraden von dem Agenten des damaligen Geh-len-Geheimdienstes und späteren Bundesnachrichtendienstes (BND) „Schröder“ zur Spionagetärigkeit gegen das Eisenbahnbauwesen im nördlichen Teil der damaligen Sowjetischen Besatzungszone sowie zur Sammlung von Informationen über Militärtransporte der Sowjetarmee angeworben. Schröder vereinbarte mit dem Angeklagten Zusammenkünfte in Abständen von 6 bis 8 Wochen, die im allgemeinen in seinem Arbeitszimmer bei der Deutschen Reichsbahn stattfanden. Solche Zusammenkünfte dauerten etwa 2 bis 3 Stünden. In dieser Zeit nahm Schröder die von dem Angeklagten gesammelten Spionagenachrichten entgegen und überbrachte sie in Westberlin einem hauptamtlichen Mitarbeiter des BND. Im Jahre 1949 besuchte der Angeklagte gemeinsam mit Schröder, der ihm den Decknamen Buchholz“ gegeben hatte, die Kurierstelle des BND in Westberlin und traf dort mit anderen Agenten zusammen. Bis zum Jahre 1950 suchte er noch etwa fünfmal Westberlin auf und traf sich in verschiedenen Lokalen mit Agenten, um seine Spionageinformationen zu übergeben. In der Folgezeit arbeitete der Angeklagte nacheinander mit den Mitarbeitern des BND Gausch, Spangenberg alias Frank und Biehl zusammen und führte mit ihnen bis zum 13. August 1961 insgesamt etwa 130 Zusammenkünfte in Westberliner Lokalen durch. Er traf sich mit Frank in 4- bis 8wöchigen Abständen in Westberliner Lokalen. Im Jahre 1958 übergab ihm „Frank“ mehrere Bogen präparierten Papiers und Chiffreunterlagen. Außerdem erhielt er eine Deckadresse in Westdeutschland. An diese Deckadresse sandte er bis zum 13. August 1961 etwa 40 im Geheimschriftverfahren angefertigte Briefe mit Spionageinformationen. Für diese Briefe benutzte er auch dem Telefonbuch entnommene Adressen als Absender. Im Jahre 1959 vereinbarte der Agent „Frank“ mit ihm ein System der Verschlüsselung seiner Berichte. Im Verlaufe von etwa 15 Zusammenkünften erläuterte „Frank“ ihm ein Chiffresystem und übte mit ihm dessen Anwendung. Dieses Verschlüsselungssystem verwendete der Angeklagte nach dem 13. August 1961. Ende 1962 erhielt der Angeklagte vom BND einen Bogen Einwickelpapier, dessen unbedruckte Seite präpariert war. Im Aufträge des Agenten „Frank“ richtete der Angeklagte im Jahre 1958 am Berliner Dom und am Pergamon-Museum je einen „Toten Briefkasten“ (TBK) ein, wie er es bereits im Jahre 1952 auf einem Friedhof in Wittenberge getan hatte. Im Jahre 1961 wurde ihm von dem damaligen Agenten Biehl die Lage eines solchen Verstecks im Tiergarten in Westberlin beschrieben. Dieser TBK sollte zur Aufrechterhaltung der Verbindung für den Fall dienen, daß Westberlin eine entmilitarisierte Freie Stadt wird. Nach der Einleitung der Sicherungsmaßnahmen vom 13. August 1961 sandte der Angeklagte von sich aus, ohne Aufforderung des Geheimdienstes, 10 im Geheimschriftverfahren angefertigte Briefe mit Spionagematerial an die Deckadresse in Westdeutschland. Ende August 1962 wurde der Angeklagte von seinem in Osnabrück wohnhaften ehemaligen Kriegskameraden Eberhard Fischer aufgesucht, der mit seinem Personenkraftwagen über den Kontrollpunkt Marienborn und unter Benutzung der Autobahntransitstrecke in die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ein- gereist war. Er überbrachte dem Angeklagten Richter im Aufträge des Agenten Biehl eine in einer Strc h-holzschachtel versteckte schriftliche Mitteilung, die Hinweise zur Fortsetzung der Verbindung mit dem BND enthielt. In der Folgezeit erhielt der Angeklagte bis zu seiner Festnahme vier etwa 4X7 mm große Mikrofolien per Post zugeschickt, die detaillierte Aufträge zur weiteren Zusammenarbeit enthielten. Im Januar 1963 bekam der Angeklagte mittels einer Mikrofolie einen generellen Auftrag zur Erkundung der Eisenbahntransitwege zugesandt. In dieser Folie heißt es unter anderem: „Überwachung von Maßnahmen, die auf Veränderung des Status Westberlin hindeuten, besonders auf eigenem Fachgebiet. Meldung zur Vorbereitung zur Einführung des Visumzwanges und sonstige Verkehrserschwernisse. Meldung von Einzelheiten zu Baumaßnahmen und Kontrollvorbereitungen auf Bahnhöfen im Randgebiet von Westberlin, darunter Bahnhöfe Griebnitzsee, Staaken, Seddin und Dallgow. Darüber hinaus: Dauern Arbeiten noch an, was ist im einzelnen hergestellt und hergerichtet worden? Meldung aller geplanten und zu erwartenden Änderungen in bisheriger Streckenführung für Reise- und Güterzüge zwischen DBR und Berlin sowie ihre Kontrolle im Grenzgebiet von Berlin. Meldung aller Erkenntnisse über Vorbereitungen der Deutschen Reichsbahn zur Weiterführung des Reichsbahnbetriebes in Westberlin im Falle einer Statusänderung. Erfassen von Militärtransporten bei Ihren Reisen, Meldung aller Ihnen zur Kenntnis gekommenen Militär- und Reichsbahnbauvorhaben mit Stand, Fortschritt, Planung sowie Angaben der Priorität und Schwierigkeit. Wenn möglich, weitere Erkenntnisse über Hafenbau Rostock und andere Objekte“. Auftragsgemäß übermittelte der Angeklagte dem BND in der gesamten Zeit fortgesetzt Informationen und technische Dokumentationen der in Aussicht gestellten und durchzuführenden Bauobjekte seines Bereichs. So übergab er etwa 30 Originalaufstellungen über die im RBD-Bezirk Schwerin befindlichen Langsamfahrstellen, insbesondere über die Langsamfahrstellen der Transitstrecke Schwanheide Berlin, berichtete über Schienenauswechslungen auf einem Teilabschnitt dieser Strecke, die Errichtung von an diesem Schienenweg gelegenen Hochbauten sowie über den Aufbau von zolltechnischen Abfertigungsanlagen in den Grenzbahnhöfen Kuhlenfeld, Seddin und Griebnitzsee. Weiterhin berichtete er über den gesamten Berliner Außenring, der die Zentrale zur Aufnahme des Transitverkehrs und dessen Weiterleitung nach Westdeutschland sowie den skandinavischen und den Balkanländern darstellt. Der Angeklagte verriet die komplexe sozialistische Rekonstruktion dieser Strecken und Knotenpunkte bei der Deutschen Reichsbahn, die Maßnahmen, die eingeleitet worden sind, um die Beförderungszeiten zu senken, die Zugabfertigung zu verkürzen, die Qualität der ständig steigenden Leistungen zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen der im Eisenbahnwesen Beschäftigten. Er setzte den BND über die Abschlußarbeiten zur Schließung des Berliner Außenringes durch den Templiner See bei Potsdam, über den Bau der Seddiner Kurve sowie der Verbindungskurve Ge'nshagener Heide in Kenntnis und schilderte mehrfach die Kontrolle in den Reisezügen auf den Transitstrecken. Er berichtete technische Einzelheiten über den Wiederaufbau der Teilstrecke Laiendorf Neustrelitz, Rostock Kavel-storf, Neustrelitz Berlin und machte Angaben über den Einsatz von Gleisbauarbeitern zur Unterhaltung der Transitstrecken. Umfangreiche Informationen lieferte er dem BND über den Überseehafen Rostock aus. Er war auf eisenbahntechnischem Gebiet Produktionsleiter des Hafenbahnbaues Rostock; er teilte dem BND die Gesamtleistung im Gleisbau, die Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte, die Planzahlen für die Fertigstellung der einzelnen Gleisgruppen, die Termine ihrer Vollendung, die Fertigstellung von Schiifsliegeplätzen, die Höhe der jährlichen Investitionen und die gegenwärtige Umschlagkapazität mit. Des weiteren übergab er einen belichteten Film mit dem Plan der gesamten Gleisanlagen des 387;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 387 (NJ DDR 1963, S. 387) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 387 (NJ DDR 1963, S. 387)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden. Geht der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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